Sambia: Oppositionsführer willkürlich in Haft

Porträtbild eines Mannes, der einen Anzug trägt

Xavier Chungu ist ein Oppositionsführer, der bis vor Kurzem für das Präsidentenamt kandidierte. Am 28. Mai wurde er festgenommen, nachdem er für einen Podcast ein Interview gegeben hatte. Ihm werden unbegründet Verstöße gegen das Staatssicherheitsgesetz und das Geheimdienstgesetz vorgeworfen. Außerdem ist er wegen Aufwiegelung angeklagt. Am 10. Juli wurde ihm die Freilassung gegen Kaution verweigert. Die gegen Xavier Chungu erhobenen Vorwürfe basieren lediglich auf der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte.

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Phiri,

ich wende mich heute an SIe, weil ich Sie auf den Fall des Oppositionspolitikers Xavier Chungu aufmerksam machen möchte.

Xavier Chungu wurde am 28. Mai 2026 wegen angeblicher Veröffentlichung geheimer Informationen festgenommen. Er ist Vorsitzender der oppositionellen liberaldemokratischen Partei LDP und hatte sich als Kandidat für die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen aufstellen lassen. Am 12. Juli 2026 zog er seine Kandidatur zurück, da er wegen seiner Inhaftierung keinen Wahlkampf betreiben kann. Kurz zuvor, am 24. Mai, war er für einen Podcast namens Zed Podcast interviewt worden. Amnesty International liegen keine Nachweise dafür vor, dass die Aussagen von Xavier Chungu geheime Informationen beinhalteten, eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellten oder eine nach internationalen Menschenrechtsnormen anerkannte Straftat darstellten.

Am 1. Juni wurde Xavier Chungu in sieben Fällen wegen der "Weitergabe von Informationen" nach Paragraf 4(1) des Staatssicherheitsgesetzes angeklagt. Darüber hinaus werden ihm in drei Fällen "aufwiegelnde Handlungen" nach dem Strafgesetzbuch vorgeworfen. Zusätzlich wurde gegen ihn eine weitere Anklage nach dem Geheimdienstgesetz erhoben, weil er Informationen veröffentlicht oder an eine nicht autorisierte Person weitergegeben haben soll. 

Am 4. Juli gewährte ihm das Hohe Gericht die Freilassung gegen Kaution, doch noch am selben Tag wurde er erneut festgenommen und wegen folgender Straftatbestände angeklagt: "Weitergabe von Informationen" unter dem Staatssicherheitsgesetz; "Aufwiegelungspraktiken" unter dem Strafgesetzbuch; und "Weitergabe von Informationen an nicht autorisierte Personen" unter dem Geheimdienstgesetz. Am 10. Juli wurde Xavier Chungu die Freilassung gegen Kaution verweigert. So wurde den Gerichten der Spielraum genommen, zu prüfen, ob seine fortgesetzte Untersuchungshaft rechtlich begründet sowie notwendig und verhältnismäßig ist. 

Ich fordere Sie nachdrücklich auf, Xavier Chungu unverzüglich und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen ihn fallen zu lassen, da diese ausschließlich auf der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung beruhen. 

Ich bitte Sie zudem, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu achten, zu schützen und zu wahren und sicherzustellen, dass etwaige Einschränkungen dieses Rechts streng im Einklang mit internationalen und regionalen Menschenrechtsstandards stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Mr Gilbert Phiri,

I am writing to express concern regarding the arbitrary arrest and detention of the leader of opposition political party, Liberal Democratic Party, and former presidential candidate Xavier Chungu

On 28 May, Xavier Chungu was arrested on allegations of disclosing classified information after his appearance on a recorded podcast on 24 May. On 1 June, he was charged with seven counts of Communication of Certain Information under Section 4(1) of the State Security Act. He was also charged with three counts of Seditious Practices under the Penal Code and one count of Prohibition of Publication or Disclosure of Information to an Unauthorised Person under the Zambia Security Intelligence Services Act. On 4 July, the High Court of Zambia granted him bail, but he was re-arrested on the same day and charged with 'Communication of Certain Information under the State Security Act; Seditious Practices under the Penal Code; Two counts of Publication of Information to Unauthorised Persons under the Zambia Security Intelligence Services Act.’ On 10 July, Xavier Chungu was denied bail after you issued a 'No Bail Certificate’, effectively stripping the court of its discretionary power to grant bail. While states may restrict liberty in appropriate circumstances, international human rights law requires that any deprivation of liberty be lawful, strictly necessary and proportionate to achieving a legitimate aim, and subject to effective judicial review.

Zambia is a state party to the African Charter on Human and Peoples' Rights and the International Covenant on Civil and Political Rights and is obliged to guarantee the right to liberty and the right to freedom of expression. In its Declaration of Principles on Freedom of Expression and Access to Information in Africa (2019), the African Commission has clarified that any "restriction on this right must be prescribed by law, pursue a legitimate aim, and be necessary and proportionate in a democratic society" and that "freedom of expression shall not be restricted on public order or national security grounds unless there is a real risk of harm to a legitimate interest and a close causal link between the risk and the expression."

I therefore urge you to immediately and unconditionally release Xavier Chungu and drop all charges against him as they are based solely on the peaceful exercise of his right to freedom of expression. I further urge the Zambian authorities to respect, protect and uphold the right to freedom of expression and to ensure that any restrictions on this right are strictly consistent with international and regional human rights standards.

