Uganda: Oppositonsführer verschwunden
Diese Urgent Action ist beendet.
Am 12. August 2025 wurde Robert Lugya Kayingo nach 27 Tagen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt freigelassen. Der ugandisch-südafrikanische Rechtsanwalt und Vorsitzende der Oppositionspartei Ugandan Federal Alliance war am 17. Juli von ugandischen Sicherheitskräften am Flughafen Entebbe willkürlich festgenommen worden, nachdem er aus seinem Flugzeug aus Südafrika gestiegen war. 27 Tage fehlte daraufhin jede Spur von ihm. Er befindet sich nun wieder bei seiner Familie in Johannesburg.
Der ugandische Oppositionspolitiker Robert Lugya Kayingo (undatiertes Foto)
© Joannah Kayingo
Am 17. Juli wurde Robert Lugya Kayingo, ein ugandisch-südafrikanischer Anwalt und Vorsitzender der oppositionellen Partei Ugandan Federal Alliance, nach seiner Ankunft aus Südafrika am Flughafen Entebbe willkürlich von ugandischen Sicherheitskräften festgenommen. Seitdem fehlt von ihm jede Spur. Die Sicherheitskräfte, die ihn festnahmen, haben sich weder ausgewiesen noch Gründe für seine Festnahme genannt. Es gibt bislang keine offiziellen Informationen über sein Schicksal und seinen Verbleib. Die ugandischen Behörden müssen unverzüglich offenlegen, wo Robert Lugya Kayingo festgehalten wird und sicherstellen, dass er Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand hat. Er muss sofort freigelassen werden, sofern er keiner international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird.
Bitte setzt euch für Robert Lugya Kayingo ein!
Appell an
Generalstaatsanwalt
Hon. Kiryowa Kiwanuka
Attorney General of The Republic of Uganda
Ministry of Justice and Constitutional Affairs
Plot 7, Parliament Avenue
Kampala
UGANDA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Uganda
S. E. Herrn Stephan Mubiru
Axel-Springer-Str. 54 A
10117 Berlin
Fax: 030-2404 7557
E-Mail: office@ugandaembassyberlin.de
Amnesty fordert:
- Hiermit fordere ich Sie auf, unverzüglich den Aufenthaltsort von Robert Lugya Kayingo bekanntzugeben und seine Freilassung anzuordnen, es sei denn, er wird einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt.
- Sorgen Sie bis zu seiner Freilassung dafür, dass er vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt ist und Zugang zu seiner Familie, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und einer angemessenen medizinischen Versorgung erhält.
Sachlage
Der ugandisch-südafrikanische Staatsbürger Robert Lugya Kayingo wurde willkürlich festgenommen und ist seither "verschwunden". Er ist Anwalt und seit Januar 2025 Vorsitzender der ugandischen Oppositionspartei Ugandan Federal Alliance. Am Morgen des 17. Juli landete sein Flug aus Südafrika, wo er mit seiner Familie lebt, auf dem Flughafen Entebbe. Er war nach Uganda zurückgekehrt, um am Begräbnis seines Onkels teilzunehmen. Nach der Landung wurde er willkürlich von Angehörigen der Einwanderungsbehörde festgenommen, die ihn später an unbekannte Sicherheitskräfte einer nicht genannten Behörde übergaben. Die Sicherheitskräfte wiesen sich weder aus, noch präsentierten sie einen Haftbefehl oder gaben einen Grund für seine Festnahme an. Robert Lugya Kayingo konnte seine Familie gegen 17 Uhr des gleichen Tages telefonisch über seine Festnahme informieren. Seither hat niemand mehr von ihm gehört. Am 17. Juli 2025 suchte seine Familie die Polizeiwache am Flughafen Entebbe auf, um sich nach seinem Verbleib zu erkundigen. Die Polizei gab jedoch an, keine Unterlagen zu Robert Lugya Kayingos Festnahme finden zu können.
Am 23. Juli reichte seine Familie einen Antrag auf Haftprüfung beim Hohen Gericht von Uganda ein. Am 24. Juli erschienen die Beklagten in dem Verfahren – der Generalstaatsanwalt, der Generalinspekteur der Polizei, der Oberbefehlshaber der Streitkräfte und die Direktion des Geheimdienstes (DIS) – jedoch nicht vor Gericht. Bei dem Gerichtstermin am 31. Juli erklärte die Staatsanwaltschaft, dass die in dem Antrag genannten Behörden Robert Lugya Kayingo nicht in Gewahrsam hätten, aber nach ihm suchen würden.
Robert Lugya Kayingo scheint wegen seiner derzeitigen Position als Vorsitzender einer oppositionellen Partei ins Visier der ugandischen Behörden geraten zu sein. Dies verstößt gegen seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit. Er ist Opfer des Verschwindenlassens und seine Sicherheit dadurch unmittelbar gefährdet.