USA: Christa Pike nach gescheiterter Hinrichtung in kritischem Zustand
Diese Urgent Action ist beendet.
Christa Pike sollte am 30. September im US-Bundesstaat Tennessee hingerichtet werden. Doch die Hinrichtung scheiterte. Sie überlebte und befindet sich derzeit im Krankenhaus.
© IMAGO / ZUMA Press Wire
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Sachlage
Christa Pike wurde 1996 wegen eines Mordes zum Tode verurteilt, den sie 1995 im Alter von 18 Jahren begangen haben soll. Sie war gerade volljährig geworden und hatte in ihrer Kindheit Vernachlässigung sowie sexualisierte und körperliche Gewalt erlebt. Vor Gericht wurde sie von den beiden Pflichtverteidigern nicht angemessen vertreten. Sie legten fast keine der strafmildernden Faktoren für den erlebten Missbrauch und dessen psychische Folgen vor. In der Folge wurde Christa Pike zum Tode verurteilt.
Ihre Hinrichtung war ursprünglich für 10 Uhr morgens am 30. September angesetzt. Am Morgen ordnete das zuständige Bundesberufungsgericht jedoch kurzfristig einen Hinrichtungsaufschub an. Daraufhin legte der Bundesstaat Tennessee beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel gegen den Aufschub ein. Deswegen wurde der Hinrichtungsaufschub noch am selben Tag wieder rückgängig gemacht.
Die Behörden begannen um etwa 20 Uhr mit der Hinrichtung. Christa Pike wurden zwei Spritzen mit einer giftigen Substanz verabreicht. Sie starb jedoch nicht, sondern überlebte. Sie wird derzeit im Krankenhaus behandelt.
Der Gouverneur von Tennessee ordnete eine Untersuchung der gescheiterten Hinrichtung an und setzte alle Hinrichtungen für den Rest des Jahres aus.
Im Jahr 2026 wurden in den USA bislang 29 Todesurteile vollstreckt. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe.
Hintergrundinformation
In ihrem Gerichtsverfahren wurden Christa Pike 1996 zwei Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, die keine Erfahrung mit Mordprozessen hatten. Sie gaben den Geschworenen nicht genügend Informationen, um das Ausmaß der Gewalt, des Missbrauchs und der Vernachlässigung zu berücksichtigen, das Christa Pike in ihrer Kindheit erfahren hatte. Außerdem luden die Pflichtverteidiger keine Sachverständigen vor, um die Folgen dieser Kindheitserfahrungen auf die Angeklagte zu erklären. Da Christa Pike die einzige Frau war, die in Tennessee zum Tode verurteilt war, wurde sie mehr als 25 Jahre lang faktisch in Isolationshaft gehalten. Erst 2024 konnte dies durch rechtliche Schritte beendet werden.
Am 7. September 2026 forderten fünf Expert*innen der Vereinten Nationen in den Bereichen Todesstrafe, Gesundheit, Folter sowie Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen die Umwandlung des Todesurteils. Sie kritisierten die geplante Hinrichtung von Christa Pike als unverantwortlich, nach all den körperlichen und seelischen Qualen, die sie wegen des Missbrauchs in der Kindheit und nach fast drei Jahrzehnten Isolation in der Todeszelle erlitten habe. Am 18. September veröffentlichte die Interamerikanische Menschenrechtskommission einen Bericht zu ihrem Fall. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die rechtliche Vertretung von Christa Pike während des Gerichtsverfahrens nicht den erforderlichen Standards entsprach. Die USA, so das Fazit, haben folgende Rechte verletzt: das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und persönliche Sicherheit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf Erhaltung der Gesundheit und des Wohlergehens, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Schutz vor willkürlicher Festnahme und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren. Die Kommission betonte, dass eine Hinrichtung "ihre Rechte auf Leben und ein ordnungsgemäßes Verfahren schwerwiegend verletzen würde".
