USA (Oklahoma): John Hanson hingerichtet

Diese Urgent Action ist beendet.

John Hanson wurde am Morgen des 12. Juni 2025 im US-Bundesstaat Oklahoma hingerichtet. Die von einem Richter verfügte Aussetzung der Hinrichtung bis zur Entscheidung über eine Klage, dass die Anhörung vor dem Begnadigungsausschuss unfair gewesen sei, wurde auf Anordnung des Berufungsgerichts für Strafsachen des Bundesstaats aufgehoben. Eine weitere Klage, die sich auf neue Beweise dafür stützte, dass die Staatsanwaltschaft belastende Informationen über das mögliche Motiv eines wichtigen Informanten für seine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft zurückgehalten hatte, wurde von den Gerichten aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen.

Das Foto zeigt einen jungen Mann, der ein Banner mit Amnesty-Logo vor sich hält. Auf dem Banner steht: "Abolish the death penalty".

Amnesty-Protestaktion in den USA für die Abschaffung der Todesstrafe (Archivaufnahme)

Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.

Sachlage

Am 6. Juni 2025 erließ ein Richter einen Hinrichtungsaufschub, nachdem die Fairness der Anhörung des Begnadigungsausschusses vom 7. Mai 2025 angefochten wurde. Damals hatte der Ausschuss mit 3:2 Stimmen gegen eine Begnadigung von John Hanson gestimmt. Vor der Anhörung hatten die Rechtsbeistände von John Hanson beantragt, eines der Mitglieder des Begnadigungsausschusses abzuberufen, weil es zum Zeitpunkt der erneuten Verurteilung von John Hanson im Jahr 2006, als er zum Tode verurteilt wurde, Staatsanwalt in Tulsa County war. Der Vorsitzende des Ausschusses lehnte den Antrag ab, die Anhörung fand statt, und das betreffende Ausschussmitglied gab eine der drei Nein-Stimmen ab. Die Rechtsbeistände reichten Klage ein, woraufhin der Richter einen vorläufigen Aufschub der Hinrichtung verfügte, bis die Begründetheit der Anfechtung geprüft wurde. Die Behörden des Bundesstaates Oklahoma legten Rechtsmittel beim Berufungsgericht des Bundesstaates (Oklahoma Court of Criminal Appeals – OCCA) ein, das am 11. Juni entschied, dass der Richter nicht befugt war, die Aussetzung der Hinrichtung auszusprechen, und dass, selbst wenn er eine solche Befugnis gehabt hätte, die Stimme des ehemaligen Staatsanwalts bei der Begnadigungsanhörung "ohne Bedeutung" gewesen wäre, da eine Abstimmung mit 2:2 Stimmengleichheit eine Entscheidung des Gremiums gegen die Begnadigung bedeutet hätte. Das Berufungsgericht wies den Richter an, die Aussetzung aufzuheben, ohne dass eine Anhörung in dieser Angelegenheit stattgefunden hatte.

Unabhängig davon hatten die Rechtsbeistände von John Hanson eine Petition beim Obersten Gerichtshof der USA eingereicht, in der sie geltend machten, dass neue Beweise über den Informanten vorlägen, dessen Aussage über John Hansons Rolle bei dem Mord, für den er hingerichtet werden sollte, entscheidend für den Ausgang des Verfahrens gewesen war. (Der Informant starb vor Hansons erneuter Verurteilung im Jahr 2006, aber seine Aussage aus dem Jahr 2001 wurde den Geschworenen bei der erneuten Verurteilung vorgelesen, ohne dass die Verteidigung die Möglichkeit hatte, sie einer Prüfung zu unterziehen.) Während der erneuten Untersuchung des Falles für das Begnadigungsverfahren sollen zwei Quellen – der Vater des Informanten und der beste Freund des Informanten – Informationen preisgegeben haben, die darauf hindeuten, dass der besagte beste Freund als Gegenleistung für seine Aussage gegen John Hanson eine Begünstigung bei den gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen erhalten würde. Die Rechtsbeistände machten geltend, dass diese Informationen über den mutmaßlichen Anreiz des Informanten, mit dem Staat zu kooperieren, von der Staatsanwaltschaft unterdrückt worden seien, so dass "Herr Hanson nicht wusste, dass [der Informant] in Wirklichkeit zu seinem persönlichen Vorteil kooperiert hatte – in Form einer Vorzugsbehandlung für seinen besten Freund". Das Berufungsgericht hatte am 9. Juni 2025 entschieden, dass die Klage "verfahrensrechtlich verjährt" sei, da sie früher hätte erhoben werden können. Am 11. Juni lehnte der Oberste Gerichtshof der USA ein Einschreiten ab – ohne einen Kommentar oder eine Gegenstimme.

Die Hinrichtung von John Hanson durch eine tödliche Injektion begann am 12. Juni kurz nach 10 Uhr Ortszeit. Generalstaatsanwalt Gentner Drummond, der am 13. Januar 2025 seine Kandidatur für die Gouverneurswahlen in Oklahoma ankündigte, erklärte nach der Hinrichtung, dass "heute endlich der Gerechtigkeit Genüge getan wurde" und dass "dieser Fall zeigt, dass Oklahoma, egal wie lange es dauert, Mörder für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zieht". In seiner Erklärung wies er erneut darauf hin, dass die Regierung Biden die Überstellung von John Hanson aus einem Bundesgefängnis zur Hinrichtung blockiert hatte. Die Überstellung wurde unter der neuen Regierung genehmigt, und zwar gemäß einer Exekutivanordnung mit dem Titel "Beibehaltung der Todesstrafe", die Präsident Donald Trump am Tag seiner Amtseinführung am 20. Januar 2025 unterzeichnete. 

Oklahoma ist für 129 der 1.629 Hinrichtungen in den USA seit 1976 verantwortlich. Im Jahr 2025 gab es in den USA bislang 22 Hinrichtungen durch tödliche Injektion, Stickstoffgas oder durch Erschießen. Die Hinrichtungen wurden in neun US-Bundesstaaten vollstreckt (Alabama, Arizona, Florida, Indiana, Louisiana, Oklahoma, South Carolina, Tennessee und Texas). Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe.

Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung von John Hanson zu verhindern.