Saudi-Arabien: ägyptischem Fischer droht Hinrichtung

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Mann mit schwarzen T-Shirt schaut in die Kamera

Dem ägyptischen Staatsbürger Essam Ahmed droht in Saudi-Arabien die Hinrichtung (undatiertes Bild).

Dem ägyptischen Fischer Essam Ahmed droht in Saudi-Arabien unmittelbar die Hinrichtung. Saudische Behörden hatten ihn im Dezember 2021 im Meer zwischen Saudi-Arabien und Ägypten festgenommen. Nach seinen Angaben wurde er von einem bewaffneten Mann gezwungen, Drogen zu transportieren. Im November 2022 verurteilte in das Strafgericht in Tabuk nach einem grob unfairen Verfahren wegen Drogendelikten zum Tode. Essam Ahmed gab an, sofort nach seiner Festnahme gefoltert worden zu sein und unter Folter Drogenhandel "gestanden" zu haben. Während seiner Festnahme und der Ermittlungen hatte er keinen Rechtsbeistand. Die Verurteilung und die Todesstrafe von Essam Ahmed müssen unverzüglich aufgehoben und es muss ein faires Wiederaufnahmeverfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe eingeleitet werden.

Setzt euch für das Leben von Essam Ahmed ein!

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Dein Appell

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Majestät,

mit großer Sorge habe ich von der unmittelbar bevorstehenden Hinrichtung von Essam Ahmed erfahren. Sein Verfahren soll ein unter Folter erzwungenes Geständnis zur Grundlage haben. Auch das hier nicht zwingende Todesurteil ist aufgrund des unfairen Gerichtsverfahrens als willkürlich zu betrachten.

Ich fordere Sie daher höflich und mit Nachdruck auf, das Todesurteil gegen Essam Ahmed nicht zu ratifizieren und die zuständigen Behörden aufzufordern, das Urteil aufzuheben und ein faires Wiederaufnahmeverfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe anzuordnen. Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Saudi-Arabien.

Mit freundlichen Grüßen

Your Majesty,

I am deeply distressed that Essam Ahmed, an Egyptian fisherman, is at imminent risk of execution and will be put to death unless you quash his conviction death sentence. Saudi authorities arrested Essam Ahmed in December 2021. He was in the sea somewhere between Saudi Arabia and Egypt. He said he was coerced by a man wielding a gun to carry a package by sea from Egypt. He said he dropped the package in the water and was intercepted by Saudi border guards while still in Egyptian waters. 

According to court documents reviewed by Amnesty International, Essam Ahmed was charged with trafficking around 300,000 amphetamine pills, 270 grams of opium, 180 grams of heroin and consumption of prohibited pills and hashish. He was convicted and sentenced under Article 37 of the Narcotics and Psychotropic Substances Control Law (1426 H). The judge imposed a death sentence on him, despite the discretion he had as ata’zir crime to choose another punishment. The use of the death penalty for drug-related offences violates international law and standards. 

Essam Ahmed said he was taken to a detention centre on the Saudi shore after his arrest and beaten for three days. He eventually signed a "confession" that he had transported drugs and that he was arrested in Saudi waters. Essam Ahmed has been subjected to a grossly unfair trial. He told the judge that he was threatened at gunpoint in Egypt and that he had been coerced into carrying the package, but his claims were not included in his court documents or raised during the appeal process. His family said that he had no legal representation during his arrest nor investigation. Unfair proceedings render the use of the death penalty arbitrary.

I urge you not to ratify the death sentence of Essam Ahmed, and to call on the competent authorities to quash their convictions and order a fair retrial without recourse to the death penalty. Saudi Arabia must immediately establish an official moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty.

Yours sincerely,

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Appell an

King Salman bin Abdul Aziz al Saud
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
S. E. H. R. H. Prinz Abdullah bin Khaled
bin Sultan Al Saud
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-889 251 79
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf, das Todesurteil gegen Essam Ahmed nicht zu ratifizieren und die zuständigen Behörden aufzufordern, das Urteil aufzuheben und ein faires Wiederaufnahmeverfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe anzuordnen. Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Saudi-Arabien.

Sachlage

Essam Ahmed, einem ägyptischen Fischer, droht unmittelbar die Hinrichtung, sollte sein Todesurteil nicht aufgehoben werden. Die saudischen Behörden nahmen Essam Ahmed im Dezember 2021 fest. Er befand sich irgendwo im Meer zwischen Saudi-Arabien und Ägypten. Nach seinen Angaben wurde er von einem bewaffneten Mann gezwungen, ein Paket aus Ägypten über das Meer zu transportieren. Er habe das Paket im Wasser fallen lassen und sei von saudischen Grenzwachen aufgegriffen worden, als er sich noch in ägyptischem Gewässer befand. 

