Hinrichtung stoppen!

Simulierte Hinrichtung.

Simulierte Hinrichtung.

Amnesty International befürchtet, dass Eduard Lykau, der sich im Todestrakt befindet, die unmittelbare Hinrichtung in Belarus droht.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
ul. Karla Marxa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

GENERALSTAATSANWALT
Alexander Koniuk

Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear General Prosecutor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)

Fax: (00 375) 17 226 42 52 (kombinierter Telefon-/Fax-Anschluss; antworten Sie bitte deutlich mit "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 59 23
E-Mail: germany@mfa.gov.by

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Eduard Lykau wurde am 26. November 2011 von einem Regionalgericht von Minsk wegen fünf Morden, die er in den Jahren 2002, 2004 und 2011 begangen haben soll, schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde jedoch erst am 20. Dezember öffentlich gemacht. Eduard Lykau war im September 2011 nach dem fünften Mord in dem unweit von Minsk gelegenen Dorf Zhdanovichi festgenommen worden. Laut offiziellen Quellen war Eduard Lykau obdachlos und hat bereits mehrere Haftstrafen wegen Diebstahls, Rowdytums und Verweigerung von Unterhaltszahlungen an seine Kinder verbüßt.

Nachdem vor Kurzem berichtet worden war, dass Alyaksandr Haryunou Anfang November hingerichtet wurde, meldeten örtliche Todesstrafengegner_innen Amnesty International, dass Eduard Lykau ihrer Einschätzung nach in besonders großer Gefahr sei, hingerichtet zu werden, da Todesurteile in Belarus häufig rasch hintereinander vollstreckt werden und nicht im Vorhinein angekündigt werden.

Nachdem in Belarus 24 Monate lang keine Hinrichtungen vollzogen worden waren, wurden im Jahr 2014 bereits drei Häftlinge exekutiert. Rygor Yuzepchul und Pavel Selyun sollen beide im April dieses Jahres hingerichtet worden sein.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte wandeln Sie das Todesurteil gegen Eduard Lykau und alle anderen in Belarus verhängten Todesurteile schnellstmöglich um.

  • Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium zu verhängen, in der Absicht die Todesstrafe in Belarus abzuschaffen.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass aktuelle Informationen über die Anwendung der Todesstrafe in Belarus der Öffentlichkeit vollständig zugänglich gemacht werden und gewähren Sie Familien und Rechtsbeiständen uneingeschränkten Zugang zu Häftlingen und Informationen über deren Verfahren.

[APPELLE AN]

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
ul. Karla Marxa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

GENERALSTAATSANWALT
Alexander Koniuk

Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear General Prosecutor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)

Fax: (00 375) 17 226 42 52 (kombinierter Telefon-/Fax-Anschluss; antworten Sie bitte deutlich mit "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 59 23
E-Mail: germany@mfa.gov.by

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

Nachdem in Belarus 24 Monate lang keine Hinrichtungen vollzogen worden waren, wurden im Jahr 2014 bereits drei Häftlinge exekutiert. Belarus ist der letzte Staat in Europa und Zentralasien, in dem die Todesstrafe noch angewendet wird. Das Land ignoriert damit nicht nur seine rechtsverbindlichen Pflichten zur Achtung der Menschenrechte, sondern auch den eindeutigen regionalen und globalen Trend hin zur Abschaffung der Todesstrafe. Amnesty International fordert Belarus erneut auf, umgehend ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen und alle bestehenden Todesurteile abzuwandeln, mit dem Ziel Hinrichtungen abzuschaffen.

In Belarus werden Todesurteile in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne zuvor die zum Tode Verurteilen selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Zum Tode verurteilte Gefangene erhalten vor ihrer Hinrichtung keine Vorwarnung. Stattdessen werden sie aus ihren Zellen geholt, darüber informiert, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde, werden auf die Knie gezwungen und durch einen Schuss in den Hinterkopf hingerichtet. Familien werden erst Tage, manchmal Wochen später darüber informiert, nachdem ihr Familienangehöriger hingerichtet wurde. Das Strafvollzugsgericht erlaubt es Behörden, sich zu weigern, den Familien die Leiche des Hingerichteten auszuhändigen oder mitzuteilen, wo sie begraben wurde. Im Oktober 2013 stellte der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Belarus fest: "Die Art, in der die Todesstrafe in Belarus vollstreckt wird, kommt unmenschlicher Behandlung gleich."