Libyen: Stoppt die Hinrichtungen!

Amnesty-Logo: Kerze umschlossen von Stacheldraht.

Mindestens 50 Männer im ostlybischen Militärgefängnis Gernada sind akut von der Hinrichtung bedroht. Seit dem 23. August vollstreckten die Libysch-Arabischen Streitkräfte (LAAF) mindestens 30 Todesurteile.

Setzt euch gegen die willkürlichen Hinrichtungen in Libyen ein!

Bereits bei "Mein Amnesty" registriert? Dann bitte hier anmelden.
Meine Profildaten (Vorname, erster Buchstabe des Nachnamens) dürfen bei Aktionsteilnahme angezeigt werden.

Ja, ich will mich für die Menschenrechte einsetzen und stimme zu, dass die Initialen meines Vornamens und Nachnamens bei Aktionsteilnahme an den Adressaten übermittelt und diesem angezeigt werden. Ich bin mir bewusst, dass in Drittstaaten oft kein mit dem europäischen Datenschutz vergleichbarer Schutz meiner personenbezogenen Daten gegeben ist und dass mit der Offenlegung ggf. Rückschlüsse auf meine politische Meinung möglich sind. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, jedoch nur mit Wirkung für die Zukunft. Weitere Hinweise in unseren Datenschutzhinweisen.

Hinweis: Vielen Dank für deine Unterstützung. Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Anschrift und optional Telefonnummer) verwenden wir auch, um dir aktuelle Informationen über Menschenrechte und unsere Arbeit sowie die unserer Netzwerkpartner zuzuschicken, Veranstaltungen anzukündigen und zur Teilnahme an Aktionen, Petitionen oder zu Spenden aufzurufen. Du kannst dich jederzeit kostenlos und einfach von unseren Newslettern abmelden. Klicke dazu einfach auf den Abmeldelink in den Nachrichten (E-Mail oder WhatsApp), oder schreibe uns an info@amnesty.de. Mehr Informationen findest du in unseren Datenschutzhinweisen.

Dein Appell

In welcher Sprache möchtet du den Brief verschicken? Bitte auswählen

Sehr geehrter Feldmarschall Haftar,

mindestens 50 Männer im ostlybischen Militärgefängnis Gernada sind akut von der Hinrichtung bedroht. Seit dem 23. August vollstreckten die Libysch-Arabischen Streitkräfte (LAAF) mindestens 30 Todesurteile. Einige der bereits Hingerichteten und der aktuell von der Hinrichtung bedrohten Männer wurden wegen Mordes oder mutmaßlicher terroristischer Straftaten im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt zwischen der LAAF und rivalisierenden bewaffneten Gruppen in den Jahren 2014 bis 2018 verurteilt. Viele von ihnen wurden während oder nach den Kämpfen in Derna und Bengasi festgenommen. Darunter sind sowohl Kämpfer als auch Personen, die nur wegen ihrer familiären oder ethnischen Zugehörigkeit als Gegner der LAAF gelten.

Setzen Sie alle Hinrichtungen im Osten Libyens sofort aus und verhängen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium. Heben Sie alle Schuldsprüche und Todesurteile auf, die nach unfairen Verfahren verhängt wurden. Gewähren Sie Personen, denen international anerkannte Straftaten zur Last gelegt werden, faire Neuverfahren vor Zivilgerichten. Dabei dürfen weder unter Folter oder Misshandlung erlangte "Beweise" verwendet noch die Todesstrafe verhängt werden. Stellen Sie zudem sicher, dass Vorwürfe von Folter und anderer Misshandlung unabhängig und unparteiisch untersucht und die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden. Gewähren Sie internationalen Beobachter*innen Zugang zu Gernada sowie zu allen weiteren Haftanstalten im Osten Libyens.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Field Marshal Khalifa Haftar,

I am deeply outraged over the resumption of executions in Libya, which involved individuals convicted and sentenced to death following grossly unfair torture-tainted trials. Currently, at least 50 other men remain at risk of execution at Gernada military prison. Many of those executed and under sentence of death were arrested in the cities of Derna and Benghazi, during or in the aftermath of armed conflicts. They include fighters as well as individuals suspected of opposing the LAAF, including due to their family or tribal affiliations. On 23 August 2026, the LAAF’s military prosecutor announced that 10 people were executed by firing squad following their convictions for joining "terrorist groups" and murder. This marked the first executions in Libya since 2010. 

I urge you to ensure that all executions in eastern Libya are halted and an official moratorium on executions declared, as first critical steps. All convictions and death sentences issued following grossly unfair trials must be quashed. Those facing internationally recognizable offences must be retried before a civilian court, in compliance with international standards for a fair trial, excluding "evidence" obtained under torture or other ill-treatment and without resort to the death penalty. The LAAF authorities also must ensure that torture or other ill-treatment allegations are independently and impartially investigated and those suspected as responsible brought to justice in fair proceedings. I finally also urge you to allow international monitors access to Gernada and other prisons and detention facilities in eastern Libya.

