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Journalistin droht Haftstrafe
Diese UrgendAction ist beendet!
Am 6. Juli wurde Svetlana Prokopyeva wegen "Rechtfertigung des Terrorismus" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von rund 6.000 Euro verurteilt. Die Journalistin hatte nach einem Selbstmordattentat die Regierung kritisiert. Zwar sah das Gericht von der geforderten Haftstrafe ab, doch verletzt die Strafverfolgung von Swetlana Prokopjeva wegen ihrer journalistischen Arbeit ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die russische Journalistin Svetlana Prokopyeva
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Achtung: Das Verfahren beginnt am 16. Juni. Bitte schreibt weiter Appelle! Die Journalistin Svetlana Prokopyeva ist wegen eines Radiobeitrags angeklagt, "Terrorismus zu rechtfertigen". Sie hatte am 8. November 2018 im Lokalradio von Pskov nach einem Selbstmordattentat die Regierung kritisiert und ihre Ansichten dazu geäußert, warum sich die Jugend in Russland radikalisiert. Bei einem Schuldspruch drohen ihr bis zu sieben Jahre Haft.
Appell an
Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation
Igor Viktorovich Krasnov
Ul. Bolshaya Dmitrovka, 15A
Moscow, GSP-3
125993
RUSSISCHE FÖDERATION
Online-Formular: https://en.sledcom.ru/reception
https://twitter.com/Genproc
https://www.facebook.com/genprocrf
https://www.instagram.com/genprocr
Sende eine Kopie an
Botschaft der russischen Föderation
S.E. Herrn Sergej J. Netschajew
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie höflich auf, sicherzustellen, dass die Vorwürfe gegen Svetlana Prokopyeva fallengelassen werden und das unbegründete Strafverfahren gegen sie eingestellt wird.
Sachlage
Die Journalistin Svetlana Prokopyeva kommentierte in einem Radiosender in Pskov ein kurz zuvor von einem jungen Mann im Büro des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB in Arkhangelsk begangenes Selbstmordattentat.
Svetlana Prokopyeva erörterte dabei die Gründe für die Radikalisierung der Jugend und äußerste die Ansicht, dass es mit dem harten Vorgehen der russischen Behörden gegen kritische Stimmen und Proteste zu tun habe. Sie rief weder zu Gewalt auf, noch hieß sie diese gut. Sie drängte vielmehr darauf, dass die Behörden die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit respektieren. Die strafrechtliche Verfolgung entbehrt daher jeder Grundlage. Dennoch ließ die Staatsanwaltschaft in der Region Pskov die Anklageschrift gegen sie am 16. März zu und ihr Verfahren wird bald beginnen.
Niemand sollte wegen der friedlichen Äußerung der eigenen Ansichten oder Kritik an den Behörden strafrechtlich verfolgt werden. Das Strafverfahren gegen Svetlana Prokopyeva stellt einen klaren Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar.
Hintergrundinformation
Svetlana Prokopyeva arbeitet bei Radio Liberty und kooperiert auch mit weiteren Medienanstalten, darunter der Radiosender Echo Moskau (Ekho Moskvy) in Pskov. Am 8. November 2018 sprach sie bei Echo Moskau über das Selbstmordattentat des 17-jährigen Mikhail Zhlobitsky in Arkhangelsk in der Woche zuvor. Er hatte eine Bombe im regionalen Hauptquartier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB gezündet. Dabei kam er selbst ums Leben und drei Beamt_innen wurden verletzt. In ihrem Kommentar äußerte Svetlana Prokopyeva die Ansicht, dass die Tat von Mikhail Zhlobitsky eine Reaktion auf die Einschränkungen friedlicher Proteste durch die Behörden sei. Diese Reglementierung verhindere politischen Pluralismus und zerstöre die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit. Ihr Kommentar wurde auch vom lokalen Online-Nachrichtensender Pskov News Feed veröffentlicht.
Am 5. Februar 2019 leiteten die Behörden strafrechtliche Ermittlungen ein und durchsuchten am folgenden Tag die Wohnung von Svetlana Prokopyeva. Ihre Computer, Telefone und anderen digitalen Geräte wurden beschlagnahmt. Mehrere Monate danach sperrten die Behörden ihr Bankkonto. Bis jetzt kann Svetlana Prokopyeva kein Konto auf ihren Namen eröffnen und darf die Stadt, in der sie lebt, nicht verlassen. Nach Artikel 205.2 §2 des Strafgesetzbuchs drohen ihr bei einem Schuldspruch bis zu sieben Jahre Haft oder eine hohe Geldstrafe.
Im Dezember 2019 lehnte die Staatsanwaltschaft der Stadt Pskov die Anklageschrift gegen Svetlana Prokopyeva ab und sandte den Fall zur Prüfung an die Ermittlungsbehörde. Nichtsdestotrotz nahm die Staatsanwaltschaft der Region Pskov den Fall im März 2020 an und leitete ihn an das zuständige Gericht weiter.
Die russischen Behörden haben eine lange Geschichte der Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit bei Printmedien, Radiosendern und Online-Medien durch das Straf- und Verwaltungsrecht. Sie setzen dabei Anklagen wie "LGBT-Propaganda", "Bewerben der Abspaltung" und "Verletzung religiöser Gefühle" zur Strafverfolgung ein. Unabhängige Journalist_innen sehen sich auch unter anderen konstruierten Vorwürfen, wie Finanzierung von Terrorismus und Drogenhandel, strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.