Malawi: Geflüchtete müssen ihre Waren zurück erhalten
Athanase Mvuyekure aus der Demokratischen Republik Kongo lebt als anerkannter Flüchtling in Malawi (undatiertes Foto).
© Privat
Athanase Mvuyekure ist ein anerkannter Flüchtling aus der Demokratischen Republik Kongo. Er und 38 weitere Flüchtlinge und Asylsuchende in Malawi fordern die Rückgabe von 79 Schiffscontainern, die von der Polizei der Republik Malawi und den malawischen Streitkräften am 17. Mai 2023 beschlagnahmt und am 11. März 2026 versteigert wurden. Athanase Mvuyekure nutzte einen Schiffscontainer als Lager. Darin lagerte er Waren vor ihrem Verkauf. Die malawischen Behörden müssen sicherstellen, dass Athanase Mvuyekure und alle anderen Personen, die ihre Container zurückfordern, die Container und ihren Inhalt oder deren Wert zurückerhalten.
Setzt euch für Athanase Mvuyekure ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Minister of Homeland Security
Hon. Peter Mukhitho
Ministry of Homeland Security
Private Bag 31054
Capital Hill Floor No 2
Lilongwe 3
MALAWI
Sende eine Kopie an
X: @MalawiGovt
Botschaft der Republik Malawi
S. E. Herrn Joseph John Mpinganjira
Westfälische Straße 86
10709 Berlin
Fax: 030-843 154 30
E-Mail: berlin@malawi-embassy.de
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie dringend auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Versteigerungsprozess zeitnah zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Entschädigung zu gewähren, nachdem die Container und Waren Berichten zufolge verkauft wurden. Diejenigen Personen, die sich gemeldet haben, um die Herausgabe ihrer Container zu fordern, sollten eine klare und transparente Möglichkeit erhalten, ihre Ansprüche prüfen zu lassen und, sofern ihr Eigentumsrecht bestätigt wird, einen angemessenen Ausgleich zu erhalten, einschließlich Entschädigung oder Rückgabe, sofern möglich.
Sachlage
Es besteht große Sorge angesichts der Beschlagnahmung und Versteigerung von Gütern, die Flüchtlingen und Asylsuchenden in Malawi gehören.
Athanase Mvuyekure, ein 42-jähriger Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo mit Flüchtlingsstatus in Malawi, und 38 weitere Flüchtlinge haben versucht, ihre 79 Container zurückzufordern, die im Mai 2023 im Rahmen der Vollstreckungsmaßnahmen beschlagnahmt wurden. Damals wurden Flüchtlinge verpflichtet, in das Dzaleka-Flüchtlingslager in Malawi zurückzukehren, und ihre Waren und Container wurden beschlagnahmt. Denn die Flüchtlinge durften sie nicht dorthin mitnehmen. Im Februar 2026 erfuhren Athanase Mvuyekure und andere Flüchtlinge und Asylsuchende aus den Medien, dass die beschlagnahmten Güter versteigert werden sollten, obwohl sie sich gemeldet hatten, um sie zurückzufordern. Athanase Mvuyekure lebt mit seiner Frau und seinen drei minderjährigen Kindern zusammen und verdient Geld für seine Familie mit einem kleinen Handelsgeschäft. Vor der Beschlagnahmung seiner Waren nutzte Athanase Mvuyekure einen Schiffscontainer zum Lagern seiner Waren, darunter Getreide und andere Güter. Der Container und die darin befindlichen Waren stellten die Hauptquelle für seinen Lebensunterhalt und die Ersparnisse dar, die er zur Versorgung seiner Familie gebildet hatte. Die Beschlagnahmung hatte daher tiefgreifende Auswirkungen auf sein Auskommen und die Lebensgrundlage seiner Familie.
Die Beschlagnahmung und Versteigerung von Flüchtlingsgütern sind sowohl nach malawischem Recht als auch nach den internationalen Verpflichtungen des Landes äußerst bedenklich. Nach Artikel 28 der malawischen Verfassung darf niemandem willkürlich das Eigentum entzogen werden, und Artikel 43 garantiert das Recht auf rechtmäßiges und verfahrensgerechtes Handeln der Behörden. Die Versteigerung von Waren, die von den Eigentümer*innen zurückgefordert wurden, ohne ihnen eine realistische Möglichkeit zu geben, ihr Eigentum zurückzuerhalten oder die Entscheidung anzufechten, kann daher gegen diese verfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen verstoßen.