Yours sincerely,

Du möchtest dein Schreiben lieber per Brief, Fax oder mit deinem eigenen E-Mail-Programm versenden?

Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.

Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.

Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.

Bitte abschicken bis: 01.11.2026

Appell an

Field Marshall Khalifa Belqasim Haftar
General Commander of the Libyan Arab Armed Forces 

Nur per E-Mail

Amnesty fordert:

  • Setzen Sie alle Hinrichtungen im Osten Libyens sofort aus und verhängen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium. 
  • Heben Sie alle Schuldsprüche und Todesurteile auf, die nach unfairen Verfahren verhängt wurden. Gewähren Sie Personen, denen international anerkannte Straftaten zur Last gelegt werden, faire Neuverfahren vor Zivilgerichten. Dabei dürfen weder unter Folter oder Misshandlung erlangte "Beweise" verwendet noch die Todesstrafe verhängt werden.
  • Stellen Sie zudem sicher, dass Vorwürfe von Folter und anderer Misshandlung unabhängig und unparteiisch untersucht und die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden. 
  • Gewähren Sie internationalen Beobachter*innen Zugang zu Gernada sowie zu allen weiteren Haftanstalten im Osten Libyens.

Sachlage

Einige der bereits Hingerichteten und der aktuell von der Hinrichtung bedrohten Männer wurden wegen Mordes oder mutmaßlicher terroristischer Straftaten im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt zwischen der LAAF und rivalisierenden bewaffneten Gruppen in den Jahren 2014 bis 2018 verurteilt. Viele von ihnen wurden während oder nach den Kämpfen in Derna und Bengasi festgenommen. Darunter sind sowohl Kämpfer als auch Personen, die nur wegen ihrer familiären oder ethnischen Zugehörigkeit als Gegner der LAAF gelten. Nach Angaben von Menschenrechtsaktivist*innen und anderen informierten Quellen wurden zwischen dem 23. August und dem 9. September 2026 insgesamt 30 Menschen hingerichtet – erstmals seit 2010. Mindestens fünf von ihnen waren nach ihrer Festnahme zwischen 2015 und 2018 "verschwunden" oder wurden ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, in einigen Fällen bis zu zwei Jahren. In dieser Zeit hat der mit der LAAF verbündete Geheimdienst vier von ihnen gefoltert, um "Geständnisse" zu erzwingen, die später als Beweismittel verwendet wurden. Zu den dokumentierten Foltermethoden zählen Stromschläge, Verbrennungen, Schläge mit Kunststoffrohren und das Aufhängen in schmerzhaften Stresspositionen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 23. August 2026 gab die Militärstaatsanwaltschaft der Libysch-Arabischen Streitkräfte (LAAF) bekannt, dass zehn Männer wegen angeblicher Verbindungen zu "terroristischen Gruppen" und wegen Mordes durch ein Erschießungskommando hingerichtet worden waren. Es handelte sich um die ersten bekannten Hinrichtungen in Libyen seit 2010.

Nach Informationen von Amnesty International verwiesen die Behörden der LAAF nach monatelanger oder jahrelanger willkürlicher Inhaftierung Dutzende Personen an Militärgerichte, deren Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Darunter waren auch die 30 willkürlich hingerichteten Männer. Mehreren Angeklagten wurde das Recht auf einen Rechtsbeistand ihrer Wahl verwehrt; stattdessen wurden ihnen Pflichtverteidiger zugewiesen. Angeklagte, die einen Rechtsbeistand ihrer Wahl hatten, konnten nicht unter vier Augen mit diesem sprechen, da ihnen vor und während des Prozesses, während sie im Militärgefängnis al-Kuwayfiyah inhaftiert waren, Besuche verweigert wurden. Ende 2025 verlegten die Behörden die 30 hingerichteten Männer und etwa 50 weitere Personen in das Militärgefängnis von Gernada. Mindestens zwei der Hingerichteten waren 2019 schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt worden. Ihre Todesurteile wurden allerdings später im Berufungsverfahren von einem höheren Militärgericht in lebenslange Haft umgewandelt. Für Amnesty International ist unklar, auf welcher Rechtsgrundlage die Hinrichtung erfolgte.

Nach Angaben von Menschenrechtsaktivist*innen haben die Behörden im Osten Libyens die Familien der Hingerichteten daran gehindert, ihre Angehörigen zu bestatten. Stattdessen hielten sie die Leichen zurück und führten die Bestattungen selbst durch. Den Angehörigen hatten sie nur erlaubt, die Verstorbenen zu identifizieren. Berichten zufolge wiesen die Behörden die Familien zudem an, keine Trauerfeiern abzuhalten. Damit beraubten sie ihres Rechts, gemäß ihren kulturellen und religiösen Bräuchen zu trauern und ihre Verstorbenen zu bestatten – eine Praxis, die von UN-Gremien ebenfalls als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung verurteilt wurde.

