Kaution abgelehnt
Beatrice Mtetwa
© Amnesty International
Die bekannte Menschenrechtsanwältin Beatrice Mtetwa wurde am 17. März festgenommen. Sie war zum Festnahmezeitpunkt gerade bei einem Mandanten in Harare, dessen Haus von der Polizei durchsucht wurde. Ihr Antrag gegen Freilassung auf Kaution wurde am 20. März abgelehnt, und sie befindet sich nach wie vor in Haft, obwohl das Hohe Gericht am 18. März ihre sofortige Haftentlassung angeordnet hatte.
Appell an
JUSTIZMINISTER
Hon Patrick Chinamasa
Government of Zimbabwe
New Government Complex
P. Bag 7751, Causeway
Harare,
SIMBABWE
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 263) 4 77 29 99 oder (00 263) 4 25 21 55
GENERALSTAATSANWALT
Johannes Tomana
Government of Zimbabwe
P. Bag 7714, Causeway
Harare,
SIMBABWE
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 263) 4 77 32 47
PRÄSIDENT
H.E. R.G. Mugabe
Munhumutapa Building
Samora Machel Avenue
Causeway
Harare,
SIMBABWE
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 263) 4 73 46 44
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SIMBABWE
S. E. Herrn Hebson Hazvina Mudadirwa Makuvise
Kommandantenstraße 80
10117 Berlin
Fax: 030-2045 5062
E-Mail: zimberlin@botschaft-zimbabwe.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Am Morgen des 17. März wurde Beatrice Mtetwa von ihrem Mandanten Thabani Mpofu, einem Angestellten im Büro des Ministerpräsidenten Morgan Tsvangirai, angerufen und zu seinem Haus gebeten. Als sie dort ankam, durchsuchte die Polizei gerade seine Wohnung. Sie bat darum, den Durchsuchungsbefehl sehen zu dürfen, und wies die PolizeibeamtInnen darauf hin, dass ihre Handlungen "rechtswidrig, verfassungswidrig, illegal und undemokratisch" seien. Die BeamtInnen legten keinen Durchsuchungsbefehl vor, sondern nahmen Beatrice Mtetwa stattdessen wegen "Justizbehinderung" fest. Sie legten Beatrice Mtetwa Handschellen an und sperrten sie in ein Polizeifahrzeug. Sie wurde zunächst auf die Zentrale Polizeiwache in Harare und dann zur Polizeistation Rhodesville, ebenfalls in Harare, gebracht.
Direkt nach ihrer Festnahme ordnete das Hohe Gericht an, dass Beatrice Mtetwa unverzüglich freigelassen werden müsse, da ihre Festnahme rechtswidrig erfolgt sei. Die Polizei kam dieser Anordnung jedoch nicht nach, sondern behielt Beatrice Mtetwa weiterhin in Gewahrsam. Am 19. März erschien Beatrice Mtetwa vor dem Amtsgericht in Harare und bat um ihre Freilassung auf Kaution. Ihre Rechtsbeistände berichteten bei dieser Anhörung, dass Beatrice Mtetwa in Gewahrsam misshandelt worden war. So wurden ihr Besuche ihrer Familie verweigert, und auch der Wunsch nach einem Bad wurde ihr abgeschlagen. In der Nacht des 18. März kamen zudem zwei Polizeibeamten in ihre Zelle und versuchten, ihre Bettdecken wegzuziehen. Weder Beatrice Mtetwa noch ihre Rechtsbeistände bekamen jemals den Durchsuchungsbefehl zu Gesicht, den Beatrice Mtetwa vor ihrer Festnahme zu sehen verlangt hatte.
Am 19. März, nach dem ersten Tag der Anhörung zur Festsetzung einer potenziellen Kaution, verbrachte Beatrice Mtetwa die Nacht in einem Untersuchungsgefängnis. Am 20. März schloss die Anhörung mit der Ablehnung einer Freilassung auf Kaution. Beatrice Mtetwa muss bis zum 3. April in Untersuchungshaft bleiben.
Amnesty International betrachtet die Festnahme und Inhaftierung von Beatrice Mtetwa als Angriff auf den juristischen Berufsstand in Simbabwe, insbesondere auf MenschenrechtsanwältInnen. Vor dem Hintergrund zunehmend systematischer Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Vorfeld der bald anstehenden diesjährigen Präsidentschaftswahlen haben simbabwische MenschenrechtsanwältInnen furchtlos MenschenrechtsverteidigerInnen und politische AktivistInnen verteidigt, die ins Visier geraten waren.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bitte Sie eindringlich, Beatrice Mtetwa unverzüglich und bedingungslos freizulassen.
-
Es besorgt mich sehr, dass Beatrice Mtetwa willkürlich festgenommen wurde und nach wie vor willkürlich inhaftiert ist, obwohl das Hohe Gericht ihre sofortige Freilassung angeordnet hat.
- Ich fordere Sie höflich auf, sicherzustellen, dass RechtsanwältInnen ihren Beruf ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanierung oder widerrechtliche Eingriffe ausüben können. Sorgen Sie außerdem dafür, dass RechtsanwältInnen keine strafrechtliche Verfolgung oder administrative, wirtschaftliche oder sonstige Strafen befürchten müssen, wenn sie in Übereinstimmung mit ihren anerkannten dienstlichen Pflichten, Standards und ihrer Berufsethik ihrer Arbeit nachgehen.
[APPELLE AN]
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Hon Patrick Chinamasa
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BOTSCHAFT DER REPUBLIK SIMBABWE
S. E. Herrn Hebson Hazvina Mudadirwa Makuvise
Kommandantenstraße 80
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Fax: 030-2045 5062
E-Mail: zimberlin@botschaft-zimbabwe.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Ministerpräsident Morgan Tsvangirai zufolge könnten die Wahlen im Juli 2013 stattfinden. In den vergangenen zehn Jahren kam es im Vorfeld von Wahlen zunehmend zu Menschenrechtsverletzungen; insbesondere die Rechte auf Vereinigungsfreiheit, friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung wurden durch staatlich gelenkte Gewalt und willkürliche Festnahmen stark eingeschränkt. Seit einigen Monaten zeigt sich das harte Vorgehen der Behörden gegen MenschenrechtsverteidigerInnen in deren willkürlicher Festnahme und polizeilichen Durchsuchungen ihrer Büros. Seit August 2012 wurden die Büros von mindestens sieben Organisationen durchsucht, zwei davon erst Mitte Februar.