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Russland: Anwaltszulassung entzogen
Appell an
Yuriy S. Pilipenko
President of the Russian Federal Bar Association
43 Sivtsev Vrazhek lane,
Moscow, 119002,
RUSSISCHE FÖDERATION
Sende eine Kopie an
Botschaft der Russischen Föderation
S. E. Herrn Sergej J. Netschajew
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, Ihre Befugnisse und Ihren Ermessensspielraum gemäß Artikel 37.2 des Föderalen Gesetzes "Über die juristische Arbeit und den juristischen Beruf" (63-FZ vom 31. Mai 2002) zu nutzen, um die Entscheidung über den Entzug der Anwaltszulassung von Lilya Gemedzhi, Rustem Kyamilev und Nazim Sheikhmambetov aufzuheben und ihnen wieder den Status als "Advokat" zu verleihen.
Sachlage
Die Anwält*innen Lilya Gemedzhi, Rustem Kyamilev und Nazim Sheikhmambetov waren bis zum 15. Juli Mitglieder der tschetschenischen Anwaltskammer "Nizam". An diesem Tag entzog ihnen die Anwaltskammer die Zulassung aufgrund einer Beschwerde der Direktion des Justizministeriums in Tschetschenien. Besorgniserregend ist, dass ihr Ausschluss durch die Beschwerde eines staatlichen Organs veranlasst wurde; dies verstößt gegen das Grundprinzip der Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Ihren Rechtsbeiständen zufolge wurden die Anwält*innen im Vorfeld nicht über die Beschwerde und die Disziplinaranhörung gegen sie informiert. Auch wenn die Direktion des Justizministeriums ihnen berufliche Verstöße vorwarf, besteht kaum ein Zweifel daran, dass dies eine Vergeltung für ihre Menschenrechtsarbeit auf der Krim ist, wo sie Mandant*innen in politisch motivierten Fällen vertraten. Die Anwält*innen wollen gegen die Entscheidung vorgehen, sowohl auf gerichtlichem Wege als auch über die russische Anwaltskammer. Solange die Entscheidung nicht aufgehoben wird, können sie ein Jahr lang keine Mandant*innen in Strafverfahren und vor Gericht vertreten und keine neuen Qualifizierungsprüfungen ablegen.
In den letzten Jahren und Monaten waren Angehörige der juristischen Berufe auf der Krim zunehmenden Repressalien ausgesetzt. Der Entzug der Zulassung der drei Anwält*innen ist eine weitere abschreckende Maßnahme. Jurist*innen waren mit Durchsuchungen und willkürlichen Festnahmen durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden konfrontiert. Einige von ihnen wurden mit überhöhten Geldstrafen oder so genannter Verwaltungshaft für "Vergehen" belegt, die in der Ausübung ihrer Menschenrechte auf freie Meinungsäußerung und/oder friedliche Versammlung bestanden.
Hier ist die russische Anwaltskammer gefordert, sofortige Schritte einzuleiten, um den Anwaltsstatus ("advokat") der Betroffenen wiederherzustellen. Angehörige der juristischen Berufe und insbesondere die russische Anwaltskammer sind aufgefordert, sich solidarisch zu zeigen und Schritte zu unternehmen, um Angehörige ihrer Gemeinschaft, die ihre professionellen Pflichten in Übereinstimmung mit internationalen Standards zur Rolle von Anwält*innen wahrnehmen, zu schützen.
Hintergrundinformation
Die Lage der Menschenrechte auf der Krim ist seit ihrer Besetzung und rechtswidrigen Annektierung durch Russland 2014 stetig schlechter geworden. Zu einer weiteren spürbaren Verschlechterung kam es mit Beginn der russischen Invasion der Ukraine am 24. Februar 2022. Dazu gehörten auch schwere Repressalien gegen Personen, die versuchten, die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit auszuüben, darunter zivilgesellschaftliche Aktivist*innen, unabhängige Journalist*innen, Personen mit pro-ukrainischen Ansichten und Mitglieder religiöser Gruppen, um nur einige zu nennen. Vor allem prominente Mitglieder und Aktivist*innen der krimtatarischen Gemeinschaft, die von den De-facto-Behörden seit jeher als illoyal gegenüber der Besatzungsmacht Russland betrachtet werden, sind die Leidtragenden der anhaltenden Repressalien.
Der Medschlis des Krimtartarischen Volkes, eine Selbstorganisation mit einer führenden Rolle bei der Förderung der krimtatarischen Kultur, Identität und Traditionen, wurde 2016 willkürlich im Rahmen der russischen Antiextremismusgesetze verboten. Ihre Sprecher*innen und Aktivist*innen wurden entweder ins Exil geschickt oder strafrechtlich verfolgt und ins Gefängnis gebracht. Mit der gleichen Verfolgung sind auch Aktivist*innen von Basisbewegungen konfrontiert, die in der Folge gegründet wurden, um die Angehörigen der krimtatarischen Gemeinschaft vor weiteren Repressalien zu schützen. Viele von ihnen wurden unter unbegründeten Anschuldigungen im Zusammenhang mit Terrorismus festgenommen und nach unfairen Verfahren vor Militärgerichten dann in Russland ins Gefängnis gebracht.
Im August 2022 inhaftierten russische Strafverfolgungsbehörden sechs Krimtataren wegen ihrer vermeintlichen Mitgliedschaft in der islamistischen Bewegung Hizb ut-Tahrir. Die Bewegung gilt in Russland als "terroristische" Gruppierung, ist in der Ukraine jedoch legal. Mindestens 82 derartiger Festnahmen in früheren Jahren führten zu Schuldsprüchen mit einem Strafmaß von zehn bis 20 Jahren Haft.
Die Betroffenen politisch motivierter Verfolgung auf der Krim zu vertreten, verlangte besonderen Mut von den örtlichen Anwält*innen, da sie selbst ständigen Repressalien ausgesetzt waren, darunter rechtswidrige Durchsuchungen, willkürliche Festnahmen, hohe Geldstrafen und Haftstrafen in Form der sogenannten "Verwaltungshaft" sowie die ständige Androhung des Ausschlusses aus der Anwaltschaft.
Nach der Besetzung und rechtswidrigen Annektierung der Krim hat Russland seine Gesetze in großem Umfang auf die Halbinsel übertragen, was an sich schon einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt, das eine Besatzung rechtlich regelt. Dies hatte zur Folge, dass einheimische Anwält*innen nicht mehr formell als Mitglieder der juristischen Berufe anerkannt wurden und sich um eine Mitgliedschaft in einer russischen Anwaltskammer bemühen mussten, um ihre Mandant*innen in Strafverfahren und vor Gerichten auf der Krim vertreten zu können. Auch wurde auf der Krim eine Anwaltskammer nach russischem Recht gegründet. Mehrere Menschenrechtsanwält*innen wurden jedoch an der Mitgliedschaft darin gehindert. Sowohl Rustem Kyamilev als auch Lilya Gemedzhi haben beantragt, dass ihre Mitgliedschaft auf die Anwaltskammer der Krim übertragen wird, doch diese hat ihren Antrag wiederholt mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt, z. B. mit Beschränkungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verhängt wurden (in Russland und auf der besetzten Krim wurden solche Beschränkungen und damit verbundene Strafen oft selektiv angewandt, um Regierungskritiker*innen und Oppositionelle einzuschränken).