Drei drohende Hinrichtungen

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Am 9. Januar hat das Kassationsgericht in Bahrain die Todesurteile gegen drei Männer bestätigt. Auch die lebenslangen Haftstrafen von sieben weiteren Männern und die Entziehung der bahrainischen Staatsangehörigkeit bei acht der Männer erhielt das Gericht aufrecht. Die Urteile waren ursprünglich im März 2014 nach einem unfairen Verfahren in Verbindung mit der Tötung von drei Polizeibeamten gegen die zehn Männer ergangen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

PREMIERMINISTER
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Office of the Prime Minister
P. O. Box 1000, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 973) 1753 3033

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
Shaikh Khaled bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: über die Webseite http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Februar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, Ali Abdulshaheed al-Sankis, Sami Mirza Mshaima’ und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea nicht hinzurichten und eine vollständige Neuverhandlung für alle zehn Männer einzuberufen, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht, unter Folter erbrachte "Beweise" nicht vor Gericht zulässt und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe stattfindet. Ordnen Sie bitte zudem eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Foltervorwürfe an.

  • Ich bin mir bewusst, dass Sie die Pflicht haben, die Öffentlichkeit zu schützen und Straftäter_innen vor Gericht zu stellen. Dabei müssen jedoch die völkerrechtlichen Verpflichtungen und die Verpflichtungen Bahrains gemäß internationaler Menschenrechtsnormen beachtet werden.

  • Bitte wandeln Sie alle Todesurteile in Haftstrafen um und erlassen Sie sofort ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Bahraini authorities not to execute the three men and to order a full retrial of all 10 men that fully complies with international fair trial standards, excludes evidence obtained under torture and without recourse to the death penalty; and to carry out an independent and impartial investigation into their allegations of torture.

  • Acknowledging the authorities’ duty to prevent crime and bring those responsible to justice, but insisting that this should always be done in accordance with international law and Bahrain’s international human rights obligations.

  • Urging them to commute all death sentences to terms of imprisonment and immediately establish an official moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty.

Sachlage

Am 9. Januar hielt das Kassationsgericht in Bahrain die Todesurteile gegen Ali Abdulshaheed al-Sankis, Sami Mirza Mshaima' und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea aufrecht. Das Gericht bestätigte auch die lebenslangen Haftstrafen von sieben weiteren Männern und die Entziehung der Staatsbürgerschaft von acht von ihnen. Die zehn Männer waren am 26. Februar 2015 unter anderem wegen der "Organisation, Führung und Finanzierung einer terroristischen Gruppierung (Al-Ashtar Brigade) mit dem Ziel, terroristische Angriffe auszuführen", wegen des "Besitzes und Platzierens von Sprengstoff mit dem Ziel, Sicherheitskräfte zu töten und Chaos zu stiften" und der "Tötung von drei Polizeibeamten und der versuchten Tötung weiterer Personen" angeklagt und für schuldig befunden worden. Das Berufungsgericht bestätigte die Urteile am 31. Mai. Am 17. Oktober hob das Kassationsgericht die Urteile jedoch auf und ordnete eine Neuverhandlung vor demselben Berufungsgericht an. Die Schuldsprüche und Urteile werden nun erneut dem Kassationsgericht zur Bestätigung vorgelegt und müssen dann vom König ratifiziert werden.

Laut einer Aussage einiger der Männer hatten die zehn Männer während der dreiwöchigen Verhöre im Präsidium der Kriminalpolizei keinen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und Familien. Außerdem habe man sie gefoltert. Sami Mirza Mshaima’ und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea erzählten ihren Familienmitgliedern später, dass zu den Folterungen unter anderem Elektroschocks, Schläge, mit Zigaretten zugefügte Verbrennungen, Schlafentzug und sexuelle Übergriffe gehörten. Alle zehn Männer befinden sich im Jaw-Gefängnis südlich von Manama.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach einer Bombenexplosion in dem Dorf al Daih am 3. März 2014, bei der drei Polizisten ums Leben gekommen waren, durchsuchten Sicherheitskräfte zahlreiche Häuser und nahmen mindestens 25 Personen fest, unter denen sich auch die zehn Männer befanden, deren Urteile am 4. Dezember 2016 bestätigt wurden. Viele der Festgenommenen, die später wieder freigelassen wurden, erklärten, dass man sie gefoltert und anderweitig misshandelt habe.

