Gefängnis wegen friedlichen Protests

Diese Urgent Action ist beendet.

Konstantin Kotov verließ am 16. Dezember 2020 das Gefängnis, nachdem er ein Jahr und vier Monate als gewaltloser politischer Gefangener hinter Gittern verbracht hatte. Er war am 10. August 2019 festgenommen und später verurteilt und inhaftiert worden, weil er wiederholt an friedlichen, "nicht genehmigten" Kundgebungen teilgenommen hatte. Zunächst sollte er für vier Jahre ins Gefängnis, doch am 20. April 2020 wurde das Strafmaß auf eine Haftstrafe von achtzehn Monaten reduziert.

Ein Mann hebt die Hand und macht das Victory-Zeichen

Der russische Aktivist Konstantin Kotov

Konstantin Kotov wurde am 10. August 2019 festgenommen und später inhaftiert, weil er wiederholt an friedlichen, "nicht genehmigten" Kundgebungen teilgenommen hatte, was nach russischem Recht eine Straftat darstellt. Am 20. April 2020 wurde seine Verurteilung bestätigt und das Strafmaß von vier Jahren auf achtzehn Monate Gefängnis reduziert. Er wird Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Konstantin Kotov ist ein gewaltloser politischer Gefangener und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation

Igor Viktorovich Krasnov

Ul. Bolshaya Dmitrovka, 15A

Moscow, GSP-3, 125993

RUSSISCHE FÖDERATION

Sende eine Kopie an

Botschaft der Russischen Föderation

S. E. Herrn Sergei Nechaev

Unter den Linden 63-65

10117 Berlin

Fax: 030-2299 397


E-Mail: info@russische-botschaft.de

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass der Fall von Konstantin Kotov umgehend mit dem Ziel einer Aufhebung des Urteils überprüft wird; dass sein Vorstrafenregister gelöscht wird und ihm eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Menschenrechtsverletzungen zukommt.
  • Konstantin Kotov ist ein gewaltloser politischer Gefangener und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Sachlage

Der gewaltlose politische Gefangene Konstantin Kotov wurde gemäß Paragraf 212.1 des russischen Strafgesetzbuches verurteilt und inhaftiert, weil er in den Jahren 2018 und 2019 an mehreren friedlichen Protestkundgebungen in Moskau teilgenommen hatte.

Konstantin Kotov hat weder eine international anerkannte Straftat begangen, noch hat er an gewalttätigen Handlungen teilgenommen oder dazu angestiftet. Mit seiner Teilnahme an friedlichen Straßenprotesten hat er lediglich sein Recht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen, das ihm sowohl die internationalen Menschenrechtsnormen als auch die russische Verfassung garantieren.

Sollte die Verurteilung von Konstantin Kotov nicht aufgehoben werden (wie die von Ildar Dadin im Jahr 2017) und die Haftstrafe Bestand haben, würde das einen gefährlichen Präzedenzfall für Gefängnisstrafen wegen friedlicher Protestaktivitäten darstellen und möglicherweise zur Strafverfolgung und Inhaftierung von zahlreichen anderen Personen sowie zu einer Einschränkung des Rechts auf friedliche Versammlung in Russland führen.

Als Vertragsstaat einer Reihe internationaler Abkommen, unter anderem des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, ist Russland zu Achtung und Schutz des Rechts auf Versammlungsfreiheit verpflichtet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 5. September 2019 wurde der friedliche Demonstrant Konstantin Kotov wegen wiederholter Teilnahme an "nicht genehmigten" Kundgebungen, strafbar gemäß Paragraf 212.1 des russischen Strafgesetzbuches ("wiederholter Verstoß gegen die Regeln für die Durchführung öffentlicher Versammlungen"), zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Verhandlung am Moskauer Bezirksgericht Tverskoy dauerte, für russische Verhältnisse relativ unüblich, nicht mal einen Tag. Die Protestaktionen von Konstantin Kotov waren durchgehend friedlich und thematisierten hauptsächlich die politisch motivierte Strafverfolgung anderer Aktivist_innen. Zu keinem Zeitpunkt hat er selbst gewalttätig gehandelt, zu gewalttätigen Handlungen aufgerufen oder selbige gebilligt. Während der Verhandlung weigerte sich der zuständige Richter, auf die Frage einzugehen, ob die Handlungen von Konstantin Kotov eine ernsthafte Schädigung anderer Personen darstellten bzw. zu solcher führten. Des Weiteren lehnte er es ab, die Aussagen eines Großteils der Zeug_innen der Verteidigung anzuhören oder sich Videoaufnahmen von Konstantin Kotovs vermeintlicher "Straftat" anzusehen. Am 14. Oktober 2019 bestätigte das Stadtgericht Moskau Schuldspruch und Strafmaß.

Am 27. Januar 2020 entschied das Verfassungsgericht Russlands, den Fall erneut zu prüfen. Begründet wurde dies mit einem Verweis auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2017, nach der nur Haftstrafen unter Paragraf 212.1 verhängt werden dürfen, wenn die Handlungen des Angeklagten gewalttätig waren oder zur Schädigung anderer Personen führten. Darüber hinaus befand das Verfassungsgericht die eigentlichen Regelungen des Paragrafen 212.1 nicht für verfassungswidrig.

Der Fall von Konstantin Kotov wurde anschließend vom Stadtgericht Moskau geprüft. Am 20. April 2020 bestätigte dieses Gericht den Schuldspruch und reduzierte die verhängte Gefängnisstrafe auf anderthalb Jahre. Gegenwärtig bereiten die Rechtsbeistände von Konstantin Kotov die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil vor.

Der Paragraf 212.1 des russischen Strafgesetzbuches wurde 2014 zusammen mit weiteren Regelungen eingeführt, um die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit weiter einzuschränken. Konstantin Kotov ist die dritte Person, die auf Grundlage dieses Paragrafen angeklagt und verurteilt wurde. Bei den anderen beiden Personen handelt es sich um Ildar Dadin und Andrey Borovikov.