Hintergrundinformation
Im Mai 2023 beschlagnahmten die Behörden im Zuge von Vollstreckungsmaßnahmen der Regierung, die Flüchtlinge zur Umsiedlung in bestimmte Lager aufforderten, Schiffscontainer und Waren, die Flüchtlingen und Asylsuchenden gehörten, die in verschiedenen Stadtgebieten kleine Geschäfte betrieben hatten. Viele dieser Container dienten als Lagerräume und Lager für Waren, die die Haupteinnahmequelle der Eigentümer*innen darstellten. Damals trauten sich einige Flüchtlinge nicht, ihr Eigentum einzufordern, weil sie im Zuge des harten Vorgehens gegen Flüchtlinge und Asylsuchende, die außerhalb der ausgewiesenen Lager lebten, festgenommen, inhaftiert, geschlagen und abgeschoben wurden.
Seit November 2025 bemüht sich die lokale Nichtregierungsorganisation Inua Advocacy gemeinsam mit anderen Aktivist*innen bei den Behörden um eine Klärung der Rückgabe der beschlagnahmten Waren. Im Februar 2026 erfuhren die Flüchtlinge durch Medienberichte, dass diese Container und die darin befindlichen Waren versteigert werden sollten, nachdem sie als "nicht abgeholt" eingestuft worden waren. Inzwischen haben sich jedoch mehrere Flüchtlinge gemeldet, um ihre Eigentumsrechte geltend zu machen. Bislang haben 39 Personen Anträge für insgesamt 79 Container eingereicht.
Ebenfalls im Februar 2026 trafen sich Vertreter*innen von Inua Advocacy und andere Aktivist*innen mit dem Staatssekretär und Vertretern der Polizei und dem Ministerium für Flüchtlinge. Dort erklärte Inua Advocacy, dass sie über die Medien von der geplanten Versteigerung erfahren und versucht hatte, die Behörden zu kontaktieren, bevor die Organisation eine Erklärung veröffentlichte. Die Vertreter*innen der Polizei bestätigten zwar die Existenz eines Gerichtsbeschlusses, mit dem die Versteigerung genehmigt wurde, eine Kopie wurde auf Anfrage zunächst aber nicht vorgelegt. Der Staatssekretär äußerte sich besorgt über die öffentliche Erklärung, sagte aber zu, dass die Behörden die Fälle überprüfen und möglicherweise von der Auktionsliste streichen würden, wenn Inua eine aktualisierte Liste der Antragsteller*innen und ihrer Container vorlegen würde. Inua legte daraufhin eine Liste mit 39 Personen vor, die 79 Container zurückforderten.
Ein*e Jurist*in der Polizei wandte jedoch ein, dass einige der Container Unregelmäßigkeiten bei den Lizenzen aufwiesen. Der Rechtsbeistand von Inua Advocacy stellte diese Behauptung in Frage und wies darauf hin, dass die Container ursprünglich wegen des Verdachts auf kriminellen Inhalt wie Waffen oder Drogen und nicht wegen Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen beschlagnahmt worden waren. Trotz wiederholter Bitten von Inua Advocacy um Bestätigung, dass die eingereichten Rückgabeanträge geprüft werden, haben die Behörden darauf nicht reagiert. Inua Advocacy und andere Aktivist*innen versuchten, die Versteigerung zu stoppen, aber für den fehlenden Zugang zu den Gerichtsdokumenten im Zusammenhang mit der Versteigerung wurde keine Abhilfe geschaffen.
Malawi ist an internationale Menschenrechtsnormen gebunden, darunter die Flüchtlingskonvention von 1951, Artikel 6 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem das Recht auf Arbeit anerkannt wird, der das Recht eines jeden auf die Möglichkeit einschließt, seinen Lebensunterhalt durch eine frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, sowie das Recht der Staaten, geeignete Maßnahmen zum Schutz dieses Rechts zu ergreifen. Darüber hinaus ist Malawi dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker verpflichtet. Letztere fordern den Schutz der Eigentumsrechte, den Zugang zur Justiz und eine faire Behandlung von Flüchtlingen, die sich rechtmäßig im Land aufhalten.