Freilassung gegen Kaution
Bangladesch
© Amnesty International
Der hinduistische Fischer Rasraj Das ist am 16. Januar gegen Kaution freigelassen worden. Er hatte, weil er ein "anstößiges" Bild auf Facebook veröffentlicht haben soll, mehr als zwei Monate im Gefängnis verbracht. Obwohl die Polizei angab, dass er nicht für die Veröffentlichung des Bildes verantwortlich gewesen sei, ließ man die Anklage wegen "der Verletzung religiöser Gefühle" bislang nicht fallen. Es gibt noch kein Datum für seine nächste Anhörung vor Gericht.
Sachlage
Rasraj Das ist am 16. Januar aus der Haft entlassen worden – einen Tag, nachdem das Gericht in Brahmanbaria im Osten von Bangladesch seiner Freilassung gegen Kaution zugestimmt hatte. Obwohl die Lokalpolizei und der Nationale Menschenrechtsausschuss unabhängig voneinander jeweils einen Bericht veröffentlichten, dass er das Bild nicht hochgeladen hatte, ist die Anklage gegen ihn nicht fallengelassen worden.
Rasraj Das wurde am 30. Oktober 2016 festgenommen und von der Polizei in Brahmanbaria beschuldigt, "religiöse Gefühle verletzt" und damit gegen Paragraf 57 des Informations- und Kommunikationsgesetzes (ICT Act) verstoßen zu haben. Unter diesem drakonischen Gesetz können Personen wegen "der Veröffentlichung von falschen, obszönen oder verunglimpfenden Informationen in elektronischer Form" oder von Informationen, die "dem Ruf des Staates oder einer Person schaden", bis zu 14 Jahre inhaftiert werden. Das Gesetz wird von den Behörden häufig dazu genutzt, Regierungskritiker_innen zu drangsalieren oder zu inhaftieren. Ein Datum für die nächste Anhörung wurde noch nicht festgesetzt.
Am 30. Oktober 2016 versammelten sich Hunderte Menschen in Brahmanbaria, um gegen einen Facebook-Beitrag zu protestieren, der Rasraj Das zugeschrieben und als beleidigend für den Islam angesehen wurde. Der Mob, der aus Personen bestand, die Verbindungen zu religiös-konservativen Gruppen wie Hefajat-e-Islam und Ahle Sunnat Wal Jamaat haben sollen, zog randalierend durch Hindu-Dörfer in der Gegend und verwüstete mindestens 100 Häuser und mehrere Tempel.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Amnesty wird den Fall weiter beobachten und gegebenenfalls erneut eine UA starten. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.