Entscheidung über Gnadengesuch
Ergebnis dieser Urgent Action
Christi Cheramie wurde im Alter von 16 Jahren zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung verurteilt. Der Begnadigungsausschuss des US-Bundesstaates Louisiana hat jüngst ihr Gnadengesuch abgelehnt. Einen erneuten Antrag kann Christi Cheramie erst wieder in sieben Jahren einreichen.
Christi Cheramie
© Privat
Am 23. und 24. Januar wird der Begnadigungsausschuss des US-Bundesstaats Louisiana über die Anhörung des Gnadengesuchs von Christi Cheramie entscheiden. Mit 16 wurde sie wegen eines Mordes zu einer lebenslangen Haft ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung verurteilt.
Sende eine Kopie an
ANWÄLTE VON CHRISTI CHERAMIE
Mr. Ethan C. Ashley
Staff Attorney
1600 Oretha C Haley Boulevard
New Orleans, LA 70113, USA
Fax: (001) 504 522-5430
E-Mail: EAshley@jjpl.org
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 23. Januar 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE AN DEN BEGNADIGUNGSAUSSCHUSS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie auf, eine Anhörung des Gnadengesuchs von Christi Cheramie anzuberaumen.
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Ich möchte keineswegs die Verantwortung von Minderjährigen für ihre Taten abstreiten, vertrete aber die Auffassung, dass in der Frage der Strafmündigkeit ihre Jugend und Unreife sowie ihre Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen, mit dem Ziel, ihnen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.
- Ich weise drauf hin, die Verurteilung einer Person aufgrund einer Straftat zu lebenslanger Haft, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hat, gegen internationale Menschenrechte verstößt.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE AN DEN GOUVERNEUR VON LOUISIANA MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte unternehmen Sie alles, was in Ihrer Macht steht, um eine Anhörung des Gnadengesuchs zu erwirken, und treten Sie für die Begnadigung von Christi Cheramie ein.
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Ich möchte keineswegs die Verantwortung von Minderjährigen für ihre Taten abstreiten, vertrete aber die Auffassung, dass in der Frage der Strafmündigkeit ihre Jugend und Unreife sowie ihre Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen, mit dem Ziel, ihnen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.
- Ich weise drauf hin, die Verurteilung einer Person aufgrund einer Straftat zu lebenslanger Haft, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hat, gegen internationale Menschenrechte verstößt.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urge the Pardons Board to grant Christi Cheramie a clemency hearing.
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Call on Governor Jindal to do all in his power and influence to bring about consideration and granting of clemency in this case.
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Explain that you are not suggesting that children be excused of their crimes, but that the question of accountability should be addressed in a manner that reflects their immaturity and capacity for development, and that aims at maximising their potential for successful reintegration into society.
- Emphasise that a sentence of life without the possibility of parole for anyone who was under 18 years old at the time of the crime violates international human rights law.
Sachlage
Im Juni 1994, als sie 16 Jahre alt war, wurde Christi Cheramie zu einer lebenslangen Haft ohne eine vorzeitige Haftentlassung verurteilt. Sie wurde wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz an Mildred Turnage, der Großtante ihres Freundes, im Februar 1994 für schuldig befunden. Die Verhängung einer lebenslangen Haft ohne Bewährung für Menschen, die zur Tatzeit minderjährig waren, verstößt gegen das Völkerrecht.
Drei Tage nach ihrer Festnahme wurde der Fall von Christie Cheramie an das Erwachsenengericht übergeben, noch bevor eine Anhörung mit Berücksichtigung ihrer psychischen Probleme und ihrer Bereitschaft zur Rehabilitation erfolgte. Ein Psychiater, der Christi Cheramie vor ihrem Gerichtsverfahren betreute, sagte sie sei eine "depressive, abhängige und unsichere" 16-Jährige gewesen, die "offensichtliche Angst" vor ihrem 18-jährigen Freund hatte. Christi Cheramie hatte eine traumatische Kindheit, die von sexuellem Missbrauch geprägt war. Mit nur 13 Jahren wurde sie nach einem Selbstmordversuch in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Heute ist sie 33 Jahre alt und überzeugt, sich in vielerlei Hinsicht geändert zu haben. In Haft erwarb sie einen High-School-ähnlichen Abschluss und absolvierte anschließend ein Studium in Agrarwissenschaften. Ein Gefängniswärter beschreibt sie als eine "vorbildliche Gefangene, der man eine zweite Chance einräumen sollte". Am 30. November 2011 reichte Christi Cheramie ein Gnadengesuch beim Begnadigungsausschuss von Louisiana ein. Dieser entscheidet am 23. und 24. Januar, ob eine Anhörung ihres Gnadengesuchs stattfinden wird oder nicht. Entscheidet sich der Begnadigungsausschuss dagegen, bedeutet dies, Christi Cheramie muss weitere sieben Jahre warten, bevor sie erneut ein Gnadengesuch einreichen kann. Wird eine Anhörung jedoch bewilligt, wird der Fall vorgetragen und der Begnadigungsausschuss macht anschließend eine unverbindliche Empfehlung für oder gegen einen Gnadenerlass durch den Gouverneur.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE AN DEN BEGNADIGUNGSAUSSCHUSS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie auf, eine Anhörung des Gnadengesuchs von Christi Cheramie anzuberaumen.
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Ich möchte keineswegs die Verantwortung von Minderjährigen für ihre Taten abstreiten, vertrete aber die Auffassung, dass in der Frage der Strafmündigkeit ihre Jugend und Unreife sowie ihre Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen, mit dem Ziel, ihnen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.
