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USA (Oklahoma): John Hanson droht Hinrichtung
Diese Urgent Action ist beendet.
John Hanson wurde am Morgen des 12. Juni 2025 im US-Bundesstaat Oklahoma hingerichtet. Die von einem Richter verfügte Aussetzung der Hinrichtung bis zur Entscheidung über eine Klage, dass die Anhörung vor dem Begnadigungsausschuss unfair gewesen sei, wurde auf Anordnung des Berufungsgerichts für Strafsachen des Bundesstaats aufgehoben. Eine weitere Klage, die sich auf neue Beweise dafür stützte, dass die Staatsanwaltschaft belastende Informationen über das mögliche Motiv eines wichtigen Informanten für seine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft zurückgehalten hatte, wurde von den Gerichten aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen.

Amnesty-Protestaktion in Montgomery im US-Bundesstaat Alabama für die Abschaffung der Todesstrafe am 21. März 2024
© IMAGO / USA TODAY Network
John Hanson soll am 12. Juni 2025 in Oklahoma hingerichtet werden. Er war des Mordes an einer Frau im Jahr 1999 für schuldig befunden und letztlich zum Tode verurteilt worden. Er hatte damals mit einem weiteren Mann mehrere Verbrechen begangen. Dieser Mann, der mit ihm angeklagt und eines zweiten Mordes für schuldig befunden wurde, hat seither gestanden, die Frau selbst erschossen zu haben. Eine Richterin beantragte daher ein Wiederaufnahmeverfahren für John Hanson, was jedoch abgewiesen wurde. Bevor er in Oklahoma zum Tode verurteilt wurde, befand sich John Hanson in einem Bundesgefängnis, wo er seine ursprüngliche lebenslange Haftstrafe verbüßte. Sein Fall weist grobe Mängel auf. Der Gouverneur von Oklahoma muss die Hinrichtung unbedingt stoppen und sich für die Umwandlung des Urteils einsetzen.
Bitte versucht die Hinrichtung von John Hanson zu verhindern!
Appell an
Gouverneur von Oklahoma
J. Kevin Stitt
Office of the Governor
2300 N. Lincoln Blvd., Suite 212
Oklahoma City, OK 73105
USA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Herrn Alan D. Meltzer, Geschäftsträger a.i.
Clayallee 170
14195 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: feedback@usembassy.de
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie eindringlich, die für den 12. Juni 2025 angesetzte Hinrichtung von John Hanson zu stoppen und sich für die Umwandlung seines Todesurteils einzusetzen.
Sachlage
Der 61-jährige John Hanson soll am 12. Juni im US-Bundesstaat Oklahoma hingerichtet werden. John Hanson und ein weiterer Mann, VM, wurden im Juni 2000 vor einem US-Bundesgericht wegen einer Reihe von Verbrechen schuldig gesprochen, die sie 1999 in einem Zeitraum von zehn Tagen in Oklahoma begangen hatten. Die beiden Schwarzen Männer wurden wegen bewaffneten Raubüberfalls zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Darüber hinaus wurden sie separat im County Tulsa in Oklahoma gemäß den Gesetzen des Bundesstaats unter Mordanklage gestellt – John Hanson im Jahr 2001 und VM im Jahr 2002. Beide Männer wurden wegen Mordes zum Tode verurteilt. John Hanson wurde für schuldig befunden, eine weiße Frau getötet zu haben, und VM wurde des Mordes an einem weißen Mann schuldig gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich für die beiden Mordanklagen auf die Angaben eines Informanten, wonach John Hanson gesagt haben soll, VM habe den Mann und Hanson die Frau erschossen. Im Berufungsverfahren wurde John Hanson eine Neuverhandlung zur Neubewertung seiner Strafzumessung gewährt. Sein Fall wurde der Richterin Caroline Wall am Bezirksgericht Tulsa übergeben. Kurz vor der Verhandlung zur Neubewertung im Jahr 2005 legte die Staatsanwaltschaft den Rechtsbeiständen von John Hanson Beweise dafür vor, dass VM gestanden hatte, die Frau selbst erschossen zu haben. Richterin Wall hielt die Beweise für glaubwürdig und ordnete an, John Hanson auf dieser Grundlage ein vollständiges Wiederaufnahmeverfahren zu gewähren. Das Berufungsgericht für Strafsachen in Oklahoma hob die Anordnung jedoch aus technischen Gründen auf, was bedeutete, dass 2006 lediglich die Neubewertung seiner Strafzumessung erfolgte. John Hanson wurde in dieser Verhandlung erneut wegen des Mordes an der Frau zum Tode verurteilt. VM hingegen wurde ein vollständiges Wiederaufnahmeverfahren gewährt. Im Jahr 2008 wurde er wegen beider Morde schuldig gesprochen und in zwei Fällen zum Tode verurteilt. Im Berufungsverfahren wurden seine Todesurteile für beide Morde in zwei lebenslange Freiheitsstrafen ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung umgewandelt. Allein John Hanson soll noch wegen Mordes hingerichtet werden.
