Gesetzesänderungen bedrohen Rechte

Warschau am 16. Juli 2017: Demonstrationen gegen das Gesetz, welches die Unabhängigkeit der Justiz untergräbt

Am 15. Juli verabschiedete das polnische Parlament zwei Gesetzesänderungen, die eine Aushöhlung des Rechts auf wirksamen Rechtsbehelf und des Rechts auf ein faires Verfahren darstellen. Es liegt jetzt in der Macht des Präsidenten, eine Unterzeichnung dieser Gesetzesänderungen abzulehnen. Seine Unterzeichnung kann jederzeit erfolgen.

Fordern Sie den Präsidenten auf, die Gesetzreformen nicht zu unterzeichnen!

Appell an

Präsident der Republik Polen

Andrzej Duda

Kancelaria Prezydenta Rzeczypospolitej Polskiej


ul. Wiejska 10

00-902 Warsaw

POLEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Polen

S. E. Herrn Andrzej Przylebski


Lassenstr. 19-21

14193 Berlin

Fax: 030-2231 3155

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die Unterzeichnung der Änderungen des Gesetzes über den Nationalen Justizrat sowie des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte zu verweigern, da sie die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechte auf wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren gefährden. Legen Sie auch Ihr Veto ein gegen bevorstehende Gesetzesänderungen am Gesetz über das Oberste Gericht, durch die ebenfalls Rechte gefährdet werden.

Sachlage

Das polnische Parlament hat Änderungen des Gesetzes über den Nationalen Justizrat und des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte verabschiedet, die der Regierung mehr Kontrolle über die Justiz geben. Damit ist die Unabhängigkeit der Justiz ebenso gefährdet wie die Rechte auf wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren. Nach ihrer Verabschiedung durch den Senat am 15. Juli liegen die Entwürfe jetzt dem polnischen Präsidenten zur Unterzeichnung vor. Mit seiner Unterschrift, die jederzeit erfolgen kann, werden sie rechtskräftig.

Eine weitere Gesetzesänderung zur Regelung der Zusammensetzung des Obersten Gerichtshofs steht heute auf der Tagesordnung des Sejm, der zweiten Kammer des Parlaments. Auch dieser Entwurf gibt Anlass zu der Befürchtung, dass die Regierung versucht, die Justiz politisch unter ihre Kontrolle zu bringen.

All diese Gesetzesänderungen untergraben die Rechte auf wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren, wie sie in Artikel 45 der polnischen Verfassung, in Artikel 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 2(3) und 14 des Internationaler Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) verankert und für Polen als Vertragsstaat rechtlich bindend sind. Unvereinbar sind diese Gesetzesänderungen auch mit Artikel 47 der Grundrechtecharta der Europäischen Union.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit November 2015 verabschiedet die polnische Regierung Maßnahmen, die den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte aushöhlen. Diese Maßnahmen veranlassten NGOs und internationale Institutionen, auf die Bedenklichkeit dieser Reformen für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre, die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und den Schutz vor Hassverbrechen hinzuweisen. Vor einem Jahr, im Juli 2016, veröffentlichte die Europäische Kommission (EU-Kommission) auf der Grundlage des neuen EU-Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips von 2014 eine Empfehlung, in der sie zu dem Schluss kommt, dass "in Polen eine systematische Bedrohung des Rechtsstaats vorliegt". Bislang hat dies jedoch nicht zu einem konkreten Umgang mit der Situation geführt und die Lage im Land verschärft sich von Monat zu Monat. Zahlreiche Aktivist_innen werden aufgrund der Beteiligung an friedlichen Demonstrationen strafrechtlich verfolgt. Mehr als 200 Journalist_innen wurden aus den staatlichen Medien entlassen oder in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Es kam zu Entlassungen im großen Umfang bei Staatsbediensteten. Als Nächstes ist die Justiz an der Reihe.

Durch die Änderung des Gesetzes über den Nationalen Justizrat, dem laut Verfassung für die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter_innen zuständigen Gremium, wächst die Zahl der vom Sejm ernannten Richter_innen des Rates auf 15 von insgesamt 25. Die Zunahme des Anteils der vom Parlament ernannten Mitglieder verstößt gegen die polnische Verfassung, die eine Höchstzahl von sechs erlaubt. Darüber hinaus werden die Befugnisse des National Justizrats bei der Ernennung von Richter_innen eingeschränkt, während der Justizminister im Gegenzug mehr Macht erhält.

Am Abend des 15. Juli verabschiedete das Parlament außerdem eine Änderung des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte. Mit dieser Reform geht das Recht zur Ernennung der Gerichtspräsident_innen und ihrer Stellvertreter_innen an den Justizminister. Eine weitere Änderung betrifft das Verfahren für die Beförderung von Richter_innen, in der keine konkreten Beförderungskriterien genannt werden, sodass Spielraum für eine gewisse Willkür entsteht. Es handelt sich hierbei um einen weiteren Versuch, die Kontrolle über die gesamte Justiz in die Hände des Justizministers zu legen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Justiz sowie gegen Polens Verpflichtungen nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 14(1) des IPbpR, Artikel 45 der Verfassung der Republik Polen sowie Artikel 47 der Grundrechtecharta der Europäischen Union.

Diese Angriffe gegen die Justiz sind jedoch nicht neu und auch keine Ausnahme. 2016 hat die Regierung bereits eine Reihe problematischer Gesetzesänderungen zur Arbeitsweise und Zusammensetzung des Verfassungsgerichts verabschiedet, die dessen Unabhängigkeit in einem Maße beeinträchtigen, dass die Europäische Kommission auf der Grundlage des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips in einer Empfehlung zu dem Schluss kam, dass "in Polen eine systematische Bedrohung des Rechtsstaats vorliegt". Darüber hinaus wurden nach der Zusammenlegung des Amtes des Generalstaatsanwalts mit dem des Justizministers im Zuge des Strafverfolgungsgesetzes 500 der insgesamt 6.000 Staatsanwält_innen in Polen zurückgestuft, an einen anderen Standort versetzt oder vorzeitig in den Ruhestand geschickt. Die Änderung des Strafverfolgungsgesetzes räumte auch dem Generalstaatsanwalt, der jetzt mit dem Justizminister identisch ist, mehr Macht ein: Er hat jetzt das Recht, in jedem Stadium eines juristischen Verfahrens unabhängig von den jeweils zuständigen Staatsanwält_innen einzugreifen und Anweisungen zu geben.

Eine dritte Änderung in Form eines Neuentwurfs des Gesetzes über das Oberste Gericht geht am 18. Juli in der unteren Parlamentskammer, dem Sejm, in die erste Anhörung. Sollte diese Änderung in Kraft treten, wären alle Richter_innen des Obersten Gerichtshofs gezwungen, am nächsten Tag in den Ruhestand zu treten. Der Justizminister hätte außerdem das Recht, Ausnahmen zu genehmigen und die Amtszeit bestimmter Richter_innen zu verlängern. Auch im Rahmen von Disziplinarverfahren für Richter_innen des Obersten Gerichtshofs kämen dem Justizminister weitere Befugnisse zu.