Hinrichtung vollzogen
Diese Urgent Action ist beendet.
Patrick Hannon ist am 8. November im US-Bundesstaat Florida hingerichtet worden. Er wurde im Juli 1991 zweier Morde für schuldig befunden, die sechs Monate zuvor begangenen worden waren. Vor dem Obersten Gerichtshof der USA fanden zwar in letzter Minute noch Rechtsmittelverfahren statt, das Gericht sah jedoch letztlich nicht die Notwendigkeit, aktiv zu werden.
Protest gegen die Todesstrafe
© Rajput Yasir / Demotix
Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.
Sachlage
Die Hinrichtung von Patrick Hannon, die für 18.00 Uhr Ortszeit am 8. November angesetzt worden war, verzögerte sich aufgrund von Rechtsmitteln, die in letzter Minute noch vor den Obersten Gerichtshof gebracht worden waren. Das Gericht entschied sich jedoch letztendlich, nichts gegen die Hinrichtung zu unternehmen, und Patrick Hannon wurde um 20.50 Uhr Ortszeit für tot erklärt. Er war im Juli 1991 wegen der Morde an Brandon Snider und Robert Carter in Tampa im US-Bundesstaat Florida zum Tode verurteilt worden.
Am 12. Januar 2016 kam der Oberste Gerichtshof der USA im Fall Hurst gegen Florida zu dem Schluss, dass Floridas Verfahrensregeln zur Verhängung der Todesstrafe verfassungswidrig seien. Grund dafür ist, dass den Geschworenen in Florida nur eine beratende Rolle zukommt, der Richter jedoch die endgültige Urteilsentscheidung trifft. Die Verfahrensregeln, so der Oberste Gerichtshof der USA, widersprächen der Entscheidung im Fall Ring gegen Arizona aus dem Jahr 2002, derzufolge die US-Verfassung vorsieht, dass es Aufgabe der Geschworenen und nicht des Richters ist, die für ein Todesurteil notwendigen Tatsachenfeststellungen zu treffen. Das Oberste Gericht von Florida urteilte 2016, dass die Entscheidung im Fall Hurst gegen Florida rückwirkend auf gut die Hälfte der 400 Personen anwendbar ist, die sich in Florida im Todestrakt befinden. Diese gut 200 zum Tode verurteilten Personen hätten das Recht auf eine Neubewertung ihrer Strafzumessung, wenn der Bundesstaat nicht nachweisen könne, dass in ihrem Fall der Verstoß gegen das Hurst-Urteil "harmlos" war. Einer der Richter, James Perry, stellte sich gegen diese Entscheidung. Er argumentierte, dass mit der Entscheidung "willkürlich eine Linie zwischen dem 23. Juni und dem 24. Juni gezogen wurde – also dem Tag vor und nach der Entscheidung im Fall Ring gegen Arizona." Weiter sagte er, es seien "keine überzeugenden Argumente dafür vorgelegt worden, weshalb 173 zum Tode verurteilte Personen anders behandelt werden sollen als diejeningen [gut 200 Personen], deren Urteilssprüche nach der Entscheidung im Fall Ring gegen Arizona gefällt wurden... Diese Auslegung von Hurst gegen Florida bedeutet, dass der verfassungsmäßige Schutz als reine Lotterie anzusehen ist." Eine weitere Richterin, Barbara Pariente, argumentierte ebenfalls, dass die Entscheidung im Fall Hurst gegen Florida rückwirkend für alle zum Tode verurteilten Personen gelten solle.
Am 1. November wies das Oberste Gericht von Florida das letzte Rechtsmittel von Patrick Hannon zurück. Die Richterin Barbara Pariente sprach sich jedoch entgegen der Mehrheitsmeinung für die Gewährung des Rechtsmittels aus, mit dem Argument, dass die Entscheidung aus dem Fall Hurst gegen Florida auf das Strafmaß von Patrick Hannon angewendet werden solle. Ihrer Ansicht nach "haben die Geschworenen im Fall von Hannon keine Informationen über die strafmildernden Umstände erhalten, was bei einer angemessenen Verteidigung anders gewesen wäre. Die einhellige Empfehlung der Geschworenen, Hannon zum Tode zu verurteilen, ist daher für mich kein Nachweis dafür, dass in seinem Fall der Verstoß gegen das Hurst-Urteil 'harmlos' war." Barbara Pariente war eine der Richter_innen, die sich 2006 für eine Aufhebung des Todesurteils gegen Patrick Hannon ausgesprochen hatte, weil ihrer Ansicht nach die Rechtsbeistände des Angeklagten weder angemessene Untersuchungen durchgeführt noch die nötigen Informationen über strafmildernde Umstände präsentiert haben. In ihren Ausführungen am 1. November 2017 argumentierte sie erneut, dass die Geschworenen "keinen Zugang zu wichtigen Informationen über strafmildernde Umstände hatten". Weiter sagte sie, dass der Mitangeklagte von Patrick Hannon, "der ein persönliches Motiv für die Tat hatte und das Opfer als Erster angegriff, [nur] eine lebenslange Haftstrafe erhielt, was diesem Gericht im Rechtsmittelverfahren (1994) nicht bewusst war, als es das Urteil gegen Hannon bestätigte".
Am 8. November sprach sich das zuständige Bundesberufungsgericht (Court of Appeals for the Eleventh Circuit) gegen einen Hinrichtungsaufschub aus. Einer der drei Richter_innen drückte jedoch seine Bedenken bezüglich der Anwendung des Hurst-Urteils im Bundesstaat Florida aus. "Niemand bestreitet, dass [Patrick Hannon] in einer Art und Weise zum Tode verurteilt wurde, die wir heute als verfassungswidrig betrachten. Es bestreitet auch niemand, dass andere Personen, die auf dieselbe verfassungswidrige Art und Weise zum Tode verurteilt wurden, unter den neuen Gesetzen in Florida ein Anrecht auf eine Neubewertung ihrer Strafzumessung haben. Die Entscheidung des Obersten Gerichts von Florida über die rückwirkende Anwendung [des Urteils aus dem Fall Hurst gegen Florida] macht Leben oder Tod für die Betroffenen abhängig von einem glücklichen oder unglücklichen Zufall. Die bevorstehende Hinrichtung [von Patrick Hannon] ist daher ein ernüchterndes Beispiel für die Probleme, die derzeit in Florida mit der Auslegung der rückwirkenden Anwendung [des Hurst-Urteils] bestehen... Ich würde eher für Fairness als für eine strenge Durchsetzung plädieren, insbesondere da der Bundesstaat in diesem Fall das Leben eines Mannes nimmt, nachdem ein heute als verfassungswidrig zu betrachtendes Todesurteil ausgesprochen wurde."
2017 sind in den USA bisher 23 Todesurteile vollstreckt worden, drei davon in Florida. Die Gesamtzahl der Exekutionen in den USA seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1976 beläuft sich auf 1.465. Florida ist für insgesamt 95 dieser Hinrichtungen verantwortlich.
Weitere Informationen zu UA-214/2017 (AMR 51/7363/2017, 27. Oktober 2017)
Vielen Dank allen, die mit Appellen versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich.