Verbleib weiterhin unbekannt
Der Tschetschene Imran Salamov wurde am 5. September von Belarus nach Russland abgeschoben. Am 11. September bestätigten die Behörden der tschetschenischen Hauptstadt Grosny, dass er sich dort in Gewahrsam befände. Sein genauer Aufenthaltsort wird jedoch nicht bekanntgegeben.
Setzt euch für die Sicherheit von Imran Salamov ein!
Appell an
Vladimir Kolokoltsev
Ministry of the Interior of the Russian Federation
Ul. Zhitnaya d. 16
119049 Moscow
RUSSSISCHE FÖDERATION
Sende eine Kopie an
Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation
Tatiana Moskalkova
ul. Miasnitskaia, 47
107084, Moscow
RUSSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 495 607 74 70 / (007) 495 607 39 77
[Empfangsprüfung: (007) 495 607 18 54]
Botschaft der Russischen Föderation
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Amnesty fordert:
- Geben Sie bitte unverzüglich den Verbleib von Imran Salamov bekannt und gewähren Sie ihm umgehend ungehinderten Zugang zu dem bereits beauftragten Rechtsbeistand seiner Wahl.
- Sorgen Sie bitte dringend dafür, dass seine psychische und körperliche Unversehrtheit geschützt werden.
- Sorgen Sie bitte außerdem dafür, dass verfahrensrechtliche Garantien eingehalten werden und Imran Salamov - übereinstimmend mit Russlands internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen - ein faires Gerichtsverfahren erhält.
Sachlage
Imran Salamov gibt an, dass er in Tschetschenien bereits mehrere Male gefoltert wurde und dass er deswegen von dort geflohen sei. Doch am 6. September übergaben ihn die belarussischen Behörden im russischen Smolensk dem tschetschenischen Geheimdienst. Zuvor war er von Russland auf eine Liste international gesuchter Personen gesetzt worden, was im April 2017 seine Inhaftierung in Belarus nach sich zog.
Am 11. September bestätigten die tschetschenischen Behörden, dass er sich in Polizeigewahrsam befände. Zwar konnten ihn sein Rechtsbeistand und seine Familienangehörigen noch am gleichen Tag in der Polizeizentrale in Grosny besuchen, allerdings nur im Beisein tschetschenischer Geheimdienstbeamt_innen. Von dort aus war seine baldige Überstellung in eine Hafteinrichtung zwar geplant, doch gibt es seit dem 11. September keine offizielle Bestätigung seines Aufenthaltsorts. Weder seinen Angehörigen noch seinem Rechtsbeistand wurde mitgeteilt, wo sich Imran Salamov befindet. Abgesehen von ihrem wiederholt eingereichten Besuchsantrag gab es auch keine weitere Kommunikation mit ihm.
Am 23. September wurden die Angehörigen von Imran Salamov in die Polizeizentrale in Grosny geladen. Dort sagte man ihnen zwar, dass es ihm gut gehe, doch sein Aufenthaltsort wurde nach wie vor verschwiegen.
Hintergrundinformation
Der 40-jährige Imran Salamov ist am 5. September aus einer Hafteinrichtung im belarussischen Brest nach Russland abgeschoben worden. Er hielt sich zu diesem Zeitpunkt mit seiner Frau und seinen vier Kindern in der Stadt Brest in Belarus auf, von wo sie seit März 2017 wiederholt nach Polen aufgebrochen waren, um dort Asyl zu beantragen. Doch keiner dieser Versuche war erfolgreich. Die polnischen Grenzbeamt_innen schickten sie jedes Mal nach Belarus zurück, obwohl sie jedes Mal klar und deutlich zum Ausdruck brachten, dass sie einen Antrag auf Asyl stellen wollten. Die Weigerung der polnischen Behörden ist ein Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen und eine Missachtung der Verpflichtungen Polens als Mitgliedstaat der Europäischen Union. Imran Salamov gibt an, dass er in Tschetschenien mehrere Male gefoltert wurde und er mit seiner Familie Russland verlassen habe, um weiterer Verfolgung zu entgehen.
Während ihres letzten gescheiterten Versuchs, nach Polen zu gelangen, wurde Imran Salamov am 13. April von den belarussischen Grenzbeamt_innen inhaftiert. Die dortige Einwanderungsbehörde entschied noch am selben Tag, ihn nach Russland abzuschieben. Als Grundlage für diese Entscheidung gaben sie an, er befände sich auf einer von Russland am 5. April veröffentlichten Liste international gesuchter Personen. Ihm wird vorgeworfen, nach Paragraf 208 (2) des russischen Strafgesetzbuchs Teil einer illegalen bewaffneten Gruppe zu sein. Er weist diese Vorwürfe zurück. Kurz nach Bekanntgabe der Entscheidung der Einwanderungsbehörde stellte Imran Salamov in Belarus einen Asylantrag, um seine Abschiebung nach Russland zu verhindern. Der Antrag wurde jedoch am 24. August abgelehnt. Er hätte innerhalb einer Frist von 15 Tagen Rechtsmittel einlegen müssen und war dabei dies vorzubereiten, als er den russischen Behörden übergeben wurde. Als Imran Salamovs Rechtsbeistand ihn am Morgen des 6. September in der Haft in Brest besuchen wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass sein Mandant am 5. September um 17 Uhr Ortszeit nach Russland zurückgeführt worden wäre.
Am 26. September bestätigte die Staatsanwaltschaft in Brest, dass sie Imran Salamovs Fall untersucht habe. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Vorgehensweise in diesem Fall gegen belarussisches Gesetz verstoßen hatte und dass Imran Salamov vorzeitig aus Belarus abgeschoben worden sei. Gegen mehrere Beamt_innen, die an der Abschiebung beteiligt waren, wurden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet.