Todesstrafe abschaffen!
Der Kongress von Illinois hat einen Gesetzesentwurf für die Abschaffung der Todesstrafe in diesem Bundesstaat verabschiedet. Diese historische Vorlage wird nun dem Gouverneur von Illinois vorgelegt, der sie entweder unterzeichnen oder dagegen Einspruch einlegen kann. Gouverneur Pat Quinn sagte, dass er den Entwurf "sehr sorgfältig" prüfen werde. Er hat 60 Tage Zeit für seine Entscheidung. Innerhalb dieses Zeitraums könnten Appellschreiben an den Gouverneur helfen, ihn von einer Unterzeichnung des Gesetzesentwurfs zu überzeugen.
Appell an
GOUVERNEUR VON ILLINOIS
Governor Pat Quinn
Office of the Governor
207 State House
Springfield, IL 62706
USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (001) 217 524 4049 oder (001) 312 814 5512
Email: über die Website http://www2.illinois.gov/gov/Pages/ContacttheGovernor.aspx
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über die Website
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Februar 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich begrüße die Abstimmung des Kongresses für einen Gesetzesentwurf für die Abschaffung der Todesstrafe.
- Ich bitte Sie eindringlich, den Gesetzesentwurf zu unterzeichnen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Welcoming the vote by the legislature to pass the bill to abolish the death penalty.
- Urging Governor Quinn to sign the bill into law.
Sachlage
Am 11. Januar stimmte der Senat von Illinois mit 32 zu 25 Stimmen für den Gesetzesentwurf für die Abschaffung der Todesstrafe. Die Abstimmung des Senats folgte dem Votum des Abgeordnetenhauses von Illinois, das am 6. Januar mit 60 zu 54 Stimmen für den Entwurf gestimmt hatte. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Todesstrafe abzuschaffen und die finanziellen Mittel, die für Todesstrafenfälle vorgesehen waren, neu zu verteilen, sodass sie z. B. für die psychologische Betreuung von Familien von Mordopfern und die Ausbildung von Vollzugspersonal verwendet werden.
In Illinois fanden zwölf Hinrichtungen statt, seit die Todesstrafe in den USA im Jahr 1977 wieder eingeführt wurde. Im selben Zeitraum wurden 20 zum Tode verurteilte Personen aus der Haft entlassen, weil sich ihre Unschuld herausgestellt hatte. Das ist die zweithöchste Anzahl solcher Entlastungen in allen US-Staaten, in denen die Todesstrafe angewendet wird. In Illinois wurde seit 1999 keine Hinrichtung mehr vollzogen. Im Jahr 2000 verhängte der damalige Gouverneur George Ryan ein Hinrichtungsmoratorium, nachdem er zu dem Schluss gekommen war, dass das Todesstrafensystem von Grund auf fehlerhaft sei. Im Jahr 2003 begnadigte er vier Todeskandidaten, die er für unschuldig befand, und wandelte die Todesurteile von 167 anderen Häftlingen um. Obwohl weiterhin Todesurteile verhängt werden – zurzeit sitzen in Illinois 15 Männer in der Todeszelle – haben die Nachfolger von Gouverneur Ryan, Rod Blagojevich und Pat Quinn, die Fortsetzung des Hinrichtungsmoratoriums unterstützt.
Sollte Gouverneur Quinn den Gesetzesentwurf unterzeichnen, wäre Illinois der 16. US-Bundesstaat ohne Todesstrafe und der dritte Bundesstaat, der seit 2007 ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe erlässt. Zuvor hatten dies New Jersey im Jahr 2007 und New Mexico im Jahr 2009 getan.
Bei einer Pressekonferenz am 12. Januar erklärte Gouverneur Quinn, dass er den Gesetzesentwurf "sehr sorgfältig" prüfen würde, und dass es eine "sehr wichtige Angelegenheit" sei, die "intensiv untersucht werden muss". Er sagte, dass er die Meinungen überdenken werde, die ihm in nächster Zeit von den BürgerInnen von Illinois nahe gebracht werden, und dass er "zuhören, alles überdenken und meinem Gewissen folgen" werde. Gouverneur Quinn äußerte sich zur Geschichte von Fehlurteilen in Todesstrafenprozessen in Illinois, die "in schrecklichen Tragödien geendet" hätten, wenn nur einer der betroffenen Gefangenen hingerichtet worden wäre. Er sagte auch, dass er ab dem Tag, an dem er den Gesetzesentwurf erhielt, 60 Tage Zeit für seine Entscheidung habe. Seine Möglichkeiten sind, entweder die Vorlage zu unterzeichnen und ihm somit Gesetzeskraft zu verleihen, oder dagegen Einspruch zu erheben. Sollte er in diesen 60 Tagen nicht auf den Entwurf reagieren, wird das Gesetz automatisch in Kraft treten.
