Drohende Abschiebungen

Syrische und palästinensische Flüchtlinge in Ägypten

Syrische und palästinensische Flüchtlinge in Ägypten

Seit November 2014 befinden sich 75 Flüchtlinge aus Syrien in Haft in einer Polizeistation in Ägypten. Unter ihnen befinden sich 15 Kinder. Mindestens 30 der Flüchtlinge sind Mitte Februar in den Hungerstreik getreten. Die 75 Menschen könnten jederzeit nach Syrien oder in den Gazastreifen abgeschoben werden.

Appell an

INNENMINISTER
Mohamed Ibrahim, Ministry of the Interior, 25 El Sheikh Rihan Street, ab al-Louk, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax: (00 202) 2 794 5529

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor, Supreme Court House, 1 "26 July" Road, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder (00 202) 2 575 7165 (nur während der Bürozeiten, MEZ+2)

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. April 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, allen Personen, die wegen des bewaffneten Konflikts in Syrien als Flüchtlinge nach Ägypten gekommen sind und in der Polizeistation in Karmouz festgehalten werden, internationalen Schutz zu gewähren, wie es das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und das Übereinkommen zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika von 1969 sowie relevante Richtlinien des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge vorschreiben.

  • Lassen Sie die Flüchtlinge sofort frei, wie die Staatsanwaltschaft es angeordnet hat.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Flüchtlinge bis zu ihrer Freilassung jegliche erforderliche medizinische Behandlung erhalten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Egyptian authorities to provide international protection to all the refugees fleeing the conflict in Syria who are held in Karmouz Police Station, in line with their obligations under the 1951 Convention Relating to the Status of Refugees and the 1969 Convention Governing the Specific Aspects of Refugee Problems in Africa and in line with relevant UNHCR guidelines.

  • Urging them to release the refugees immediately in line with the Public Prosecutor’s order.

  • Calling on them to ensure the refugees have access to any medical attention they may require.

Sachlage

75 syrische Flüchtlinge befinden sich in der Polizeistation in Karmouz, einem Stadtteil von Alexandria, in Haft. Unter ihnen befinden sich 15 Kinder im Alter zwischen 10 Monaten und 16 Jahren. Die 75 Personen waren zwischen 2012 und 2014 vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien geflohen. Obwohl der ägyptische Staatsanwalt ihre Freilassung angeordnet hat, ordnete die nationale Sicherheitsbehörde des Innenministeriums die Abschiebung der Flüchtlinge an.

Die Flüchtlinge könnten jederzeit abgeschoben werden. Verschiedene Psychiater_innen haben sie in Haft untersucht und bei einigen psychische Probleme diagnostiziert. Mehr als 50 der Flüchtlinge, darunter ein Dutzend Kinder, sind am 9. Februar in den Hungerstreik getreten. Einige von ihnen mussten diesen auf Anraten von Ärzten wieder beenden. Mehr als 30 verweigern jedoch noch immer die Nahrungsaufnahme. Mehrere der Hungerstreikenden mussten bereits medizinisch versorgt werden. Einer von ihnen wurde sogar in ein Krankenhaus eingeliefert. Mindestens vier palästinensische Flüchtlinge aus Syrien, die ebenfalls in der Polizeistation in Karmouz festgehalten worden waren, sind bereits im Dezember 2014 nach Gaza abgeschoben worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Einige der Flüchtlinge, die derzeit in der Polizeistation in Karmouz festgehalten werden, gehörten zu einer Gruppe von 103 Personen, die im Oktober 2014 vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien geflohen und auf einer Insel vor der Küste Alexandrias zurückgelassen worden waren. 32 von ihnen wurden von den türkischen Behörden mitgenommen. Vier palästinensische Flüchtlinge aus Gaza, die ebenfalls in der Polizeistation in Karmouz in Haft gehalten worden waren, wurden im Dezember 2014 nach Gaza ausgewiesen.