Das Verfahren gegen die zehn Männer hatte am 30. April 2014 vor dem Hohen Strafgericht von Manama begonnen. Ali Abdulshaheed al-Sankis, Sami Mirza Mshaima’ und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea wurden zum Tode verurteilt. Ahmad Jaafar Mhamad 'Ali, 'Ali Jamil Taher Mhamad al-Samea, Taher Youssif Ahmed Mhamad al-Samie, Hussein Ahmad Rashed Khalil, Redha Mirza Mshaima’, Hussein Sabah Abdulhussein und Ahmad M’touq Ibrahim haben lebenslange Haftstrafen erhalten.

Die Rechtsbeistände der Männer legten Beschwerde ein, weil sie während der ersten beiden Anhörungen keinen umfassenden Zugang zu den Beweismitteln erhalten hatten, die gegen ihre Mandanten vorgelegt worden waren. Somit war es ihnen nicht möglich, eine angemessene Verteidigung aufzubauen. Weiterhin erhielten sie nicht die Möglichkeit, die Zeug_innen der Staatsanwaltschaft zu befragen. Aus Protest dagegen legten sie ihr Mandat im Oktober 2014 nieder. Das Justizministerium bestellte daraufhin zwei Rechtsbeistände, die zuvor schon von dem Fall zurückgetreten waren. Sie haben dieselben Forderungen gestellt, wie ihre Vorgänger_innen. Auch dieses Mal hat das Gericht die Forderungen zurückgewiesen.

Am 31. Mai 2016 hielt das Berufungsgericht ihre Schuldsprüche aufrecht, die dann am 17. Oktober vom Kassationsgericht aufgehoben wurden, das auch ihre Neuverhandlung vor demselben Berufungsgericht anordnete. Dieses Berufungsgericht hielt die Urteile am 4. Dezember 2016 aufrecht.

Einer der Betroffenen, der 26-jährige Lehrer Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea, wurde am 3. März 2014 festgenommen. Er gibt an, dass er sich zur Zeit der Bombenexplosion in der Schule befunden habe und einen Brief vorgelegt habe, in dem die Schule seinen Aufenthaltsort zur Tatzeit bestätigte. Nach seiner Festnahme wurde er 25 Tage lang ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand bei der Kriminalpolizei inhaftiert. Er gibt an, in dieser Zeit gefoltert worden zu sein. Unter anderem soll man ihn geschlagen und ihn nicht angemessen mit Essen und Wasser versorgt haben, ihn Schlafentzug ausgesetzt, mit Zigaretten verbrannt, an den Gliedmaßen aufgehängt, sexuell misshandelt und mit dem Tod sowie mit dem Entzug seiner Staatsbürgerschaft bedroht haben. Nach seiner Verurteilung wurde über soziale Medien ein Video verbreitet, auf dem Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea angibt, gefoltert worden zu sein. Daraufhin leitete die Sonderermittlungseinheit (Special Investigations Unit – SIU) eine Untersuchung der Vorwürfe ein. Bei der SIU handelt es sich um eine Institution innerhalb der Staatsanwaltschaft, die 2012 gegründet wurde, um Vorwürfe über Folter, anderweitige Misshandlungen, Tötungen und weitere Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Die SIU kam zu dem Ergebnis, dass die Verletzungen von Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea auf seinen "Widerstand gegen seine Festnahme" zurückgingen, und unterstützte damit eine vorherige rechtsmedizinische Untersuchung, die von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden war. Die SIU verwarf in der Folge die Foltervorwürfe.

Der 41-jährige Sami Mirza Mshaima’ wurde am 3. März 2014 im Haus eines Freundes in der Stadt Hamad südwestlich von Manama festgenommen. Seine Mutter gab Amnesty International gegenüber an, dass man ihn während seiner Inhaftierung bei der Kriminalpolizei ausgezogen, am ganzen Körper geschlagen, mit Elektroschocks malträtiert und mit einem Gegenstand vergewaltigt habe. Er hat angegeben, so brutal ins Gesicht geschlagen worden zu sein, dass er seine Schneidezähne verloren hat. Weitere Informationen finden Sie im englischsprachigen Amnesty-Bericht Behind the rhetoric, Human rights abuses in Bahrain continue unabated, online unter https://www.amnesty.org/en/documents/mde11/1396/2015/en/.

Die Todesstrafe ist in den vergangenen Jahren in Bahrain nur wenige Male vollstreckt worden. Zuletzt wurde ein Staatsbürger aus Bangladesch, Jassim Abdulmanan, im Jahre 2010 hingerichtet. Bis heute haben 141 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Die Rechte auf Leben und auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung werden durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere internationale Menschenrechtsnormen geschützt. Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewandten Hinrichtungsart. Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe dar.