Bei Auslieferung droht Todesstrafe

Die peruanischen Behörden wollen Huang Haiyong an China ausliefern. Dem chinesischen Staatsbürger droht dort eine Anklage, die mit der Todesstrafe geahndet werden kann.

Appell an

PRÄSIDENT DER REPUBLIK PERU
Sr. Alan García Pérez
Palacio de Gobierno
Plaza Mayor S/N.
Lima 1
PERU
(korrekte Anrede: Sr. Presidente)
Fax: (00 511) 311 3940

AUSSENMINISTER
Sr. José Antonio García Belaunde
Jr. Ucayali N°318 – Jr. Lampa N°535
Lima
PERU
(korrekte Anrede: Sr. Ministro)
Fax: (00 511) 204 2410

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSORGANISATION
Asociación Pro Derechos Humanos
Jr. Pachacútec 980
Lima 11
PERU
Fax: (00 511) 431 0477 (kombinierter Telefon/Fax-Anschluss, sagen Sie bitte: "Me da tono de fax, por favor", wenn jemand abhebt.)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK PERU
S.E. Herrn José Luis Pérez Sánchez-Cerro
Mohrenstr. 42
10117 Berlin
Fax: 030 2064 1077
E-Mail: sc-berlin@embaperu.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND WRITE IMMEDIATELY

  • expressing concern that Peru is considering returning Huang Haiyong (Wong Ho Wing) to China where he could face the death penalty;

  • pointing out that China's assurances that it will not execute people forcibly returned must be taken with extreme caution;

  • urging the authorities not to return Huang Haiyong to China;

  • urging them to adhere to their international obligations not to forcibly return anyone to any country where they might face execution or torture.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Drücken Sie Ihre Sorge darüber aus, dass Peru die Auslieferung von Huang Haiyong (Wong Ho Wing) nach China in Erwägung zieht, wo ihm möglicherweise die Todesstrafe droht.

  • Weisen Sie darauf hin, dass der Zusicherung Chinas, ausgelieferte Verdächtige nicht hinzurichten, mit Vorsicht zu begegnen ist.

  • Dringen Sie bei den Behörden darauf, Huang Haiyong nicht nach China auszuliefern.

  • Fordern Sie die peruanischen Behörden auf, der internationalen Verpflichtung nachzukommen, der zufolge Menschen, denen im Auslieferungsland Folter oder die Todesstrafe droht, nicht ausgeliefert werden dürfen.

Sachlage

Huang Haiyong wurde im Oktober 2008 bei seiner Ankunft in Peru auf Grundlage eines Auslieferungsantrags, den China bei Interpol gestellt hatte, festgenommen. Zuvor hatte er sich in den USA aufgehalten. Nach Angaben seines in Peru sitzenden Anwalts wird Huang Haiyong Betrug vorgeworfen, der in China mit dem Tode bestraft werden kann. Am 31. März 2009 hatte die Interamerikanische Menschenrechtskommission Huang Haiyong zugesichert, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Sie forderte die peruanischen Behörden auf, Huang Haiyong nicht auszuliefern, solange nicht über seinen Antrag auf Schutz entschieden worden sei.

Im Januar 2010 urteilte der Oberste Gerichtshof in Peru, dass Huang Haiyong ausgeliefert werden soll. Er stützte seine Entscheidung auf die Zusicherung der chinesischen Behörden, dass Huang Haiyong nicht die Todesstrafe drohe. Die endgültige Entscheidung über eine Auslieferung des chinesischen Staatsbürgers liegt bei Perus Präsident Alan García.

Im Januar 2003 wurde der Tibeter Lobsang Dhondup in China hingerichtet, nachdem die chinesischen Behörden einen Monat zuvor den USA versichert hatten, dass sein Fall vom Obersten Volksgerichtshof eingehend untersucht werden würde. Anhand vorheriger Ausweisungs- und Auslieferungsfälle wird deutlich, dass Zusicherungen von chinesischen Behörden nicht zuverlässig sind. Auch Wang Jianye wurde 1995 nach seiner Auslieferung von Thailand nach China hingerichtet, obwohl den thailändischen Behörden damals zugesichert worden war, dass ihm kein Todesurteil drohe. Im Juni 2000 wurde Fang Yong von den kanadischen Behörden an China ausgeliefert, wo man ihn zum Tode verurteilte. Unbestätigte Berichte weisen darauf hin, dass China zuvor versichert hatte, den Betroffenen nicht mit dem Tode zu bestrafen. Fang Yongs Todesurteil wurde in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt, nachdem er Rechtsmittel eingelegt hatte.