Hintergrundinformation
Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe. Die Abschaffung der Todesstrafe bedeutet, eine zerstörerische und spaltende Politik zu beenden, die mit allgemein anerkannten Werten nicht übereinstimmt. Sie birgt nicht nur das Risiko eines nicht wieder gut zu machenden Justizirrtums, sondern ist auch für die öffentliche Hand kostspielig, auch in sozialer und psychologischer Hinsicht (eine Tatsache, die in der derzeitigen Wirtschaftslage der USA die Sorgen der Öffentlichkeit steigen lässt). Dabei ist bislang nicht nachgewiesen, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat. Ihre Anwendung erfolgt zudem tendenziell diskriminierend bezüglich ethnischer Herkunft und gesellschaftlicher Schicht. Sie macht eine Versöhnung oder Rehabilitation unmöglich. Sie bindet Ressourcen, die besser für die Arbeit gegen Gewaltverbrechen und für die von ihnen betroffenen Menschen eingesetzt werden könnten.
Bis heute haben 139 Staaten die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft, eine deutliche Mehrheit. Das internationale Recht erkennt zwar an, dass einige Staaten die Todesstrafe beibehalten, diese Bestätigung der aktuellen Realität sollte aber nicht dazu auffordern, "die Abschaffung der Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern" (Artikel 6.6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte). Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in den Jahren 1997, 2008 und 2010 Resolutionen verabschiedet, in denen sie zu einem weltweiten Hinrichtungsmoratorium im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe aufrief.
Weitere HINTERGRUNDINFORMATIONEN auf Englisch
There have been more than 1200 executions in the USA since judicial killing resumed there in 1977, and more than 3200 men and women are on death row today. However, the number of death sentences passed each year in the USA continues to fall well below the peak in the mid-1990s. The number of people sentenced to death in the USA in each of the past five years, for example, was only about a third of what it was in each of the five years from 1992 to 1996. This pattern is reflected in Illinois too. In the 10 years between 2000 and 2009, on average, 3.3 death sentences were passed each year in Illinois. In the preceding decade, the average was more than three times greater, at 11.3 death sentences per year.
Arbitrariness, discrimination and error mark the death penalty in the USA, along with its inescapable cruelty. More than 130 people have been released from death rows on grounds of innocence since 1976. Public and political support for the death penalty has weakened in recent years, possibly a result of an erosion of belief in its deterrence value, an increased awareness of the frequency of wrongful convictions in capital cases, and a greater confidence that public safety can be guaranteed by life prison terms rather than death sentences. In 2008, Senior Supreme Court Justice John Paul Stevens revealed that he had decided, after more than three decades on the country’s highest court, that the death penalty was a cruel waste of time. "I have relied on my own experience", he wrote, "in reaching the conclusion that the imposition of the death penalty represents the pointless and needless extinction of life with only marginal contributions to any discernible social or public purposes". Since retiring from the Supreme Court in June 2010, he has said that there was one vote during his nearly 35 years on the Court that he regretted – his vote with the majority in Gregg v. Georgia in 1976 that allowed executions to resume in the USA.
Among other things, the Gregg v. Georgia ruling cited Section 210.6 of the Model Penal Code issued by the American Law Institute in the 1960s. This had sought to provide legislators in states which decided to retain the death penalty with rules aimed at maximizing fairness and reliability in capital sentencing. In 2009, the American Law Institute voted to withdraw §210.6 "in light of the current intractable institutional and structural obstacles to ensuring a minimally adequate system for administering capital punishment". In assessing whether to withdraw §210.6, the Institute had considered, among other things, the inadequacies of the US Supreme Court’s constitutional regulation of the death penalty and of federal habeas corpus review generally, the politicization of the death penalty, racial discrimination, systemic juror confusion in capital cases, the under-funding of defence counsel services, and death sentences against the innocent. See also USA: A learning curve, towards a 'more perfect world', October 2010, http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/095/2010/en