Zwangseinweisung wegen Putin-Kritik

Diese Urgent Action ist beendet.

Der sibirische Schamane Aleksandr Gabyshev wurde am 22. Juli aus der psychiatrischen Haft entlassen, nachdem er am 21. Juli einer psychologischen und psychiatrischen Untersuchung unterzogen worden war. Aleksandr Gabyshev wurde wegen seiner offenen Kritik an den Behörden ins Visier genommen und verbrachte mehr als zwei Monate in willkürlichem Freiheitsentzug.

Russische Föderation "Zensur"

Russische Föderation "Zensur"

Am 2. Juni 2020 bestätigte das Stadtgericht in Jakutsk die zeitlich unbefristete Zwangsunterbringung von Aleksandr Gabyshev in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Schamane hatte 2019 versucht, von der ostsibirischen Stadt Jakutsk zu Fuß bis nach Moskau zu gehen, um den Kreml vom russischen Präsidenten Wladimir Putin "zu säubern". Aleksandr Gabyshev wurde wegen seiner unverhüllten Kritik an den Behörden zur Zielscheibe. Er darf nicht willkürlich seiner Freiheit beraubt und ohne seine freiwillige und informierte Zustimmung zu medizinischen Behandlungen gezwungen werden.

Appell an

Staatsanwalt der Republik Jakutien

Oleg Dmitrievich Narkovsky

Prosp. Lenina, 48


Yakutsk 677027

RUSSISCHE FÖDERATION

Sende eine Kopie an

Botschaft der Russischen Föderation

S.E. Herrn Sergei Nechaev

Unter den Linden 63 - 65

10117 Berlin

Fax: 030-229 93 97


E-Mail: info@russische-botschaft.de

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie hiermit eindringlich, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Zwangseinweisung und strafrechtliche Verfolgung von Alexsandr Gabychev zu beenden.

Sachlage

Der sibirische Schamane Aleksandr Gabyshev brach 2019 zu einem Fußmarsch von Jakutsk nach Moskau auf, wo er eigenen Aussagen zufolge den Kreml von Wladimir Putin säubern wollte. Seine Reise wurde im September 2019 rechtswidrig von der Polizei abgebrochen und er musste nach Jakutsk zurückkehren.

Am 12. Mai 2020 drangen Bereitschaftspolizeikräfte und mehrere Sanitäter_innen mit Gewalt in die Wohnung von Aleksander Gabyshev ein und brachten ihn in die neuropsychologische Betreuungsstelle von Jakutsk, weil er angeblich einen COVID-19-Test verweigert hatte. Seinem Rechtsbeistand zufolge wurde Aleksandr Gabyshev gezwungen, eine Einwilligung für eine zweiwöchige Einweisung zu Beobachtungszwecken zu unterschreiben. Der COVID-19-Text fiel negativ aus und am 29. Mai verlangte Aleksandr Gabyshev seine Entlassung. Eine eilig einberufene Ärztekommission stellte allerdings fest, dass der Schamana eine "Gefahr für sich und andere" darstelle. Der Leiter der Betreuungsstelle beantragte beim Stadtgericht von Jakutsk eine Genehmigung für die Verlängerung der Verwahrung von Aleksandr Gabyshev und argumentierte, dass der Patient an einer "Überbewertung der eigenen Persönlichkeit" leide und Ideen geäußert habe, der "Regierung schaden zu wollen". Am 2. Juni 2020 bestätigte das Gericht die Zwangsunterbringung von Aleksandr Gabyshev in einem psychiatrischen Krankenhaus, sodass er dort nun unbefristet festgehalten werden kann.

Kein Mensch darf willkürlich seiner Freiheit beraubt werden. Laut internationalen Gesetzen und Standards gilt der Freiheitsentzug bei psychischen Erkrankungen als ungerechtfertigt, sofern er nicht zwingend notwendig ist, um die Sicherheit der betroffenen Person und anderer Menschen zu schützen. Im Fall von Aleksandr Gabyshev wurden seine politischen Ansichten und sein Glaube als Belege für die Konstruktion einer angeblichen Geisteskrankheit benutzt.  Seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie wurde gerichtlich bestätigt, obwohl es keine stichhaltigen Beweise dafür gibt, dass Aleksandr Gabyshev eine Gefahr für andere Menschen darstellt. Zudem wurde sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, als die von der Verteidigung aufgerufenen Zeug_innen von der Polizei inhaftiert wurden, weil sie angeblich gegen die restriktiven Maßnahmen zur Pandemieeindämmung verstoßen hatten.

Die Zwangsunterbringung von Aleksandr Gabyshev in einem psychiatrischen Krankenhaus ist ein klarer Fall des Missbrauchs der Psychiatrie zum Zwecke der Bestrafung und stellt eine Verletzung des Rechts auf Freiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Aleksandr Gabyshev ist Anhänger einer traditionell in seiner Heimat Jakutien praktizierten Religion und ein politischer Aktivist. Nach Abbruch seines 8.500 km langen Fußmarsches von Jakutsk nach Moskau, um den "Kreml vom russischen Präsidenten Wladimir Putin zu säubern" im Jahr 2019, war Aleksandr Gabyshev den Schikanen und Strafverfolgungsmaßnahmen der Behörden ausgesetzt. Am 19. September 2019 umstellten maskierte und bewaffnete Ordnungskräfte einen Platz nahe des 3.000 km westlich von Jakutsk gelegenen Dorfes Vydrino, auf dem Alexsandr Gabychev und dessen Begleiter zelteten. Ohne zu erläutern, wer sie waren oder was sie vorhatten, nahmen sie den Schamanen mit. Er wurde nach Jakutsk in die Psychoneurologische Klinik der Republik Jakutien gebracht und dort ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Nachdem er sich einer psychiatrischen Untersuchung verweigert hatte, wurde er zwar entlassen, aber vorher noch nach Paragraf 280, Absatz 1 des russischen Strafgesetzbuchs wegen "öffentlichen Aufrufens zu extremistischen Aktivitäten" angeklagt. Fortan stand Aleksandr Gabyshev unter polizeilicher Observierung. Einige seiner Unterstützer_innen wurden in der Folgezeit mehrfach festgenommen und wegen angeblich von ihnen begangenen geringfügigen Delikten mit Geldstrafen belegt.

Das von Russland unterzeichnete UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbietet den Freiheitsentzug auf Grundlage von Beeinträchtigungen, einschließlich psychischer oder intellektueller Beeinträchtigungen. Zudem erklärte der Sonderberichterstatter über Folter, dass ohne freiwillige und informierte Zustimmung der Betroffenen durchgeführte medizinische Behandlungen eine Form von Folter bzw. anderer Misshandlung darstellen kann.