Die Bedingungen in der Polizeistation in Karmouz sind Berichten zufolge unzureichend, um den Flüchtlingen Schutz vor dem Winterwetter zu bieten. Im Winter können die Temperaturen auf bis zu 9°C fallen. Kinder, die sich unter den Flüchtlingen befinden, sind krank geworden. Eines musste sogar ins Krankenhaus eingewiesen werden. Die Flüchtlinge versuchen sich warmzuhalten, indem sie die Fenster geschlossen halten und haben in der Folge keinen Zugang zu frischer Luft. Vier Flüchtlinge, darunter auch ein zehnjähriges Kind, wurden am 21. Februar wegen einer Reihe von gesundheitlichen Problemen in einem Krankenhaus behandelt und einige Stunden später wieder auf die Polizeiwache gebracht.

Das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen, ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie im Übereinkommen zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika von 1969 festgeschrieben ist und durch das Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) geschützt wird. Das Recht auf Asyl wird außerdem durch Artikel 91 der ägyptischen Verfassung gewährleistet, und die Rückführung von Flüchtlingen ist verboten.

Weitere Informationen zu der Situation von palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien finden Sie in dem im Juli 2014 veröffentlichten englischsprachigen Bericht von Amnesty International Lebanon: Denied refuge: Palestinians from Syria seeking safety in Lebanon unter https://www.amnesty.org/en/documents/MDE18/002/2014/en/. Zu den 75 Flüchtlingen in der Polizeistation in Karmouz gehören 71 Personen, die 2014 vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien geflohen sind und einer weiteren Gruppe von vier syrisch-palästinensischen Flüchtlingen, die zwischen 2012 und 2014 aus Syrien geflohen waren.

Die Namen der betroffenen Flüchtlinge sind: Nawar Emad Shoublak, Nizar Emad Shoublak, Sahar Rasheed Salaymeh, Karam Basam Meaary, Akram Rashid Salaima, Zaher Khaled Zaidan, Olaa Mouhamad Sawwan, Khaled Zaher Zaidan, Zien Dien Zaher Zedan, Eyad Akram Al Toubi , Badria Abu Hamida, Akram Eyad Al Toubi, Hadeel Khalili, Umar Mohamed Saleh, Hamza Mohamed Saleh, Juri Mohamed Saleh, Nessrin Mahmmoud Al Hajeh, Mustafa Mahmoud Al Hajah, Ghaleb Youssef Abdulhak, Ahlam Amen Hoassen, Sahar Ghaleb Abdulhak, Ahmad Ghaleb Abdulhak, Mohammed Ahmad Abd Elhaq, Ahmad Kheiralla Ghannam, Rami Ahmad Awad, Mohamad Mustafa Sulaiman, Usama Zeid Salaymeh, Mohammad Omar Darwish, Moofaq Ibrahim Abbas, Hajar Sarhan Khalayli, Raed Khaled Chehada, Usama Ahmad Aljadli, Yamen Usama Aljadli, Ayham Mohammad Al Shekh Taha, Amjad Mohammed Al Shekh Taha, Husam Gamal Khattab, Tamer Abd Al Majeed Abboud, Mohammad Rajab Basyouni, Mohammad Khaled Abbas, Ammar Mohammad Abd Almajeed, Aasem Faraj Alhesan, Mgd Maroan Abo Taha, Diaa Aldin Mohammad Khair Khartabil, Yaser Walid Rifai, Abdallah Mahmoud Saleh, Mustfa Mahmoud Alqasem, Rami Fathe Ibrahim, Salam Basam Meaary, Rachid Hasan Salaymeh, Zakariya Hasan Salaymeh, Diaiddin Hasan Salaymeh, Ahmad Husein Alhusan, Yazan Husein Khatib, Bahaa Alddin Khaled Alsaid, Mohammad Majed Saad Aldeen Khartabil, Beshr Abdulrahman Qarmo, Mohammad Mustafa Musa, Othman Ahmad Malek, Khaled Burhan Fatahi, Yara Taleb Ahmad, Alaa Adnan Khalil, Mahmoud Numan Absi, Omran Jihad Jarban, Amer Mohammad Al Khaled Al Diaei, Mahmoud Harmoush, Yazen Bashar Jawish, Yousef Mohamed Elsalhani, Mustafa Mahmoud Saad, Mohamed Taleb Ahmed, Somer Suliman Gadeer, Issam Ahmed Ifara, Rami Ibrahim, Abdallah Shehabi und Omar Shehabi, Khalid Khalifah.