Staatenlose misshandelt

Sieben Angehörige der Gemeinschaft der Bidun ("Staatenlose") wurden zwischen dem 19. und 24. Februar festgenommen. Sie hatten zuvor an einer Versammlung in Taima westlich von Kuwait-Stadt teilgenommen. Mit dieser Zusammenkunft wurde der dritte Jahrestag von Demonstrationen begangen, mit denen Angehörige der Bidun-Gemeinschaft 2011 die kuwaitische Staatsangehörigkeit forderten.

Appell an

EMIR DES STAATES KUWAIT
His Highness Sheikh Sabah al-Ahmad al-Jaber Al Sabah
Al Diwan Al Amiri
P.O. Box 1, Safat 13001
KUWAIT
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 965) 2243 0559
E-Mail: amirsoffice@da.gov.kw

JUSTIZMINISTER
His Excellency Dr. Nayef Mohammed Al-Ajmi
Ministry of Justice
P.O. Box 6, al-Safat 1300
KUWAIT
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@moj.gov.kw

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER PARLAMENTARISCHEN
MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Parliamentary Human Rights Committee
National Assembly
P.O. Box 716, al-Safat 13008
KUWAIT
Fax: (00 965) 2243 6331
E-Mail: ipu-grp@kna.kw (Betreff: FAO Chairperson of the Parliamentary Human Right Committee)

BOTSCHAFT DES STAATES KUWAIT
S. E. Herrn Monther Bader Sulaiman Aleissa
Griegstraße 5-7
14193 Berlin
Fax: 030-8973 0010
E-Mail: info@kuwait-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. April 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie 'Abdullah 'Atallah, 'Abdulhakim al-Fadhli, Abdulnasser al-Fadhli, Hussein Jabr, Youssef Matar, Ahmad Sa’ad und Mush’el Mut’eb umgehend und bedingungslos frei, falls sie nur deshalb in Haft sind, weil sie friedlich von ihren Rechten auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Gebrauch gemacht haben.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass die Männer weder gefoltert noch anderweitig misshandelt werden und dass sie regelmäßig Zugang zu ihren Familien und Rechtsbeiständen erhalten.

Bitte leiten Sie eine unparteiische und unabhängige Untersuchung der Vorwürfe ein, 'Abdulhakim al-Fadhli sei gefoltert worden, und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to release the seven men (please name them) immediately and unconditionally, if they are held solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression, assembly and association.

  • Calling on them to ensure that they are protected from torture and other ill-treatment and that they are granted regular access to their families and lawyers.

  • Calling on them to order an impartial and independent investigation into the reported torture of 'Abdulhakim al-Fadhli and bring those responsible to justice.

Sachlage

Am 19. Februar wurde der Bidun und Aktivist 'Abdullah 'Atallah festgenommen. Am Tag zuvor hatte er an einer Kundgebung teilgenommen, um den dritten Jahrestag von Demonstrationen zu begehen, auf denen Angehörige der Bidun-Gemeinschaft 2011 die kuwaitische Staatsangehörigkeit forderten. Zu diesem Anlass hatte 'Abdullah 'Atallah in Taima westlich von Kuwait-Stadt eine Rede gehalten. In dieser Rede bezeichnete er alle früheren sowie den amtierenden Innenminister der Landes als "kriminell" und wandte sich mit folgender Nachricht an den Emir: "Wir dachten immer, dass Sie sich unserer Notlage nicht bewusst sind. Doch nun wird sogar in den Medien darüber berichtet, und deshalb möchte ich Ihnen sagen, dass dies Ihre Schuld ist." 'Abdullah 'Atallah wurde der Staatsanwaltschaft vorgeführt, die ihm "Beleidigung des Emirs", "unerlaubte Versammlung" und "Beschädigung von Polizeieigentum (Polizeiwagen)" vorwarf und seine Untersuchungshaft anordnete. Er wurde daraufhin in das Zentralgefängnis von Kuwait-Stadt überstellt. Am 4. März wurde seine Untersuchungshaft um weitere zehn Tage verlängert.

'Abdulhakim al-Fadhli, ein weiterer Bidun und Aktivist, wurde am 20. Februar auf die Polizeiwache in Taima bestellt. Dort teilte man ihm mit, dass er wegen "Aufrufs zum Protest" angeklagt werde. Am 24. Februar wurden er und sein Bruder Abdulnasser al-Fadhli in ihrem Wagen verfolgt und von einem anderen Wagen gerammt. Daraufhin wurden sie festgenommen und zur Zentrale der Staatssicherheit gebracht. Am 3. März erschienen sie vor der Staatsanwaltschaft und ihre Untersuchungshaft wurde um weitere zehn Tage verlängert. Die Brüder wurden dann in das Zentralgefängnis überstellt. Beiden wird vorgeworfen, Polizeiwagen beschädigt und Sicherheitskräfte angegriffen zu haben. 'Abdulhakim al-Fadhli ist darüber hinaus wegen "Anstiftens zum Aufruhr" angeklagt, und Abdulnasser al-Fadhli wird zusätzlich der "Beherbergung eines Flüchtigen" beschuldigt. Aussagen von 'Abdulhakim al-Fadhli zufolge wurde er in den Stunden nach seiner Festnahme geschlagen und mit Vergewaltigung bedroht.