Peru ist internationale Verpflichtungen eingegangen, denen zufolge niemand an ein Land ausgeliefert werden darf, in welchem dem Betreffenden Folter oder die Todesstrafe droht. Trotz dieser Verpflichtung hat der Oberste Gerichtshof in Peru anscheinend für eine Auslieferung von Huang Haiyong entschieden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In China können etwa 68 Straftaten, auch solche ohne Gewaltausübung, mit der Todesstrafe geahndet werden. Pro Jahr werden in China mehr Menschen hingerichtet als in jedem anderen Land der Welt. Nach Schätzungen von Amnesty International wurden dort 2008 mindestens 1718 Hinrichtungen vollzogen und 7003 Todesurteile verhängt. Diese Zahlen sind Minimalangaben, die Dunkelziffer liegt zweifellos viel höher. Schätzungen der Dui-Hua-Stiftung, einer US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation, liegen bei zwischen 5000 und 6000 Hinrichtungen im Jahr 2008. Die Daten beruhen auf den Angaben örtlicher chinesischer BehördenvertreterInnen. Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen gelten in China als Staatsgeheimnis.

Im Januar 2007 wurde die Prüfung aller Todesurteile durch den Obersten Volksgerichtshof wieder eingeführt, die 1982 eingestellt worden war. Alle Todesurteile müssen nun diesem Gericht vorgelegt werden, das dann das Urteil bestätigen, revidieren oder an eine niedrigere Instanz zurückverweisen kann. Seit der Aufnahme dieses Verfahrens, so berichten chinesische Behörden, sei die Zahl der Hinrichtungen zurückgegangen. Dennoch bleibt man in China mit Informationen über die Todesstrafe sehr zurückhaltend. Ohne Zugang zu diesen Informationen ist es jedoch nicht möglich, eine vollständige und umfassende Analyse der Entwicklung der Todesstrafe in China durchzuführen und so Angaben darüber zu machen, ob es zu einem Rückgang bei der Verhängung und Anwendung der Todesstrafe gekommen ist.

Keiner der Prozesse, der in China zu einem Todesurteil führt, entspricht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Vielfach werden Geständnisse vor Gericht akzeptiert, obwohl die Angeklagten angeben, dass diese unter Folter erzwungen wurden. Anstelle der Unschuldsvermutung zugunsten der Angeklagten liegt die Beweislast der Unschuld auf Seiten der Verurteilten. Darüber hinaus haben sie nur beschränkten Zugang zu anwaltlicher Vertretung.

In China existiert kein Begnadigungsverfahren für verurteilte Strafgefangene, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.

Folter und andere Misshandlungen sind in China bei jeder Form von Haft, insbesondere jedoch in Polizeigewahrsam, gängige und weit verbreitete Methoden, um "Geständnisse" oder Informationen zu erpressen, die dann vor Gericht verwendet werden.

In den letzten Jahren haben die chinesischen Behörden zwar eine Vielzahl von Bestimmungen zur Bekräftigung eines formellen Folterverbots erlassen, es mangelt jedoch an einer effektiven Umsetzung auf kommunaler Ebene. Dies ist auf zahlreiche Schwachstellen auf Verfahrens- und Institutionsebene zurückzuführen, wodurch ein Klima entsteht, in dem Folter und Misshandlung noch begünstigt werden. So liegt es beispielsweise im Ermessensspielraum der jeweiligen Hafteinrichtung, ob Inhaftierten der Zugang zu Familie und einer anwaltlichen Vertretung gewährt wird. Oft ist dieser Zugang nur vorbehaltlich oder beschränkt.

In China werden Foltervorwürfe von den Gerichten meist ignoriert. Nur in seltenen Fällen werden solche Anschuldigungen untersucht und die Verantwortlichen genießen oft Straffreiheit. Werden doch Ermittlungen angeordnet, so entsprechen sie in der Regel nicht den Forderungen nach Unverzüglichkeit und Unparteilichkeit, und die Familien werden nicht entschädigt.

Amnesty International wendet sich ausnahmslos und in allen Fällen gegen die Todesstrafe, unabhängig von der Art des Verbrechens, der Motive des Täters oder der von einem Staat angewandten Methode zur Vollstreckung des Todesurteils. Amnesty International ist davon überzeugt, dass die Todesstrafe gegen das Recht auf Leben verstößt und sie die schlimmste aller grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen darstellt. Das Recht auf Leben und das Verbot grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Strafen ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, in der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie in der Amerikanischen Menschenrechtskonvention und anderen wichtigen Verträgen über Menschenrechte verankert.