Am 28. September 2026 lehnte der Gouverneur von Tennessee, Bill Lee, einen Antrag auf Begnadigung für Christa Pike ab. Ihre Rechtsbeistände bemühten sich jedoch weiterhin um einen Hinrichtungsaufschub. In einer Verhandlung am 13. August 2026 hatte die Staatsanwaltschaft erklärt: "Die Staatsanwaltschaft bestreitet nicht, dass Frau Pike schreckliche Dinge erlebt hat. Ich denke, dass sich alle in diesem Gerichtssaal wünschen, dass ihr diese Dinge niemals widerfahren wären. Ich denke, wir alle würden uns wünschen, dass wir heute nicht hier wären und dass sie nicht in der Todeszelle säße." Die Rechtsbeistände von Christa Pike beantragten daraufhin eine Überprüfung des Falls und machten geltend, dass dies das erste Mal in dem Verfahren gegen Frau Pike sei, dass die Staatsanwaltschaft eingeräumt habe, dass sie als Kind sexuell missbraucht und vergewaltigt wurde. Dies liefe der früheren Argumentation der Staatsanwaltschaft zuwider und zeige, dass ihre Mandantin in der Vergangenheit sehr wohl unzureichend vertreten wurde. Die Rechtsbeistände konnten dadurch vor ein Bundesberufungsgericht ziehen. Am Morgen des 30. September ordnete das zuständige Bundesberufungsgericht einen Hinrichtungsaufschub an, um die aufgeworfenen Fragen angemessen zu prüfen. Daraufhin legte der Bundesstaat Tennessee beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel ein, was dazu führte, dass der Hinrichtungsaufschub wieder rückgängig gemacht wurde. Drei Richterinnen – Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson – sprachen sich gegen die Mehrheitsmeinung aus und kritisierten, dass der reguläre Ablauf nicht eingehalten wurde und dass der Wunsch der Behörden von Tennessee, Christa Pike zügig hinzurichten, nicht auf dem Rücken des Rechts auf Leben der Betroffenen ausgetragen werden dürfe. Mordprozesse, bei denen die Todesstrafe verhängt werden kann, müssten mit Sorgfalt geprüft werden, "bevor unwiderrufliche Maßnahmen ergriffen werden". Das Gericht, so die drei Richterinnen, entscheide sich allzu oft dafür, diesen Grundsatz gerade dann zu ignorieren, wenn es am meisten darauf ankäme.
Die Hinrichtung von Christa Pike war für 10 Uhr morgens am 30. September angesetzt. Die Behörden hatten bis Mitternacht Zeit, die Hinrichtung zu vollstrecken oder einen neuen Termin festzulegen. Sie entschieden sich für die Vollstreckung und begannen um etwa 20 Uhr mit der Hinrichtung. Christa Pike wurden zwei Spritzen mit der Substanz Pentobarbital verabreicht. Sie starb jedoch nicht, sondern überlebte. Ihre Rechtsbeistände reichten einen Eilantrag vor einem Bundesgericht ein, um die Hinrichtung zu stoppen und sie notärztlich zu versorgen. Sie sagten: "Heute Abend ist eine weitere Hinrichtung im Bundesstaat Tennessee fehlgeschlagen. Dies bringt uns keine Genugtuung. Doch die von Frau Pike geäußerten Bedenken haben sich als wahr erwiesen: Schwierigkeiten bei der Venenfindung, geplatzte Venen, verdorbenes Pentobarbital, keine medizinische Notfallversorgung, wenn es unweigerlich zu Komplikationen kommt – und das alles im Rahmen von Regeln, die nach wie vor weitgehend geheim sind. Christa wird derzeit in einem Krankenhaus in der Nähe behandelt. Wir sind bisher nicht über ihren Zustand informiert worden."
Ein*e Gefängnissprecher*in gab folgende Erklärung ab: "Das Strafvollzugsbehörde von Tennessee hat sich an alle Schritte der rechtmäßigen, festgelegten Hinrichtungsvorgaben des Bundesstaates gehalten, die von der Generalstaatsanwaltschaft genehmigt wurden. Die vorgesehene Substanz für die tödliche Injektion hat sich stets als wirksam erwiesen, und die Regeln sehen keine weiteren Maßnahmen vor, die über das hinausgehen, was heute Abend durchgeführt wurde. Christa Pike ist in eine externe medizinische Einrichtung gebracht worden."
Diese Urgent Action ist beendet. Es sind keine weiteren Protestbriefe nötig. Vielen Dank an alle, die sich an dieser Urgent Action beteiligt haben.