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Saudi-Arabien: ägyptischem Fischer droht Hinrichtung
Dem ägyptischen Staatsbürger Essam Ahmed droht in Saudi-Arabien die Hinrichtung (undatiertes Bild).
© privat
Dem ägyptischen Fischer Essam Ahmed droht in Saudi-Arabien unmittelbar die Hinrichtung. Saudische Behörden hatten ihn im Dezember 2021 im Meer zwischen Saudi-Arabien und Ägypten festgenommen. Nach seinen Angaben wurde er von einem bewaffneten Mann gezwungen, Drogen zu transportieren. Im November 2022 verurteilte in das Strafgericht in Tabuk nach einem grob unfairen Verfahren wegen Drogendelikten zum Tode. Essam Ahmed gab an, sofort nach seiner Festnahme gefoltert worden zu sein und unter Folter Drogenhandel "gestanden" zu haben. Während seiner Festnahme und der Ermittlungen hatte er keinen Rechtsbeistand. Die Verurteilung und die Todesstrafe von Essam Ahmed müssen unverzüglich aufgehoben und es muss ein faires Wiederaufnahmeverfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe eingeleitet werden.
Setzt euch für das Leben von Essam Ahmed ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
King Salman bin Abdul Aziz al Saud
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
S. E. H. R. H. Prinz Abdullah bin Khaled
bin Sultan Al Saud
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-889 251 79
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, das Todesurteil gegen Essam Ahmed nicht zu ratifizieren und die zuständigen Behörden aufzufordern, das Urteil aufzuheben und ein faires Wiederaufnahmeverfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe anzuordnen. Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Saudi-Arabien.
Sachlage
Essam Ahmed, einem ägyptischen Fischer, droht unmittelbar die Hinrichtung, sollte sein Todesurteil nicht aufgehoben werden. Die saudischen Behörden nahmen Essam Ahmed im Dezember 2021 fest. Er befand sich irgendwo im Meer zwischen Saudi-Arabien und Ägypten. Nach seinen Angaben wurde er von einem bewaffneten Mann gezwungen, ein Paket aus Ägypten über das Meer zu transportieren. Er habe das Paket im Wasser fallen lassen und sei von saudischen Grenzwachen aufgegriffen worden, als er sich noch in ägyptischem Gewässer befand.
Aus Amnesty International vorliegenden Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Essam Ahmed wegen des Drogenhandels mit rund 300.000 Amphetaminpillen, 270 Gramm Opium, 189 Gramm Heroin sowie des Konsums von verbotenen Pillen und Haschisch angeklagt wurde. Er wurde nach Paragraf 37 des Gesetzes zur Kontrolle von Drogen und psychotropischen Substanzen schuldig gesprochen und verurteilt. Das Gericht verurteilte ihn zum Tode, obwohl es sich um ein sogenanntes Ta'zir-Verbrechen handelt, bei dem die Todesstrafe nicht obligatorisch ist. Die Verhängung von Todesurteilen für Drogendelikte verstößt gegen das Völkerrecht und internationale Standards.
Wie Essam Ahmed angab, wurde er nach seiner Festnahme in eine Haftanstalt an der saudischen Küste gebracht und drei Tage lang geschlagen. Schließlich unterzeichnete er ein "Geständnis", dass er Drogen transportiert habe und in saudischen Gewässern festgenommen wurde. Das Gerichtsverfahren von Essam Ahmed war grob unfair. Er erzählte vor Gericht, dass er in Ägypten unter Androhung von Waffengewalt gezwungen wurde, das Paket mitzunehmen. Seine Angaben wurden jedoch weder in die Gerichtsdokumente aufgenommen, noch während des Rechtsmittelverfahrens aufgegriffen. Nach Angaben seiner Familie hatte er weder während seiner Festnahme noch während der Ermittlungen einen Rechtsbeistand. Die Verhängung der Todesstrafe nach einem unfairen Gerichtsverfahren kommt Willkür gleich.
Hintergrundinformation
Aus Amnesty International vorliegenden Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Essam Ahmed nicht vorbestraft und zum Zeitpunkt seiner Festnahme 25 Jahre alt war. Nach Angaben seiner Familie hatte er weder während seiner Festnahme noch während der Ermittlungen einen Rechtsbeistand. Zu Beginn seines Verfahrens wurde ihm ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt, aber es war schwierig, Antworten von diesem Rechtsbeistand zu erhalten, und auch die Anklagepunkte teilte er der Familie von Essam Ahmed nicht umgehend mit, noch gab er dessen Gerichtsunterlagen zügig weiter. Wie die Familie mitteilte, hat der vom Gericht bestellte Rechtsbeistand sie nicht informiert, dass die Möglichkeit einer Begnadigung bestand, dass das Rechtsmittel innerhalb eines Monats eingereicht werden muss und dass der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung nach vier Monaten treffen würde.
Während des Rechtsmittelverfahrens von Essam Ahmed beauftragte seine Familie zu hohen Kosten einen eigenen Rechtsbeistand. Nach Amnesty International vorliegenden Gerichtsdokumenten teilte dieser Anwalt dem Gericht mit, sein Klient sei das "Opfer von Drogenhändlern, die seine Jugend, seine Armut und seine finanzielle Bedürftigkeit ausnutzten". Der Verweis des Anwalts auf Ausnutzung wurde auch während des Rechtsmittelverfahrens nicht vom Gericht angesprochen.
Der Bericht von Essam Ahmed weist mehrere Elemente auf, die von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Bezug auf Menschenhandel genannt werden: So gab Essam Ahmed an, dass er unter Vortäuschung falscher Tatsachen rekrutiert, ohne sein Wissen oder seine in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung über Seegrenzen geschafft wurde, um verbotene Drogen zu transportieren, und dass er unter Drohungen gezwungen wurde, sich in Gefahr zu begeben (und über eine Seegrenze zu schwimmen).
Nach Angaben der offiziellen Presseagentur hat Saudi-Arabien zwischen Januar 2014 und Juni 2025 1.816 Menschen hinrichten lassen. Fast jeder Dritte von ihnen wurden wegen Drogendelikten hingerichtet. Von den 597 Personen, die in dem zehnjährigen Zeitraum wegen Drogendelikten hingerichtet wurde, waren fast drei Viertel (75 Prozent) ausländische Staatsangehörige. Im Jahr 2024 hat Saudi-Arabien mindestens 345 Hinrichtungen vollstreckt. Diese Zahl stellt die höchste Anzahl von Hinrichtungen dar, die Amnesty International in den letzten dreißig Jahren in Saudi-Arabien dokumentiert hat.
Internationale Menschenrechtsverträge und -standards schließen Drogendelikte aus dem zulässigen Anwendungsbereich der Todesstrafe aus. Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt in allen Fällen und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode. Die Organisation betont seit langem, dass die Todesstrafe das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

