Keine Auslieferung

Das peruanische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Regierung den chinesischen Staatsbürger Huang Haiyong nicht an China ausliefert. Dort hätten ihm Anklagen gedroht, die mit der Todesstrafe geahndet werden können.

Sachlage

Huang Haiyong war im Oktober 2008 bei seiner Ankunft in Peru auf Grundlage eines Auslieferungsantrags, den China bei Interpol gestellt hatte, festgenommen worden. Nach Angaben seines in Peru tätigen Anwalts wird Huang Haiyong Betrug vorgeworfen, der in China mit dem Tode bestraft werden kann. Am 31. März 2009 leitete die Interamerikanische Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen für Huang Haiyong ein. Die Menschenrechtskommission forderte darin die peruanischen Behörden auf, Huang Haiyong nicht auszuliefern, da ihm in der Volksrepublik China die Todesstrafe drohen könnte.

Im Januar 2010 hatte der Oberste Gerichtshof von Peru entschieden, dass Huang Haiyong ausgeliefert werden könne. Er stützte seine Entscheidung auf die Zusicherung der chinesischen Behörden, dass Huang Haiyong nicht die Todesstrafe drohe.

Am 24. Mai 2011 hat das Verfassungsgericht jedoch verfügt, dass Huang Haiyong nicht an China ausgeliefert wird, weil die diplomatischen Zusicherungen des chinesischen Volksgerichtshof, die Todesstrafe nicht anzuwenden, als nicht ausreichend betrachtet werden.

Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind somit derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die sich an dieser Eilaktion beteiligt haben.