Aus Amnesty International vorliegenden Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Essam Ahmed wegen des Drogenhandels mit rund 300.000 Amphetaminpillen, 270 Gramm Opium, 189 Gramm Heroin sowie des Konsums von verbotenen Pillen und Haschisch angeklagt wurde. Er wurde nach Paragraf 37 des Gesetzes zur Kontrolle von Drogen und psychotropischen Substanzen schuldig gesprochen und verurteilt. Das Gericht verurteilte ihn zum Tode, obwohl es sich um ein sogenanntes Ta'zir-Verbrechen handelt, bei dem die Todesstrafe nicht obligatorisch ist. Die Verhängung von Todesurteilen für Drogendelikte verstößt gegen das Völkerrecht und internationale Standards. 

Wie Essam Ahmed angab, wurde er nach seiner Festnahme in eine Haftanstalt an der saudischen Küste gebracht und drei Tage lang geschlagen. Schließlich unterzeichnete er ein "Geständnis", dass er Drogen transportiert habe und in saudischen Gewässern festgenommen wurde. Das Gerichtsverfahren von Essam Ahmed war grob unfair. Er erzählte vor Gericht, dass er in Ägypten unter Androhung von Waffengewalt gezwungen wurde, das Paket mitzunehmen. Seine Angaben wurden jedoch weder in die Gerichtsdokumente aufgenommen, noch während des Rechtsmittelverfahrens aufgegriffen. Nach Angaben seiner Familie hatte er weder während seiner Festnahme noch während der Ermittlungen einen Rechtsbeistand. Die Verhängung der Todesstrafe nach einem unfairen Gerichtsverfahren kommt Willkür gleich.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Aus Amnesty International vorliegenden Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Essam Ahmed nicht vorbestraft und zum Zeitpunkt seiner Festnahme 25 Jahre alt war. Nach Angaben seiner Familie hatte er weder während seiner Festnahme noch während der Ermittlungen einen Rechtsbeistand. Zu Beginn seines Verfahrens wurde ihm ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt, aber es war schwierig, Antworten von diesem Rechtsbeistand zu erhalten, und auch die Anklagepunkte teilte er der Familie von Essam Ahmed nicht umgehend mit, noch gab er dessen Gerichtsunterlagen zügig weiter. Wie die Familie mitteilte, hat der vom Gericht bestellte Rechtsbeistand sie nicht informiert, dass die Möglichkeit einer Begnadigung bestand, dass das Rechtsmittel innerhalb eines Monats eingereicht werden muss und dass der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung nach vier Monaten treffen würde. 

Während des Rechtsmittelverfahrens von Essam Ahmed beauftragte seine Familie zu hohen Kosten einen eigenen Rechtsbeistand. Nach Amnesty International vorliegenden Gerichtsdokumenten teilte dieser Anwalt dem Gericht mit, sein Klient sei das "Opfer von Drogenhändlern, die seine Jugend, seine Armut und seine finanzielle Bedürftigkeit ausnutzten". Der Verweis des Anwalts auf Ausnutzung wurde auch während des Rechtsmittelverfahrens nicht vom Gericht angesprochen.

Der Bericht von Essam Ahmed weist mehrere Elemente auf, die von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Bezug auf Menschenhandel genannt werden: So gab Essam Ahmed an, dass er unter Vortäuschung falscher Tatsachen rekrutiert, ohne sein Wissen oder seine in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung über Seegrenzen geschafft wurde, um verbotene Drogen zu transportieren, und dass er unter Drohungen gezwungen wurde, sich in Gefahr zu begeben (und über eine Seegrenze zu schwimmen).

Nach Angaben der offiziellen Presseagentur hat Saudi-Arabien zwischen Januar 2014 und Juni 2025 1.816 Menschen hinrichten lassen. Fast jeder Dritte von ihnen wurden wegen Drogendelikten hingerichtet. Von den 597 Personen, die in dem zehnjährigen Zeitraum wegen Drogendelikten hingerichtet wurde, waren fast drei Viertel (75 Prozent) ausländische Staatsangehörige. Im Jahr 2024 hat Saudi-Arabien mindestens 345 Hinrichtungen vollstreckt. Diese Zahl stellt die höchste Anzahl von Hinrichtungen dar, die Amnesty International in den letzten dreißig Jahren in Saudi-Arabien dokumentiert hat. 

Internationale Menschenrechtsverträge und -standards schließen Drogendelikte aus dem zulässigen Anwendungsbereich der Todesstrafe aus. Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt in allen Fällen und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode. Die Organisation betont seit langem, dass die Todesstrafe das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.