Syrerin inhaftiert
Die 35-jährige Syrerin Usra al-Hassani wird seit fast zwei Monaten ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Ihr drohen Folter und andere Misshandlungen.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410
INNENMINISTER
Major Sa’id Mohamed Samour
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428
Sende eine Kopie an
AUSSENMINISTER
His Excellency Walid al-Mu’allim
Ministry of Foreign Affairs
Abu Rummaneh
al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 7620
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Frau Abir Jarf
Geschäftsträgerin a.i.
Botschaftsrätin
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Geben Sie Ihrer Sorge Ausdruck, dass Usra al-Hassani seit beinahe zwei Monaten ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten wird.
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Fordern Sie von den Behörden, sicherzustellen, dass Usra al-Hassani weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird, dass ihr umgehend Familienbesuche und der Zugang zu einer anwaltlichen Vertretung ihrer Wahl gestattet wird, und dass sie eventuell notwendige medizinische Versorgung erhält.
- Dringen Sie bei den Behörden darauf, Usra al-Hassani freizulassen, wenn sie nicht einer als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt wird und umgehend ein Gerichtsverfahren erhält, dass den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Expressing concern that Usra al-Hassani has been detained incommunicado for nearly two months;
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Calling on the authorities to ensure that she will not be tortured or otherwise ill-treated, and to allow her immediately visits from her family, lawyer of her choosing and any medical treatment she may require;
- Urging the authorities to release Usra al-Hassani unless she is to be charged with a recognizably criminal offence and brought to trial promptly in proceedings which meet international fair trial standards.
Sachlage
Usra al-Hassani wurde offenbar am 2. Januar 2010 von Angehörigen des Staatssicherheitsdienstes im Haus ihrer Familie in dem Dorf ’Otayba, 20 km östlich von Damaskus, verhaftet. Sie wird seither ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Die Behörden haben bislang keine Aussagen über ihren Aufenthaltsort, die Gründe für ihre Festnahme oder mögliche Anklagepunkte gemacht.
Amnesty International geht davon aus, dass sich Usra al-Hassani in der Abteilung des Staatsicherheitsdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus befindet und dass ihre Festnahme auf ihre angebliche Mitwirkung an einem Gedicht zurückzuführen ist, in dem zur Gewalt gegen einen Informanten des Staatssicherdienstes aufgerufen wird.
Usra al-Hassani war bereits vom 31. Juli 2008 bis 18. Juli 2009 ohne Kontakt zur Außenwelt in derselben Einrichtung in Haft gehalten worden. Sie war damals vom Sicherheitsdienst verhaftet worden, nachdem sie aufgrund der Festnahme ihres Ehemannes, Jehad Diab, Kontakt zu einer internationalen Organisation aufgenommen hatte. Jehad Diab wird seit August 2002 im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba in Haft gehalten. Er wurde bisher weder unter Anklage gestellt noch hat er ein Gerichtsverfahren erhalten.
Weitere Informationen dazu finden Sie in UA-261/2008 (andere Transkription des Namens: Usra al-Hussein).
Hintergrundinformation
Menschen, die der Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen verdächtigt werden, sind in Syrien besonders von willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen bedroht. Im August 2008 sind hunderte Menschen festgenommen worden, die meisten davon in Deir az-Zawr, einige aber auch in den Städten Aleppo und Hama. Einer der Festgenommen, Mohammed Amin al-Shawa, starb im Januar 2009 in Haft. Nach Angaben von syrischen Menschenrechtsorganisationen war sein Tod eine Folge von Folter und Misshandlungen. Mindestens neun weitere Menschen befinden sich noch immer an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft.