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Mitglieder des Ärzteverbands in Haft
Die Mitglieder des Ärzteverbands sind wieder frei!
Alle elf Ärzt_innen des Zentralrats des türkischen Ärzteverbandes sind wieder frei. Sie waren am 30. Januar inhaftiert worden. Zuvor hatte der Verband eine Erklärung veröffentlicht, in der er die Beendigung des türkischen Militäreinsatzes in Afrin im Norden Syriens forderte.
Freiheit!: Eine Licht-Installation für die Menschenrechte
© Mathias Schuckert
Am 30. Januar inhaftierte die Polizei elf Mitglieder des Zentralrats des Türkischen Ärzteverbands im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Das Verfahren wurde nach einer Erklärung des Verbandes eröffnet, in der er die Beendigung des türkischen Militäreinsatzes in Afrin in Nordsyrien gefordert hatte. Die Elf müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Appell an
Justizminister
Mr Abdulhamit Gül
Kızılay Mahallesi, Milli Müdafa Cd.
06420 Çankaya/Ankara
TÜRKEI
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Ali Kemal Aydın
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030 275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie Raşit Tükel und die zehn Mitglieder des Zentralrats des Türkischen Ärzteverbandes TTB umgehend und bedingungslos frei.
- An den Innenminister und Gouverneur von Ankara: Stellen Sie bitte unverzüglich den bereits vom TTB beantragten wirksamen Schutz für seine Mitglieder, Angestellten und Büros bereit.
- An den Justizminister: Stellen Sie bitte sicher, dass umgehend eine umfassende, unparteiische und unabhängige Untersuchung der Drohungen gegen den TTB durchgeführt wird.
Sachlage
Am Morgen des 30. Januar durchsuchte die Polizei den Hauptsitz des Türkischen Ärzteverbands (Türk Tabipleri Birliği – TTB) sowie die Wohnungen des Verbandsvorsitzenden Raşit Tükel und zehn weiterer Ärzt_innen, die zum Zentralrat des TTB in der Hauptstadt Ankara und sieben weiteren Provinzen gehören. Die Polizei inhaftierte sie dann im Zuge ihrer Ermittlungen wegen "Propaganda für eine terroristische Vereinigung" und "Anstiftung der Öffentlichkeit zu Hass oder Feindseligkeit". Die Ermittlungen wurden aufgrund einer Strafanzeige des Innenministeriums und mehrerer Regierungsprecher_innen aufgenommen, in der sie die TTB wegen ihrer Erklärung vom 24. Januar mit dem Titel "Krieg beeinträchtigt die öffentliche Gesundheit" verurteilen.
Laut Angaben eines Rechtsbeistands des TTB, wird damit gerechnet, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die außerhalb von Ankara inhaftierten Mitglieder des Zentralrats zur Befragung in die Hauptstadt bringen lässt. Die Rechtsbeistände des Verbands legen gerade Rechtsmittel gegen die Inhaftierung der Ärzt_innen ein.
Nach seiner Erklärung zum Militäreinsatz in Afrin erhielt der TTB eine Vielzahl von Drohungen per Telefon, E-Mail und in den Sozialen Medien. Am 26. Januar hatte der Verband beim Gouverneur von Ankara einen formalen Antrag auf Schutz gestellt. Bis zum 30. Januar wurde dem TTB dieser Schutz nicht gewährt.
Das in der türkischen Verfassung verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung gilt auch für die Erklärung des TTB, mit der er die Beendigung des türkischen Militäreinsatzes fordert: Die Ausübung dieses auch in internationalen Menschenrechtsnormen verbrieften Rechts darf keine Strafverfolgung der TTB-Mitglieder nach sich ziehen.
Hintergrundinformation
Am 24. Januar veröffentlichte der Türkische Ärzteverband (Türk Tabipleri Birliği – TTB) eine Erklärung, in der er die Beendigung des türkischen Militäreinsatzes in Afrin in Nordsyrien fordert. Der Militäreinsatz läuft seit dem 20. Januar 2018 und richtet sich gegen den bewaffneten Flügel der Autonomen Kurdischen Verwaltung (kurdisch: Yekîneyên Parastina Gel – YPG, die Volksschutzeinheiten) in Afrin. Die türkische Regierung beruft sich dabei auf Verbindungen der Kurdenmiliz YPG zur bewaffneten Kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die türkischen Streitkräfte und die in der Türkei verbotene PKK führen schon seit Jahrzehnten eine bewaffnete Auseinandersetzung.
Der Zentralrat ist der Exekutivausschuss der Organisation und besteht aus dem Vorsitzenden und Vertreter_innen der Ärztevereinigung in den Provinzen.
Nach Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist die Türkei als ihr Vertragsstaat ebenso wie nach Artikel 26 der türkischen Verfassung zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung verpflichtet.