- Ich weise drauf hin, die Verurteilung einer Person aufgrund einer Straftat zu lebenslanger Haft, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hat, gegen internationale Menschenrechte verstößt.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE AN DEN GOUVERNEUR VON LOUISIANA MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte unternehmen Sie alles, was in Ihrer Macht steht, um eine Anhörung des Gnadengesuchs zu erwirken, und treten Sie für die Begnadigung von Christi Cheramie ein.
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Ich möchte keineswegs die Verantwortung von Minderjährigen für ihre Taten abstreiten, vertrete aber die Auffassung, dass in der Frage der Strafmündigkeit ihre Jugend und Unreife sowie ihre Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen, mit dem Ziel, ihnen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.
- Ich weise drauf hin, die Verurteilung einer Person aufgrund einer Straftat zu lebenslanger Haft, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hat, gegen internationale Menschenrechte verstößt.
[APPELLE AN ]
GOUVERNEUR VON LOUISIANA
Gouverneur Bobby Jindal
Post Office Box 94004
Baton Rouge, LA 70804-9004, USA
(korrekte Anrede: Dear Governor/Sehr geehrter Gouverneur)
E-Mail über das Kontaktformular auf der Website: http://www.gov.la.gov/index.cfm?md=form&tmp=email_governor
VORSITZENDER DES BEGNADIGUNGSAUSSCHUSSES VON LOUISANA
Mr Larry Clark
Pardon Board
504 Mayflower St., Building 6, Baton Rouge, LA 70802
USA
(korrekte Anrede: Dear Chairman/Sehr geehrter Vorsitzender )
Fax: (001) 225 342 2289
KOPIEN AN
ANWÄLTE VON CHRISTI CHERAMIE
Mr. Ethan C. Ashley
Staff Attorney
1600 Oretha C Haley Boulevard
New Orleans, LA 70113, USA
Fax: (001) 504 522-5430
E-Mail: EAshley@jjpl.org
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 23. Januar 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
Hintergrundinformation
Kurz vor dem Gerichtverfahren plädierte Christi Cheramie auf schuldig, aus Angst beim Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt zu werden. Dadurch konnte sie weder gegen den Schuldspruch noch das Strafmaß Rechtsmittel einlegen. 2001 wollte Christi Cheramie ihr Schuldbekenntnis zurückziehen mit der Begründung, sie sei nicht vollständig über den Verlust ihrer Rechte, was ein Mord mit bedingtem Vorsatz bedeutet und das Gerichtsverfahren aufgeklärt worden.
Die USA sind vermutlich der einzige Staat, in dem Jugendliche zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne eine vorzeitige Entlassung verurteilt werden. Zwar schließen die Gesetze verschiedener weiterer Staaten diese Praxis nicht prinzipiell aus, Amnesty International ist jedoch nicht bekannt, dass diese Strafe in den vergangenen Jahren in einem anderen Land verhängt worden wäre. Mindestens 2.500 weitere Menschen verbüßen in den USA eine lebenslange Haftstrafe ohne eine vorzeitige Haftentlassung wegen Verbrechen, die sie als Minderjährige begangen haben. Der Fall von Christi Cheramie weist somit auf eine weitreichendere Problematik hin. Amnesty International startet deshalb auch diese Urgent Action, um die zuständigen Behörden in den USA dazu zu bewegen, die Behandlung von minderjährigen Straftätern internationalen Grundsätzen anzupassen Amnesty International bezieht keine Stellung dazu, welches Strafmaß in solchen Fällen angemessen ist, betont aber, dass die Strafe internationalen Grundsätzen entsprechen muss. (siehe The rest of their lives: Life without Parole for Child Offenders in the United States: http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/162/2005/en und This is where I’m going to be when I die: Children facing life imprisonment without the possibility of release in the USA http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/081/2011/en ).
Eine Person aufgrund einer Straftat zu lebenslanger Haft zu verurteilen, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hat, verstößt gegen das Völkerrecht und weltweit anerkannte Standards. Diese Standards gehen davon aus, dass sich Kinder und Jugendliche unabhängig von der Schwere des Verbrechens körperlich, geistig und emotional noch in der Entwicklung befinden und von daher nicht dieselbe Schuldfähigkeit besitzen wie Erwachsene. Folglich muss man bei der Strafverfolgung auf ihre Jugend und Unreife Rücksicht nehmen. In den Standards wird ferner betont, dass es das primäre Ziel sein sollte, im Interesse des Kindes zu handeln und dessen Wiedereingliederung in die Gesellschaft als vorrangig zu betrachten, wenn ein Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Eine lebenslange Haftstrafe ohne eine Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung widerspricht zweifelsohne dieser internationalen Verpflichtung.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den die USA 1992 ratifiziert haben, erkennt ausdrücklich die Notwendigkeit an, Jugendlichen bei der Strafverfolgung eine Sonderstellung einzuräumen, und misst ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft besondere Bedeutung bei. In Artikel 14(4) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte heißt es dementsprechend: "Gegen Jugendliche ist das Verfahren in einer Weise zu führen, die ihrem Alter entspricht und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft fördert". Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte überwacht, hat die USA darauf hingewiesen, dass die Verurteilung von Jugendlichen zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung den Grundsätzen des Paktes widerspricht. Dementsprechend rief der Menschenrechtsausschuss die USA auf, sicherzustellen, dass Jugendliche zu keiner derartigen Strafe verurteilt werden.
Die 193 Staaten, die das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert haben, sind zur Einhaltung des in Artikel 37(a) festgeschriebenen Grundsatzes verpflichtet, in dem es heißt: "Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden". Nur Somalia und die USA haben das Übereinkommen über die Rechte des Kindes bisher nicht ratifiziert. Allerdings haben die USA die Konvention unterzeichnet, und sind somit völkerrechtlich verpflichtet, Ziel und Zweck des Vertragswerks in keiner Weise zu gefährden.