Am 7. Mai 2025 sprach sich der Begnadigungsausschuss gegen die Begnadigung von John Hanson aus. Allerdings war es knapp: zwei der fünf Mitglieder des Ausschusses stimmten für eine lebenslange Haftstrafe. Zudem hat mindestens eine der Geschworenen des Gerichtsverfahrens aus dem Jahr 2006 angegeben, das Todesurteil gegen John Hanson nicht mehr länger zu unterstützen. Auch Richterin Caroline Wall hatte nach der Urteilsverkündung im Jahr 2006 deutlich gemacht, dass sie eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung und nicht die Todesstrafe als die angemessene Strafe für John Hanson betrachtete, da sein Fall von diversen Mängeln geprägt war. Die von ihr angeordnete vollständige Wiederaufnahme des Verfahrens war zuvor aus technischen Gründen abgewiesen worden.
Richterin Wall vertrat die Auffassung, dass die Hautfarbe des Angeklagten in diesem Fall eine Rolle gespielt haben könnte, und sagte, der Fall sei den Geschworenen so präsentiert worden, "dass der Angeklagte ein Schwarzer mit Vorstrafen war und das Opfer eine ältere weiße Frau, die als engagierte Ehrenamtliche und Kirchgängerin in der Gemeinde beliebt und bekannt war". Sie machte damit darauf aufmerksam, dass Rassismus in den USA in Kapitalverbrechensfällen eine inakzeptable Rolle spielt. In einer schriftlichen Erklärung legt eine der Geschworenen des Verfahrens von 2006 dar, dass John Hansons Hautfarbe "bei seiner Verurteilung zum Tode eine Rolle gespielt" habe und dass er "bei einigen Geschworenen nie eine Chance hatte", da er Schwarz und das Opfer weiß war.
Seit 1976 wurden in den USA 1.626 Menschen hingerichtet, 128 davon in Oklahoma. Im Jahr 2025 wurden in den USA bislang 19 Todesurteile vollstreckt, eines davon in Oklahoma. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe.
Hintergrundinformation
Von August 2000 bis März 2025 befand sich John Hanson in Louisiana im Gewahrsam der Bundesbehörden, um seine lebenslange Haftstrafe wegen bewaffneten Raubüberfalls zu verbüßen. Seine Hinrichtung war bereits einmal zuvor angesetzt worden, und zwar für den 15. Dezember 2022. Damals hatte der Bundesstaat Oklahoma die US-Regierung gebeten, ihn nach Oklahoma zu verlegen. Die Regierung unter Präsident Biden lehnte dies mit der Begründung ab, dass John Hanson seine lebenslange Haftstrafe noch nicht verbüßt habe und "seine Überstellung an bundesstaatliche Behörden zum Zweck der Hinrichtung nicht im öffentlichen Interesse" sei. Am 20. Januar 2025 unterzeichnete Donald Trump kurz nach seinem Amtsantritt ein Präsidentendekret zur Todesstrafe, in dem er unter anderem zusicherte, für den "Erhalt der Todesstrafe in den Bundesstaaten" zu sorgen. Am 5. Februar stellte die Justizministerin klar, dass dies auch bedeute, dass Personen, die in einem Bundesstaat zum Tode verurteilt wurden, sich aber in einem Gefängnis der Bundesregierung befinden, in den jeweiligen Bundesstaat verlegt würden, damit sie dort hingerichtet werden könnten. Am 1. März wurde John Hanson in ein Gefängnis in Oklahoma verlegt. Seine Rechtsbeistände wurden erst nach der Verlegung darüber in Kenntnis gesetzt.
