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DEINE SPENDE WIRKT!
Asylsuchende Transfrau freilassen!
Alejandra, Aktivistin für Trans-Rechte aus El-Salvador
© private
Alejandra Barrera, eine asylsuchende Transfrau, floh vor tätlichen und sexualisierten Angriffen aufgrund ihrer Transgenderidentität aus El Salvador und beantragte im November 2017 Asyl in den USA. Seit Dezember 2017 ist sie dort inhaftiert und berichtet über unzureichende und unwirksame medizinische Versorgung. Die Behörden haben ihr bereits fünfmal eine Freilassung aus humanitären Gründen verwehrt. Doch nach internationalen Lobbybemühungen ordnete ein Gericht nun an, ihre Abschiebung auszusetzen und die US-Regierung hat zugestimmt, ihren Antrag erneut zu prüfen. Die US-Behörden werden in Kürze entscheiden, ob sie bis zur Gerichtsentscheidung unter Auflagen freigelassen werden kann.
Appell an
Corey Price
Field Office Director ICE-ERO
El Paso Field Office
11541 Montana Ave Suite E
El Paso, TX, 79936, USA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
S. E. Herrn Richard Allen Grenell
Clayallee 170
14195 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: feedback@usembassy.de
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Alejandra Barrera (Aktenzeichen A# 216-269-450) bitte umgehend aus humanitären Gründen frei, bis endgültig über ihren Asylantrag entschieden worden ist.
- Gewährleisten Sie bitte die Gesundheitsversorgung von Alejandra Barrera in der Hafteinrichtung der Einwanderungsbehörde in Cibola.
Sachlage
Alejandra Barrera (Aktenzeichen der US-Einwanderungsbehörde: A# 216-269-450) ist eine 44-jährige Transfrau aus El Salvador. Sie beantragte im November 2017 Asyl an der US-amerikanischen Grenze zu Mexiko. Seit ihrer Ankunft an der US-Grenze wird sie in einer Hafteinrichtung in Cibola im US-Bundesstaat New Mexico festgehalten.
Amnesty International ist sehr besorgt über den Umgang mit Alejandra Barreras wiederholtem Antrag auf Freilassung aus humanitären Gründen. Der Antrag wurde trotz ihrer gesundheitlichen Verfassung und der Notwendigkeit einer fachärztlichen Betreuung bereits fünf Mal abgelehnt.
Hintergrundinformation
Alejandra ist bei ihren Anträgen nicht ein einziges Mal einem Gericht vorgeführt worden, um zu prüfen, ob ihre Inhaftierung rechtens ist. Amnesty International ist besorgt darüber, dass Alejandra Barrera eingangs nicht ordnungsgemäß zur Freilassung aus humanitären Gründen befragt wurde, die Ablehnung ihrer Anträge unbegründet sein könnte und die von ihr eingereichten Unterlagen zu ihrem Gesundheitszustand nicht berücksichtigt wurden.
Im August 2019 reichten Alejandra Barreras Rechtsbeistände einen Habeas-Corpus-Antrag für sie ein und argumentierten darin, dass ihre verlängerte Haft ein Verstoß gegen das 5. Amendment der US-Verfassung sei, das vor unbegrenzt langer Haft schützt. Die Einwanderungsbehörden müssen nun entscheiden, ob sie Alejandra Barrera freilassen, um die juristische Auseinandersetzung zu dem Habeas-Antrag zu umgehen oder ob sie den Habeas-Antrag behandeln, was Monate dauern könnte. Das ist der Grund für diese Urgent Action.
Noch im August 2019 haben Transfrauen in der Haftanstalt von Cibola County berichtet, dass sie keinen Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung erhalten. Anwält_innen berichteten, dass eine Frau über einen Monat lang ohne angemessene Versorgung auf einer Krankenstation isoliert wurde. Im Juli 2019 erhielt Amnesty International einen Brief von 29 Transfrauen in Cibola, in dem diese die Bedingungen beschreiben, unter denen sie leben, darunter der Mangel an angemessener Nahrung, Wasser, Hygiene und anderes mehr. Die Transfrauen in der Haftanstalt haben zum Ausdruck gebracht, dass ihre medizinischen Bedürfnisse sehr ernst sind und dass ihnen kein Glauben geschenkt wird und sie keine medizinische Versorgung erhalten.
Die Inhaftierung von Asylsuchenden sollte immer nur als letztes Mittel angewandt werden, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft und im Einzelfall als nicht angemessen beurteilt wurden. Völkerrechtlich gesehen gilt es als willkürliche Inhaftierung, wenn Asylsuchende und andere Migrant_innen lediglich auf der Grundlage ihres Migrationsstatus inhaftiert werden. Laut Angaben des UN-Sonderberichterstatters über Folter kann diese Art willkürlicher Inhaftierung von Asylsuchenden "sehr schnell, wenn nicht gar sofort" als Misshandlung betrachtet werden, wenn es sich bei den Betroffenen um Personen handelt, die besonders schutzbedürftig sind. Hierzu zählen insbesondere Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Erkrankungen und gesellschaftliche Minderheiten wie z. B. LGBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche).
Gemäß dem Völkerrecht ist die US-Regierung verpflichtet zu gewährleisten, dass die Menschenrechte von Migrant_innen und Asylsuchenden gewahrt, geschützt und respektiert werden. Im Juli 2017 kam die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen bei einem Besuch in den USA zu dem Schluss, "dass die obligatorische Inhaftierung von Migrant_innen, insbesondere Asylsuchenden, gegen internationale Menschenrechts- und Flüchtlingsstandards verstößt. [...] Die Arbeitsgruppe hat beobachten können, dass das derzeitige System der Inhaftierung von Migrant_innen und Asylsuchenden in vielen Fällen der Bestrafung dient, unbegründet lange währt, unnötig ist und über Gebühr kostspielig ist, wo es eigentlich andere Lösungen gibt. [Die Inhaftierung] wird nicht aufgrund einer individuellen Prüfung über Notwendigkeit und Angemessenheit verhängt, findet unter unwürdigen Bedingungen statt und führt zur Abschreckung von gerechtfertigten Asylanträgen".
Gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Antifolterkonvention und dem Völkergewohnheitsrecht ist die US-Regierung nach dem Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) verpflichtet, Menschen nicht in eine Situation zurückzuschicken, in der ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Solche Schutzmechanismen sind zwingend notwendig für Menschen, die vor Gewalt und Verfolgung fliehen.