Bevorstehende Hinrichtung

Ergebnis dieser Urgent Action

Wie Amnesty International erfahren hat, ist Atef Rohyum Abd El Rohyum am 11. März durch den Strang hingerichtet worden. Seine Familie wurde über den Tod des 34-Jährigen erst in Kenntnis gesetzt, als man sie aufforderte, den Leichnam abzuholen.

Der Ägypter Atef Rohyum Abd El Al Rohyum ist in akuter Gefahr hingerichtet zu werden. Im Juli 2005 ist er wegen Mordes zum Tode verurteilt worden, gemeinsam mit einer Frau, Jihan Mohammed Ali. Jihan Mohammed Ali wurde am 10. März 2010 hingerichtet. Atef Rohyum Abd El Al Rohyum droht daher die baldige Vollstreckung seines Todesurteils. Es liegt alleinig in der Entscheidung des Präsidenten von Ägypten die Hinrichtung zu stoppen.

Appell an

PRÄSIDENT
H.E. Muhammad Hosni Mubarak
'Abedine Palace
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Excellency)
Fax: (00 20) 22 390 19 98
E-Mail: webmaster@presidency.gov.eg

GENERALSTAATSANWALT
Abd el-Megeed Mahmoud
Dar al-Qadha al-'Ali
Ramses Street, Cairo, ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Counsellor)
Fax: (00 20) 22 577 4716

Sende eine Kopie an

LEITER DER BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Wael Abu al-Magd
Human Rights and International Humanitarian and Social Affairs, Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 20) 22 574 971

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Ramzy Ezz Eldin Ramzy
Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die ägyptischen Behörden auf, die Hinrichtung von Atef Rohyum Abd El Al Rohyum auszusetzen.

  • Appellieren Sie an die Behörden, die Todesstrafe gegen ihn umzuwandeln und ein Neuverfahren auf der Grundlage der neuen Beweise anzuordnen

  • Drängen Sie bei den Behörden darauf, umgehend zielführende Untersuchungen der von Atef Rohyum Abd El Al Rohyum erhobenen Foltervorwürfe einzuleiten und sicherzustellen, dass alle für Folterungen Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden und ein faires Gerichtsverfahren erhalten.

  • Fordern Sie die ägyptischen Behörden auf, unter Folter und Zwang entstandenen "Geständnisse" nicht als Beweismittel vor Gericht zu verwenden, so wie es Artikel 15 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vorsieht, zu dessen Vertragsstaaten Ägypten gehört.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Egyptian authorities to halt the execution of Atef Rohyum Abdel Al Rohyum;

  • Urging them to commute his death sentence, and to order a retrial based on the new evidence available;

  • Calling for an investigation into allegations that Atef Rohyum Abdel Al Rohyum was tortured, with those found responsible being brought to justice in proceedings that meet fair trial standards;

  • Urging the authorities not the use as evidence any statement made under torture in line with Article 15 of the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment to which Egypt is a state party.

Sachlage

Atef Rohyum Abd El Al Rohyum und Jihan Mohammed Ali wurden wegen des im Januar 2004 begangenen Mordes an Jihan Mohammed Alis Ehemann, Ahmed Hussein Mourad, zum Tode verurteilt. Jihan Mohammed Ali wurde mit ihm verheiratet als sie noch die Schule besuchte. Atef Rohyum Abd El Al Rohyum, der aus der südlich von Kairo gelegenen Stadt Fayoum stammt, wurde bei der Polizei vorstellig, unmittelbar nachdem man ihn in einer Vorladung dazu aufgefordert hatte. Daraufhin wurde er auf einer Polizeistation in der Stadt Giza in Gewahrsam genommen. Während seiner Zeit in Untersuchungshaft sei er nach eigenen Angaben gefoltert worden. Unter anderem habe man Zigaretten auf seinem Körper ausgedrückt.