Im Jahr 2016 wurde bei John Hanson eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert. Dies erklärt einige seiner lebenslangen Schwierigkeiten, z. B. seine Anfälligkeit für Manipulation durch Dritte. In der strukturierten Umgebung des Bundesgefängnisses hat er sich in den mehr als zwei Jahrzehnten seiner Inhaftierung laut den Gefängnisbediensteten gut entwickelt.
Fortsetzung (Auf Englisch)
The prosecution had forensic and circumstantial evidence against both men, but its theory of the two murders was based on the claim by an informant that John Hanson had said that VM shot the man and Hanson shot the woman. On appeal, John Hanson was granted a resentencing on other grounds. His case was assigned to Tulsa County District Court Judge Caroline Wall. Just before the resentencing was to start in 2005, the prosecution provided John Hanson’s lawyers with evidence that VM had confessed in jail in 2001 to having shot the woman and that in 2003 a police officer had obtained a statement to this effect from the person (AH) to whom VM had allegedly confessed. Judge Wall deemed the evidence credible and sufficient to order that John Hanson receive a full new trial, finding it "creates a reasonable probability that, had it been introduced at trial, it would have changed the outcome". However, the Oklahoma Court of Criminal Appeals (OCCA) overturned her order on technical grounds, and the resentencing went ahead in 2006. John Hanson was again sentenced to death for the murder of the woman. VM, in contrast, was granted a full retrial. In 2008, he was convicted of both murders and received two death sentences. On appeal, VM’s death sentence for the murder of the woman was modified to life without the possibility of parole (LWOP) on a double jeopardy finding relating to sentencing. The second death sentence was remanded because of legal errors, after which the state agreed to a plea deal and a sentence of LWOP for that murder also.
The OCCA, which noted that the informant’s claim about who had shot who was "critical" to the whole case, ruled that the testimony should not have been admitted against VM as it was unreliable hearsay – the reason for VM being granted a retrial. Judge Wall noted that the OCCA detailed "the importance and the defects in [the informant’s] statement". She added that, although the statement was "admissible in Hanson’s case", as it did not implicate the constitutional restrictions on hearsay testimony as it did in VM’s case, "the issues of credibility remain". Moreover, "the first Hanson jury was not instructed on the law" regarding the need for "great caution and requirement of corroboration" in relation to such statements. The informant died before Hanson’s resentencing, but his prior trial statement was read into the record for the resentencing jury without the defence being able to subject it to adversarial testing, and despite the directly contradictory new evidence of VM’s confession. His lawyers described their position as having been "severely hampered" by the informant’s "unavailability", especially given the newly discovered confession evidence. In her report, Judge Wall made clear that she did not think John Hanson’s death sentence was appropriate because of the evidence of VM’s confession and other issues. Although the resentencing jury heard a brief passing reference to the alleged confession, that jury was required only to decide on sentence. In her report, Judge Wall wrote that to "sentence Hanson to death where there was newly discovered evidence that was not presented to the trier of fact on the guilt and innocence (first stage) was troubling to me".
Judge Wall wrote that "on the factual issue of Defendant Hanson’s individual participation in the shooting, it appeared to me that the facts presented in the second trial could support either the State’s or the Defense’s theory of events". She suggested that the constitutional requirement of individualized consideration of culpability in determining sentence had not been met. John Hanson alone faces execution for these murders. Overall, as in the federal prosecution, multiple state juries ultimately found VM more culpable than John Hanson. VM received death sentences for both murders and in each case the jury found all the aggravating factors asserted by the prosecution. While John Hanson was sentenced to death twice, both juries rejected some of the aggravators. In a signed declaration, VM’s wife said that John Hanson "did whatever [VM] told him to do. It was like [VM] had something over him". Knowing VM as she did, she added that she did not believe John Hanson "shot either of those people".