Sudanese nicht abgeschoben

Der in Ägypten inhaftierte Sudanese Faisal Mohammed Haroun Suleiman ist nicht in den Sudan abgeschoben worden.

Sachlage

AnwältInnen der regierungsunabhängigen Flüchtlingsorganisation Egyptian Foundation for Refugee Rights haben einen Antrag auf die Aussetzung der Abschiebung der Flüchtlinge Faisal Mohammed Haroun Suleiman und Adam Yahya Abdallah Khalil gestellt. Am 19. Januar gab ein Verwaltungsgericht dem Antrag statt und hob ein zuvor ergangenes Urteil des ägyptischen Innenministeriums auf, in dem die Abschiebung der beiden Männer angeordnet worden war. Die Staatsanwaltschaft erhielt eine Kopie der Entscheidung. Die AnwältInnen warten noch auf die Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung.

Faisal Mohammed Haroun Suleiman war zusammen mit 18 weiteren Personen Waffenschmuggel und Menschenhandel über die Grenze nach Israel vorgeworfen worden. Diese Straftat könnte im Sudan zu Anklagen wegen des Handels mit einem "feindlichen Staat" führen. Bei einer Abschiebung in sein Herkunftsland würden dem Sudanesen Folter und ein unfaires Gerichtsverfahren drohen, das mit einem Todesurteil enden könnte. Faisal Mohammed Haroun Suleiman war im Jahr 2004 nach Ägypten geflohen.

Nach seiner Festnahme am 7. Januar 2011 verlängerte die oberste Anklagebehörde seine Haft mehrmals, bevor am 26. Dezember 2010 alle Anklagen gegen den Sudanesen fallengelassen wurden. Dennoch blieb Faisal Mohammed Haroun Suleiman weiterhin im Gewahrsam ägyptischer Sicherheitskräfte.

Amnesty International erfuhr im Januar diesen Jahres von der bevorstehenden Abschiebung des Sudanesen. Die Organisation nahm sich daraufhin des Falles an.
Faisal Mohammed Haroun Suleiman wird nach wie vor in einer Haftanstalt in Kairo festgehalten. Amnesty International wird den Fall weiter beobachten und bei Bedarf weitere Aktionen einleiten.

Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.