Yours sincerely,

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Appell an

Leiter der Generalstaatsanwaltschaft
Director of Public Prosecutions
Mr Gilbert Phiri
National Prosecution Authority
Plot BLX 29B, Independence Avenue
Lusaka
SAMBIA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Sambia
I.E. Frau Winnie Natala Chibesakunda
Markgrafenstr 22 (1. Etage)
10117 Berlin

Fax: 030-20 62 94 19
E-Mail: berlin@grz.gov.zm

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, Xavier Chungu unverzüglich und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen ihn fallen zu lassen, da diese ausschließlich auf der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung beruhen. 
  • Ich bitte Sie zudem nachdrücklich, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu achten, zu schützen und zu wahren und sicherzustellen, dass etwaige Einschränkungen dieses Rechts streng im Einklang mit internationalen und regionalen Menschenrechtsstandards stehen.

Sachlage

Xavier Chungu wurde am 28. Mai 2026 wegen angeblicher Veröffentlichung geheimer Informationen festgenommen. Er ist Vorsitzender der oppositionellen liberaldemokratischen Partei LDP und hatte sich als Kandidat für die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen aufstellen lassen. Am 12. Juli 2026 zog er seine Kandidatur zurück, da er wegen seiner Inhaftierung keinen Wahlkampf betreiben kann. Kurz zuvor, am 24. Mai, war er für einen Podcast namens Zed Podcast interviewt worden. Amnesty International liegen keine Nachweise dafür vor, dass die Aussagen von Xavier Chungu geheime Informationen beinhalteten, eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellten oder eine nach internationalen Menschenrechtsnormen anerkannte Straftat darstellten.

Am 1. Juni wurde Xavier Chungu in sieben Fällen wegen der "Weitergabe von Informationen" nach Paragraf 4(1) des Staatssicherheitsgesetzes angeklagt. Darüber hinaus werden ihm in drei Fällen "aufwiegelnde Handlungen" nach dem Strafgesetzbuch vorgeworfen. Zusätzlich wurde gegen ihn eine weitere Anklage nach dem Geheimdienstgesetz erhoben, weil er Informationen veröffentlicht oder an eine nicht autorisierte Person weitergegeben haben soll. 

Am 4. Juli gewährte ihm das Hohe Gericht die Freilassung gegen Kaution, doch noch am selben Tag wurde er erneut festgenommen und wegen folgender Straftatbestände angeklagt: "Weitergabe von Informationen" unter dem Staatssicherheitsgesetz; "Aufwiegelungspraktiken" unter dem Strafgesetzbuch; und "Weitergabe von Informationen an nicht autorisierte Personen" unter dem Geheimdienstgesetz. Am 10. Juli wurde Xavier Chungu die Freilassung gegen Kaution verweigert. So wurde den Gerichten der Spielraum genommen, zu prüfen, ob seine fortgesetzte Untersuchungshaft rechtlich begründet sowie notwendig und verhältnismäßig ist. Zwar können Staaten unter bestimmten Umständen die Bewegungsfreiheit einer Person einschränken, doch internationale Menschenrechtsnormen schreiben vor, dass ein solcher Freiheitsentzug rechtmäßig, unbedingt erforderlich, verhältnismäßig zu der Verwirklichung eines legitimen Ziels sowie gerichtlich überprüfbar sein muss. 

Hintergrundinformation

Hintergrund

Derzeit liegen keine öffentlich zugänglichen Beweise vor, die belegen, dass Xavier Chungu Informationen preisgegeben hat, deren Veröffentlichung eine konkret erkennbare Gefahr für die nationale Sicherheit darstellte. Zwar behauptet der Staat, der Podcast habe vertrauliche Informationen enthalten, die der Betroffene über sein früheres Amt erlangt habe, doch wurden die konkreten Inhalte, die angeblich eine strafbare Weitergabe darstellen sollen, nicht öffentlich bekannt gegeben habe. Unabhängige Berichte von Personen, die angeben, die Aufnahme angehört zu haben, widersprechen der Behauptung, dass sie geheime Informationen enthielt. Der Podcast selbst soll noch vor der Veröffentlichung zurückgezogen worden sein.

Das internationale Menschenrechtsstandards und das Recht auf freie Meinungsäußerung betonen den Schutz des politischen Diskurses, insbesondere im Rahmen öffentlicher Debatten (siehe UN-Menschenrechtsausschuss, Allgemeine Bemerkung Nr. 34, Abs. 38). Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker hat in ihrer Erklärung über die Grundsätze der Meinungsfreiheit und des Informationszugangs in Afrika (2019) festgelegt, dass "Einschränkungen dieses Rechts in einer demokratischen Gesellschaft eine gesetzliche Grundlage haben müssen, einen legitimen Zweck zu verfolgen haben und notwendig und verhältnismäßig sein müssen". Weiter heißt es, dass "die Meinungsfreiheit nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder nationalen Sicherheit eingeschränkt werden darf, es sei denn, es besteht ein tatsächliches Risiko der Beeinträchtigung eines legitimen Interesses und ein enger Kausalzusammenhang zwischen diesem Risiko und der betreffenden Äußerung."

Sambia ist Vertragsstaat der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Die Regierung ist daher verpflichtet, das Recht auf Freiheit und das Recht auf Meinungsfreiheit zu gewährleisten.

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