Berufungsverfahren gegen LGTBI-Aktivistin
Die Diskriminierung und Verfolgung sexueller Minderheiten in Afrika nimmt seit Jahren dramatisch zu
© Amnesty International
Die Berufungsverhandlung gegen die Journalistin Elena Klimova steht kurz bevor. Folgt das Berufungsgericht der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, muss sie wegen "Propagierens von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen zwischen Minderjährigen" eine hohe Geldstrafe zahlen. Auch das von ihr gegründete Onlineprojekt "Children 404", das LGBTI Jugendliche unterstützt, könnte eingestellt werden.
Appell an
STAATSANWALT DER OBLAST SVERDLOVSK
Sergei Alekseevich Ohlopkov
620219 Yekaterinburg GSP-1036
Sverdlovsk Region, ul. Moskovskaia, 21
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 7) 343 377 02 41
E-Mail: sverdloblprokuratura@mail.ru
LEITER DER MEDIENAUFSICHTSBEHÖRDE ROSKOMNADZOR
Alexander Aleksandrovich Zharov
109074 Moscow
Kitaigorodskii pr., d.7, str.2
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Head of Roskomnadzor / Sehr geehrter Herr Aleksandrovich Zharov)
Fax: (00 7) 495 987 68 01
E-Mail: rsoc_in@rkn.gov.ru
Twitter: @roscomnadzor
Sende eine Kopie an
OMBUDSPERSON FÜR DIE OBLAST SVERDLOVSK
Tatiana Georgievna Merzliakova
620031 Ekaterinburg
Sverdlovsk Region
pl. Oktiabrskaya, 1
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (00 7) 845 227 90 75 oder
(00 7) 343 217 88 72
E-Mail: ombudsman@midural.ru oder
pravachel66@yandex.ru
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. April 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Die Moskauer Medienaufsichtsbehörde Roskomnadzor hat eine Untersuchung gegen Elena Klimova und das Onlineprojekt "Children 404"eingeleitet. Sie beruft sich darauf, 130 Beschwerdebriefe gegen "Children 404" erhalten zu haben und wirft dem Projekt vor, auf seiner Website Inhalte veröffentlicht zu haben, die "eine positive Einstellung zu nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen" bewirken können.
Die erste Anhörung im Verfahren gegen Elena Klimova und "Children 404" fand am 23. Januar vor dem Bezirksgericht Dzerzhinsky in Nischni Tagil statt. Der Rechtsbeistand von Elena Klimova konnte aus Krankheitsgründen bei der Anhörung nicht anwesend sein, dennoch lehnte die Richterin eine Verlegung des Termins ab und verletzte somit Elena Klimovas Recht auf ein faires Verfahren. Die Richterin hatte zuvor bereits einen Antrag von Elena Klimova auf das Einholen eines zweiten Gutachtens zu den Inhalten der Seiten von "Children 404" abgelehnt. Sie begründete dies damit, dass ihr bereits Gutachten vorlägen, die sich "für" oder "gegen" diese Inhalte ausgesprochen hatten und dass eine weitere Überprüfung keinerlei Unterschied für sie machen würde. Elena Klimova wurde wegen "Propagierens nicht-traditioneller sexueller Beziehungen zwischen Minderjährigen" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Russischen Rubel (ca. 780 Euro) verurteilt. Gegen dieses Urteil legte sie Rechtsmittel ein.
Anfang März erfuhr Elena Klimova, dass die Staatsanwaltschaft St. Petersburg einen Antrag auf Schließung der Gruppe "Children 404" innerhalb des russischen sozialen Netzwerks VKontakte gestellt hat. Elena Klimova hatte in den beiden sozialen Netzwerken Facebook und VKontakte je eine "Children 404"-Gruppe gegründet. Bis jetzt liegen keine Informationen darüber vor, ob dem Antrag stattgegeben wurde.
[BITTE SCHREIBEN SIE]
E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Es besorgt mich sehr, dass Sie Elena Klimovas Recht auf Meinungsfreiheit und auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt haben.
-
Ich bitte Sie eindringlich, Elena Klimova nicht weiter in Verbindung mit ihrem Onlineprojekt "Children 404" strafrechtlich zu verfolgen und die Drangsalierungen gegen das Projekt einzustellen.
- Heben Sie bitte das homophobe "Propagandagesetz" auf und stellen Sie sicher, dass jeder Mensch in Russland seine Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrnehmen kann.
[APPELLE AN]
STAATSANWALT DER OBLAST SVERDLOVSK
Sergei Alekseevich Ohlopkov
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(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 7) 343 377 02 41
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Hintergrundinformation
Elena Klimova rief ihr Onlineprojekt "Children 404" im März 2013 ins Leben, nachdem sie eine Reihe von Artikeln über LGBTI Jugendliche veröffentlicht hatte. Ziel von "Children 404" ist es, schutzlose junge Menschen zu unterstützen, die sich Diskriminierung und anderen Problemen ausgesetzt sehen, und ihnen einen Raum zu bieten, in dem sie sich als Teil einer Gemeinschaft fühlen können und die Möglichkeit haben, über ihre Probleme zu sprechen. Sie hat zudem zwei Online-Gruppen gegründet, eine auf Facebook und die andere in dem in Russland sehr bekannten sozialen Netzwerk VKontakte. In diesen Gruppen können die Jugendlichen ihre persönlichen Probleme und ihre Erfahrungen mit Belästigungen und Missverständnissen austauschen und erhalten Beratung und Unterstützung von anderen Nutzer_innen sowie von professionellen Berater_innen. Der Name des Projekts bezieht sich auf die Meldung "404 Page not found", die erscheint, wenn man versucht, eine nicht existierende Webseite aufzurufen. Sie soll ein Hinweis darauf sein, wie sich viele LGBTI Personen in Russland wahrgenommen fühlen – nämlich gar nicht.
Elena Klimova wurde nach einem Gesetz angeklagt, das erst im Juni 2013 verabschiedet worden war. Hiernach stellt das "Propagieren nicht-traditioneller sexueller Beziehungen zwischen Minderjährigen" eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei Privatpersonen mit Geldstrafen ab 4.000 Russischen Rubel (ca. 62 Euro) und bei Organisationen sogar mit bis zu einer Million Russischen Rubel (ca. 15.550 Euro) geahndet werden. Die Nutzung von Massenmedien, dem Internet oder anderen Telekommunikationswerkzeugen zur "Propaganda" solcher Ansichten stellt nach russischem Recht einen strafverschärfenden Tatbestand dar. In solchen Fällen drohen Privatpersonen Geldstrafen von bis zu 100.000 Russischen Rubel. Ausländische Staatsbürger_innen, die für schuldig befunden werden "nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen" propagiert zu haben, können eine Verwaltungshaftstrafe von bis zu 15 Tagen erhalten und aus dem Land ausgewiesen werden.
Im Dezember 2013 wurden zwei LGBTI Aktivisten nach dem "Propagandagesetz" zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie in der nordrussischen Stadt Archangelsk eine Protestaktion organisiert hatten. Im Februar 2014 wurde Aleksandr Suturin, ein Journalist aus der Stadt Chabarowsk im äußersten Osten Russlands, zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Russischen Rubel verurteilt. Er hatte ein Interview mit einem Lehrer veröffentlicht, der wegen seiner Homosexualität seinen Arbeitsplatz verloren hatte. Das Gericht wertete die Bemerkung des Lehrers "Meine Existenz beweist eindeutig, dass Homosexualität normal ist", als "Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen".