Aktivistin in Foltergefahr

Die syrische Aktivistin Amal Jamil Nasr, die sich für Reformen in ihrem Land einsetzt, ist am 2. März festgenommen worden – wahrscheinlich von Angehörigen des Militärgeheimdienstes. Seit ihrer Festnahme hat sie keinen Kontakt zur Außenwelt und ist deshalb in großer Gefahr, gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Bashar al-Assad
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 963) 11 332 3410 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss, bitte sagen Sie "Fax") Briefe werden derzeit nicht verlässlich zugestellt. Bitte nur Faxe schicken!

INNENMINISTER
Major General Mohamad Ibrahim al-Shaar
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 963) 11 311 0554 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss, bitte sagen Sie "Fax") Briefe werden derzeit nicht verlässlich zugestellt. Bitte nur Faxe schicken!

STÄNDIGER VERTRETER DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN BEI DEN VEREINTEN NATIONEN
Bashar Ja’afari
Ambassador Extraordinary and Plenipotentiary,
820 Second Avenue, 15th Floor
New York, NY 10017, USA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 1 212) 983 4439
E-Mail: exesec.syria@gmail.com oder syrianmission@verizonmail.com

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail:info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. April 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie hiermit, unverzüglich den Aufenthaltsort von Amal Jamil Nasr bekannt zu geben. Bitte ermöglichen Sie ihr den Kontakt zu ihrer Familie und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl sowie den Zugang zu medizinischer Behandlung, falls dies erforderlich ist.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Amal Jamil Nasr umgehend freigelassen wird, sofern man sie keiner international als Straftat anerkannten Handlung anklagt und ihr entsprechend internationalen Standards ein faires Gerichtsverfahren gewährt.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Amal Jamil Nasr vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to release Amal Jamil Nasr immediately and unconditionally if she is detained for the peaceful exercise of her right to freedom of expression and her human rights work.

  • Urging the authorities to confirm her whereabouts without delay, and grant her immediate access to her family, lawyer and any medical attention she may require.

  • Urging them to ensure that Amal Jamil Nasr is protected from torture and other ill-treatment.

Sachlage

Laut Angaben einer Kontaktperson vor Ort wurde Amal Jamil Nasr am 2. März von Angehörigen der Sicherheitskräfte in Zivil festgenommen, als sie mit ihrem Auto in der syrischen Hauptstadt Damaskus unterwegs war. Sie soll dann zu einer Einrichtung des Militärgeheimdienstes in der Stadt gebracht worden sein und sich dort immer noch befinden. Bislang durfte sie weder von ihrer Familie noch einem Rechtsbeistand besucht werden. Zuletzt gesehen wurde sie von einer inzwischen freigelassenen Mitgefangenen in der Einrichtung des Militärgeheimdienstes.

Amal Jamil Nasr ist die Leiterin eines Zusammenschlusses politischer Gruppen, des "Women’s National Coordination Office for Democratic Change", in dem sich Frauen für demokratische Reformen in Syrien engagieren. Sie hat auch an zahlreichen Workshops im Ausland zu gewaltfreien Strategien zu Konfliktvermeidung und Friedensschaffung teilgenommen. Laut Angaben derselben Kontaktperson wurde der Ehemann von Amal Jamil Nasr, Adnan al-Dibs, am gleichen Tag von zivilgekleideten Angehörigen der Sicherheitskräfte in der Wohnung des Paars festgenommen. Die Sicherheitskräfte brachen die Tür auf und nahmen Adnan al-Dibs mit zum Militärgeheimdienst. Dort sah sich Amal Jamil Nasr und ihr Mann kurz, und Adnan al-Dibs wurde ohne Anklageerhebung nach fünf Tagen wieder freigelassen.

Amnesty International geht davon aus, dass Amal Jamil Nasr wegen ihres politischen Engagements und ihr Ehemann wegen seiner Mitgliedschaft in der Syrischen Kommunistischen Arbeiterpartei festgenommen wurden. Wenn Amal Jamil Nasr allein wegen ihrer politischen Aktivitäten in Haft ist, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten. Ihr Ehemann war bereits zuvor inhaftiert – wegen seiner Mitgliedschaft in der Syrischen Kommunistischen Arbeiterpartei und dem National Coordination Body for Democratic Change, einem Zusammenschluss politischer Gruppierungen und AktivistInnen, die sich für einen friedlichen Machtwechsel einsetzen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Weitere Informationen zur jüngsten Inhaftierung von Adnan al-Dibs, dem Ehemann von Amal Jamil Nasr, finden Sie in der Urgent Action UA-225/2013 (http://amnesty.de/urgent-action/ua-225-2013/kuenstler-haft). Er wurde im Juli 2013 festgenommen und im Oktober wieder freigelassen. Während seiner Haftzeit war sein Aufenthaltsort nicht bekannt. Über seinen derzeitigen rechtlichen Status liegen keine Informationen vor.

Die Mehrzahl der von Amnesty International dokumentierten Menschenrechtsverletzungen wurde von den syrischen Streitkräften und Milizen der als Shabiha bekannten regierungstreuen Gruppierungen begangen. Doch auch bewaffnete Oppositionskräfte, darunter al-Qaida-Anhänger und Angehörige der Freien Syrischen Armee, haben sich Menschenrechtsverstößen, darunter auch Kriegsverbrechen, schuldig gemacht; in den vergangenen Monaten sind diese Straftaten eskaliert.

Weiterführende Informationen über die verbreitete Folter und andere Misshandlungen in syrischen Hafteinrichtungen finden Sie in dem englischsprachigen Artikel vom März 2012: 'I wanted to die': Syria's torture survivors speak out (http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/016/2012/en). Hunderte sind seit Beginn der Unruhen im Gewahrsam der syrischen Sicherheitskräfte gestorben. Amnesty International hat dieses Vorgehen im August 2011 in einem englischsprachigen Bericht dokumentiert: Deadly detention: Deaths in custody amid popular protest in Syria (http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/035/2011/en).

Bewaffnete Oppositionsgruppen haben zunehmend Massentötungen begangen. Sie begehen sie an Angehörigen der verschiedenen Streit- und Sicherheitskräfte der Regierung, regierungsnahen Milizen, vermeintlichen InformantInnen und KollaborateurInnen, an Angehörigen rivalisierender bewaffneter Oppositionsgruppen und an Angehörigen von Minderheiten wie SchiitInnen und AlewitInnen, denen sie vorwerfen, auf Seiten von Präsident Assad zu stehen. Die wahllosen Angriffe der bewaffneten Oppositionsgruppen fordern auch zahlreiche zivile Opfer. Zudem setzen die Oppositionsgruppen Kinder in den Auseinandersetzungen ein, foltern Gefangene oder misshandeln sie auf andere Weise, veröffentlichen Drohungen gegen religiöse Gruppierungen, führen Angriffe gegen Minderheiten, die sie als regierungstreu wahrnehmen, verschleppen Menschen und nehmen Geiseln. Lesen Sie hierzu die Urgent Action http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-298-2013/oppositionsgruppen-halten-geiseln und die englischsprachigen Berichte Syria: Rule of fear: ISIS abuses in detention in Northern Syria, vom 19. Dezember 2013 (http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/063/2013/en) und Syria: Summary killings and other abuses by armed opposition groups vom 14. März 2013 (http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/008/2013/en).