Gegen Kaution freigelassen

Beatrice Mtetwa

Beatrice Mtetwa

Ein Richter des Hohen Gerichts entließ Beatrice Mtetwa am 25. März gegen Kaution aus der Haft. Ein anderes Gericht hatte am 20. März zunächst eine Kaution für die bekannte Menschenrechtsanwältin abgelehnt, obwohl das Hohe Gericht am 18. März ihre sofortige Freilassung angeordnet hatte.

Sachlage

Am Morgen des 17. März war Beatrice Mtetwa von ihrem Mandanten Thabani Mpofu, einem Angestellten im Büro des Ministerpräsidenten Morgan Tsvangirai, angerufen und zu seinem Haus gebeten worden. Als sie dort ankam, durchsuchte die Polizei gerade seine Wohnung. Sie bat darum, den Durchsuchungsbefehl sehen zu dürfen, und wies die PolizeibeamtInnen darauf hin, dass ihre Handlungen "rechtswidrig, verfassungswidrig, illegal und undemokratisch" seien. Die BeamtInnen legten keinen Durchsuchungsbefehl vor, sondern nahmen Beatrice Mtetwa stattdessen wegen "Justizbehinderung" fest.

Direkt nach ihrer Festnahme ordnete das Hohe Gericht an, dass Beatrice Mtetwa unverzüglich freigelassen werden müsse, da ihre Festnahme rechtswidrig erfolgt sei. Die Polizei kam dieser Anordnung jedoch nicht nach, sondern behielt Beatrice Mtetwa weiterhin in Gewahrsam. Am 20. März brachte man Beatrice Mtetwa zurück in Untersuchungshaft, nachdem das Amtsgericht in Harare eine Freilassung gegen Kaution abgelehnt hatte. Ihre Rechtsbeistände reichten daraufhin am nächsten Tag einen Eilantrag auf Freilassung beim Hohen Gericht ein. Am 22. März erschien Beatrice Mtetwa vor einem Richter des Hohen Gerichts. Die Anhörung zu ihrem Kautionsantrag wurde jedoch auf den 25. März verschoben. Beatrice Mtetwa musste daher das gesamte Wochenende im Gefängnis verbringen. Insgesamt verbrachte sie somit acht Nächte in Gewahrsam. Der Richter hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und setzte die Kaution auf etwa 390 Euro fest. Beatrice Mtetwa wurde anschließend freigelassen.

Amnesty International betrachtet die Festnahme und Inhaftierung von Beatrice Mtetwa als Angriff auf den juristischen Berufsstand in Simbabwe, insbesondere auf MenschenrechtsanwältInnen. Vor dem Hintergrund zunehmend systematischer Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Vorfeld der bald anstehenden diesjährigen Präsidentschaftswahlen haben simbabwische MenschenrechtsanwältInnen furchtlos MenschenrechtsverteidigerInnen und politische AktivistInnen verteidigt, die ins Visier geraten waren.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Amnesty International wird die Entwicklungen in diesem Fall weiter genau beobachten.