Im Zweitraum, in dem die Verhöre und die Ermittlungen stattfanden, erhielt Atef Rohyum Abd El Al Rohyum keinen Zugang zu einer rechtlichen Vertretung. Erst zu Beginn seines Verfahrens am 20. Juni 2004 wohnte ein Anwalt den Verhandlungen bei. Am 17. Juli 2005 verhängte das Strafgericht von Giza ein Todesurteil gegen ihn und Jihan Mohammed Ali. Nachdem sie Rechtsmittel gegen ihr Urteil eingelegt hatten, ordnete das Berufungsgericht am 4. Dezember 2005 ein Neuverfahren an und übergab den Fall an ein anderes Strafgericht. Beide wurden erneut zum Tode verurteilt und ein Berufungsgericht bestätigte die Todesstrafe am 2. Februar 2009.

Am 9. Februar 2009 machte Jihan Mohammed Ali ihrem Anwalt gegenüber eine veränderte Aussage. Sie verbürgte, dass sie ihren Mann im Alleingang umgebracht habe und dass Atef Rohyum Abd El Al Rohyum ihr lediglich geholfen habe, die Leiche zu entfernen. Weiter beteuerte sie, dass sie in Notwehr gehandelt habe, da ihr Mann stark alkoholisiert gewesen sei und sie geschlagen habe. Der Anwalt von Atef Rohyum Abd El Al Rohyum stellte am 27. Mai 2009 einen Antrag an die Staatsanwaltschaft für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grundlage der neuen Beweislage. Jihan Mohammed Ali beantragte ebenfalls ein Neuverfahren vor der Staatsanwaltschaft. Nichtsdestotrotz wurde das Verfahren nicht wieder aufgenommen. Jihan Mohammed Ali wurde am 10. März 2010 hingerichtet. Entgegen des geltenden Rechts in Ägypten war ihre Familie nicht darüber informiert worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere des Verbrechens, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt. Im vergangenen Jahr haben die ägyptischen Gerichte die Todesstrafe wieder vermehrt angewandt. Im Jahr 2009 wurden von den Gerichten mehr als 269 Todesurteile verhängt und mindestens fünf Häftlinge wurden hingerichtet.
In Ägypten wird die Todesstrafe bei Straftaten wie Drogendelikten, Mord und Verbrechen in Zusammenhang mit Terrorismus angewandt. Von Strafgerichten verhängte Todesurteile müssen im Rahmen einer Routinemaßnahme dem höchsten religiösen Würdenträger in Ägypten, dem Mufti, zur Bestätigung übergeben werden. Die Entscheidung des Mufti ist allerdings nicht rechtlich bindend. Anschließend werden sie dem Staatspräsidenten oder seinem Vertreter zur Unterzeichnung vorgelegt.
Gegen Urteile eines Strafgerichts dürfen nur dann Rechtsmittel vor einem Kassationsgericht eingelegt werden, wenn Verfahrensfehler nachgewiesen werden können. Für den Fall, dass ein Kassationsgericht eine Beschwerde ablehnt, ist das Urteil endgültig und alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft. Falls der Beschwerde stattgegeben wird, wird das Kassationsgericht entweder ein Neuverfahren anordnen oder das Urteil für nichtig erklären, letzteres geht mit einem Freispruch des/ der Beklagten einher. Wenn es sich für die Anordnung eines Neuverfahrens entscheidet, wird der Fall an ein Strafgericht eines anderen Gerichtsbezirks übergeben. Wenn das Neuverfahren zu einer Verurteilung führt und gegen dieses Urteil erneut Berufung eingelegt wird, dann entscheidet das Kassationsgericht und verkündet ein abschließendes Urteil.

Endgültige Todesurteile werden an den ägyptischen Staatspräsidenten oder seinen gewählten Vertreter weitergeleitet, der das Recht hat, die Angeklagten zu begnadigen oder das Strafmaß zu mildern. Wird weder eine Begnadigung noch eine Strafmilderung gewährt, kann das Todesurteil nach einer Frist von 14 Tagen vollstreckt werden.
Folter und andere Misshandlungen sind auf Polizeistationen und in anderen Haftzentren der Staatssicherheitsbehörde nach wie vor an der Tagesordnung.