in rechtswidriger Haft
Bangladesch
© Amnesty International
Der hinduistische Fischer Rasraj Das ist seit Oktober 2016 in Bangladesch inhaftiert. Weil er ein "anstößiges" Bild auf Facebook veröffentlicht haben soll, wurde er festgenommen und wegen "Verletzung religiöser Gefühle" angeklagt. Bei einem Schuldspruch drohen ihm bis zu 14 Jahre Haft. Obwohl die Polizei kürzlich angab, er sei für die Veröffentlichung nicht verantwortlich, ist die Anklage nicht fallengelassen worden, und am 3. Januar wurde ihm die Freilassung gegen Kaution verwehrt. Seine nächste Anhörung findet am 16. Januar statt.
Appell an
JUSTIZMINISTER
Anisul Huq
Law and Justice Division
Building 4
Bangladesh Secretariat
Dhaka 1000
BANGLADESCH
(Anrede: Honourable Minister /
Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: secretary@lawjusticediv.gov.bd
PREMIERMINISTERIN
Sheikh Hasina
Prime Minister’s Office
Old Sangshad Bhaban
Tejgaon
Dhaka 1215
BANGLADESCH
(Anrede: Honourable Prime Minister /
Sehr geehrte Frau Premierministerin)
Fax: (00 880) 2 913 372 2
E-Mail: info@pmo.gov.bd
INNENMINISTER
Asaduzzaman Khan
Ministry of Home Affairs
Bangladesh Secretariat
Building-8 (1st & 3rd Floor)
Dhaka
BANGLADESCH
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 880) 2 957 371 1
E-Mail: secretary@mha.gov.bd
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH
S. E. Herrn Muhammad Ali Sorcar
Kaiserin-Augusta-Allee 111
10553 Berlin
Fax: 030–39 89 75 10
E-Mail: info@bangladeshembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bengalisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Februar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Lassen Sie Rasraj Das bitte umgehend und bedingungslos frei.
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Leiten Sie bitte unverzüglich eine Untersuchung der Angriffe auf die hinduistische Gemeinschaft ein und stellen Sie die Verantwortlichen in fairen Verfahren und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor Gericht.
- Ich appelliere zudem an Sie, Paragraf 57 des Informations- und Kommunikationsgesetzes (ICT Act) zu streichen und auch andere Gesetze aufzuheben oder abzuändern, die nicht den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Bangladeschs entsprechen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Bangladeshi authorities to immediately and unconditionally release Rasraj Das.
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Urging them to promptly investigate the attacks on the Hindu community and bring those suspected of responsibility to account in fair trials and without recourse to the death penalty.
- Urging them to repeal Section 57 of the ICT Act and repeal or amend other laws that are not compatible with Bangladesh’s international human rights obligations.
Sachlage
Rasraj Das ist Fischer und ein Angehöriger der religiösen Minderheit der Hindu im Distrikt Brahmanbaria im Osten von Bangladesch. Am 30. Oktober 2016 versammelten sich Hunderte Menschen in diesem Distrikt, um gegen einen Facebook-Beitrag zu protestieren, der Rasraj Das zugeschrieben und als beleidigend für den Islam angesehen wurde. Der Mob, der aus Personen bestand, die Verbindungen zu Gruppen wie Hefajat-e-Islam und Ahle Sunnat Wal Jamaat haben sollen, zog randalierend durch Hindu-Dörfer in der Gegend und verwüstete mindestens 100 Häuser und mehrere Tempel.
Rasraj Das wurde am 30. Oktober 2016 festgenommen und von der Polizei in Brahmanbaria beschuldigt, "religiöse Gefühle verletzt" und damit gegen Paragraf 57 des Informations- und Kommunikationsgesetzes (ICT Act) verstoßen zu haben. Unter diesem drakonischen Gesetz können Personen wegen "der Veröffentlichung von falschen, obszönen oder verunglimpfenden Informationen in elektronischer Form" oder von Informationen, die "dem Ruf des Staates oder einer Person schaden", bis zu 14 Jahre inhaftiert werden. Das Gesetz wird von den Behörden häufig dazu genutzt, um Regierungskritiker_innen zu drangsalieren oder zu inhaftieren.
Am 28. November 2016 gab die Lokalpolizei in einem öffentlichen Bericht an, dass das Bild nicht von Rasraj Das veröffentlicht worden sei, sondern jemand anderes seinen Facebook-Account benutzt habe. Ein Bericht des Nationalen Menschenrechtsausschusses stellte ebenfalls fest, dass Rasraj Das das Bild nicht gepostet hatte. Dennoch ist die Anklage gegen ihn nicht fallengelassen worden, und er ist weiterhin im Gefängnis von Brahmanbaria inhaftiert. Sein Antrag auf Freilassung gegen Kaution wurde am 3. Januar vom Gericht in Brahmanbaria abgelehnt. Die nächste Anhörung ist für den 16. Januar angesetzt.
Die Familie von Rasraj Das macht sich ernste Sorgen um sein Wohlbefinden im Gefängnis. Laut seinem Rechtsbeistand wurde Rasraj Das bisher weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt. Die Familie erhielt nach der Festnahme von Rasraj Das Drohungen und musste kurzzeitig untertauchen. Mitte Dezember 2016 konnte sie jedoch in ihr Zuhause zurückkehren.
Hintergrundinformation
In Bangladesch ist die Mehrheit der Bevölkerung muslimisch. Die hinduistische Minderheit wird seit langer Zeit diskriminiert und häufig auch gewaltsam angegriffen. So kam es im Jahr 2013 beispielsweise zu einer Reihe von gewalttätigen Übergriffen auf Hindus, bei denen 40 Tempel mutwillig beschädigt und unzählige Geschäfte und Häuser niedergebrannt wurden, wodurch Hunderte Menschen obdachlos wurden.
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge sind zwar einige Personen wegen der im Oktober 2016 erfolgten Angriffe auf die hinduistische Gemeinschaft in Brahmanbaria festgenommen worden, allerdings wurde bisher noch niemand angeklagt oder vor Gericht gestellt. Rasraj Das kam nach seiner Festnahme von der Polizei in Untersuchungshaft. Seit dem 7. November 2016 befindet er sich im Gefängnis von Brahmanbaria.
Das Informations- und Kommunikationsgesetz, das 2006 verabschiedet und 2013 abgeändert wurde, wird von den Behörden seit Jahren dazu verwendet, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. Besonders besorgniserregend ist Paragraf 57, da er vage formuliert ist und das Recht auf Meinungsfreiheit über das völkerrechtlich zulässige Maß hinaus einschränkt. Verstöße gegen Paragraf 57 können mit 7 bis 14 Jahren Gefängnis geahndet werden. Amnesty International appelliert seit Jahren an die bangladeschischen Behörden, Paragraf 57 aufzuheben.
Laut der Menschenrechtsorganisation Odhikar wurden 2016 mindestens 35 Personen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Informations- und Kommunikationsgesetz festgenommen, wohingegen es 2014 nur 14 Personen waren. Unter den Betroffenen befinden sich häufig Personen, die Kritik an der Regierungspartei oder der Premierministerin und ihrer Familie geübt haben, wie z. B. Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen. Zudem werden oftmals auch religiöse Minderheiten und sekuläre Aktivist_innen ins Visier genommen, die im Internet mutmaßliche "beleidigende" Bemerkungen über den Islam gemacht haben sollen, weshalb das Informations- und Kommunikationsgesetz in Bangladesch auch als "De-facto-Blasphemiegesetz" bezeichnet wird.