Vier weitere Angehörige der Bidun-Gemeinschaft, Hussein Jabr, Youssef Matar, Ahmad Sa’ad und Mush’el Mut’eb, sind ebenfalls festgenommen und der "unerlaubten Versammlung" angeklagt worden. Auch sie befinden sich derzeit im Zentralgefängnis in Untersuchungshaft.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Von den Protesten inspiriert, die 2011 im Nahen und Mittleren Osten sowie in Nordafrika ausbrachen, begann die Bidun-Gemeinschaft im Februar 2011 mit friedlichen Prostestveranstaltungen, um die kuwaitische Staatsangehörigkeit zu fordern. Die Sicherheitskräfte lösten die Demonstrationen gewaltsam auf und nahmen zahlreiche Protestierende fest, von denen einige wegen ihrer Teilnahme an den Demonstrationen immer noch vor Gericht stehen. Der Premierminister von Kuwait sicherte Amnesty International am 18. Oktober 2012 zu, dass die Regierung 34.000 Bidun als kuwaitische Staatsangehörige anerkennen und die übrigen Fälle innerhalb von fünf Jahren bearbeiten werde. Im März 2013 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, nach dem bis Ende 2013 bis zu 4.000 'Ausländern’ die kuwaitische Staatsbürgerschaft verliehen werden sollte. Bis dato sind jedoch keine Angehörige der Bidun-Gemeinschaft eingebürgert worden.

2011 feierte Kuwait den 50. Jahrestag seiner Unabhängigkeit. Genauso lange leben die Bidun nun schon als Staatenlose. Die Angehörigen der Gemeinschaft der Bidun protestieren seit Jahren gegen ihren anhaltenden Status als Staatenlose. Sie fordern die kuwaitische Staatsangehörigkeit, um ebenso wie kuwaitische BürgerInnen kostenlos Bildung und Gesundheitsfürsorge in Anspruch nehmen zu können und gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Es leben derzeit mehr als 100.000 Bidun in Kuwait. Bei vielen handelt es sich um die Nachkommen von MigrantInnen, die Beduinenstämmen angehörten und in der Vergangenheit frei über die Grenzen der Golfregion zogen. Weil sie die Bedeutung einer Staatsangehörigkeit nicht verstanden, ihre jahrhundertealte Lebensweise nicht für die Zugehörigkeit zu einem Land aufgeben wollten oder AnalphabetInnen waren, beantragten sie die Staatsbürgerschaft nicht. Viele der Bidun machen bei ihrer Forderung nach der kuwaitischen Staatsbürgerschaft geltend, dass die meisten von ihnen über offizielle Dokumente verfügen, die ihre langjährige und ununterbrochene Niederlassung in Kuwait belegen.

1959 trat das Staatsangehörigkeitsgesetz in Kuwait in Kraft. Darin werden kuwaitische Staatsangehörige als diejenigen Personen definiert, die sich vor 1920 in Kuwait niedergelassen haben und die ihren ordentlichen Wohnsitz bis zum Erlass des Gesetzes beibehalten haben. Viele erhielten auf dieser Grundlage die kuwaitische Staatsbürgerschaft. Andere wurden eingebürgert und erhielten Teilrechte. Alle übrigen Personen wurden zu Bidun erklärt.

Viele der Bidun wurden in die Volkszählung von 1965 mit einbezogen, was ein wichtiges Kriterium für den Erhalt der kuwaitischen Staatsangehörigkeit ist. Zahlreiche Bidun hatten zudem Posten bei der Armee oder der Polizei inne. In den 1980er-Jahren verschlechterte sich die Sicherheitslage in Kuwait, und die Haltung gegenüber den Bidun veränderte sich: Man verweigerte ihnen plötzlich den Zugang zu staatlichen Schulen, kostenloser Gesundheitsfürsorge und bestimmten Regierungsposten. RegierungsbeamtInnen ließen verlauten, die meisten Bidun seien Staatsangehörige benachbarter Länder und hätten ihre Ausweisdokumente vernichtet, um dieselben Vorteile zu erhalten wie kuwaitische Staatsangehörige, und seien somit "illegal aufhältige Personen". Nach der Invasion Kuwaits durch den Irak im Jahr 1991 und der darauffolgenden Befreiung Kuwaits wurden sehr viele Bidun der Zusammenarbeit mit dem Feind beschuldigt und aus der kuwaitischen Gesellschaft ausgeschlossen. Viele verloren ihre Posten in der Armee, der Polizei und anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.

Weitere Informationen finden Sie in dem Bericht vom September 2013: The 'Withouts’ of Kuwait: Nationality for stateless Bidun now, online unter: http://amnesty.org/en/library/info/MDE17/001/2013/en.