Die Bekanntgabe der Hinrichtungen durch die LAAF erfolgte etwa zwei Wochen, nachdem Generalmajor Fawzi al-Mansouri, der Chef des Militärgeheimdienstes der LAAF, am 10. August 2026 in Bengasi bei einem Autobombenanschlag getötet worden war.

Amnesty International hat zahlreiche Verstöße gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren bei Prozessen vor Militärgerichten im Osten Libyens dokumentiert: Darunter das Recht auf anwaltliche Unterstützung vor und während des Verfahrens sowie auf ausreichende Zeit und Möglichkeiten zur Vorbereitung der Verteidigung; das Recht, bei Vernehmungen zu schweigen; das Recht auf eine faire und öffentliche Verhandlung vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht; das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein; das Recht auf ein begründetes Urteil sowie das Recht auf eine sinnvolle Überprüfung des Urteils und der Strafe durch ein höheres Gericht. Nach Recherchen von Amnesty International haben Militärgerichte zwischen 2018 und 2021 im Osten Libyens Hunderte Zivilpersonen in geheimen und grob unfairen Militärprozessen verurteilt, um tatsächliche oder vermeintliche Gegner*innen und Kritiker*innen der LAAF und ihr nahestehender bewaffneter Gruppen zu bestrafen. Mindestens 22 Menschen wurden zum Tode verurteilt, wobei Berichte über Folter oder andere Misshandlungen in der Untersuchungshaft vorliegen.

Weder die Militärstaatsanwälte noch die Richter sind unabhängig und unparteilich, da sie der LAAF oder verbündeten bewaffneten Gruppen angehören. So vertrat beispielsweise Faraj Al-Soussa’a, der derzeitige Leiter der Militärstaatsanwaltschaft im Osten Libyens, früher die LAAF bei den von den Vereinten Nationen vermittelten Gesprächen der libyschen Gemeinsamen Militärkommission ("5+5"). Der Richter am ständigen Militärgericht in Bengasi ist wiederum dem Leiter der Obersten Militärjustizbehörde unterstellt. Gemäß dem Völkerrecht sind Militärgerichte nur für Verfahren zuständig, in denen es um militärische Pflichtverletzungen geht. Zivilpersonen vor Militärgerichte zu stellen, ist problematisch, da die Staatsanwälte und Richter aktive Angehörige des Militärs sind und dessen Hierarchie unterliegen. Zudem können Urteile von Militärgerichten nur vor einem höheren Militärgericht angefochten werden. 

2017 verabschiedeten Mitglieder des Repräsentantenhauses – Libyens zuletzt gewähltes Parlament – das Gesetz Nr. 4/2017, mit dem die Zuständigkeit der Militärgerichte für Zivilpersonen festgelegt wurde, denen "Terrorismus" sowie Straftaten vorgeworfen werden, die in "Militärgebieten" begangen wurden. Zu dieser Zeit war das Land zwischen zwei rivalisierenden Kräften gespalten: Das Repräsentantenhaus, das mit den Libysch-Arabischen Streitkräften (LAAF) verbündet war, kontrollierte einen Großteil Ostlibyens und stand im Konflikt mit der damals international anerkannten Regierung der Nationalen Übereinkunft (Government of National Accord – GNA) mit Sitz in Tripolis.

Im November 2018 erklärte ein Sprecher der LAAF, dass die Gesetzesänderungen von 2017 eine Rechtsgrundlage dafür schafften, Personen, denen "Terrorismus" vorgeworfen wird, vor Militärgerichten anzuklagen. Im Jahr 2025 erklärte die Verfassungskammer des libyschen Obersten Gerichtshofs das Gesetz Nr. 4/2017 jedoch für verfassungswidrig – genau deswegen, weil es vorsah, dass Zivilpersonen wegen terroristischer Straftaten und Staatsverbrechen vor Militärgerichten verurteilt werden können. 

2014 begann der Oberbefehlshaber der LAAF, General Khalifa Haftar, die Militäroperation "Dignity" (Karama) in Bengasi. Diese markierte den Beginn des militärischen Vorgehens gegen bewaffnete Gruppen in Derna und Bengasi mit dem erklärten Ziel, den "Terrorismus" auszurotten. So war es der LAAF später möglich, ihre Kontrolle über weite Teile Ostlibyens zu festigen. Libyen ist nach wie vor zwischen rivalisierenden Regierungen gespalten: der Regierung der Nationalen Einheit (Government of National Unity – GNU) im Westen und der "libyschen Regierung", die mit der LAAF verbündet ist und im Osten sowie im größten Teil des Südens die Macht ausübt. Am 30. August 2026 führten von den Vereinten Nationen vermittelte Gespräche zu einer Einigung über die nächsten Schritte im Hinblick auf nationale Wahlen, darunter die Überarbeitung des Wahlrechts und die Umstrukturierung der Hohen Nationalen Wahlkommission. Diese politische Einigung sieht die Durchführung nationaler Präsidentschafts- und Parlamentswahlen innerhalb der nächsten 24 Monate vor.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. Nach den internationalen Menschenrechtsnormen müssen bei Verfahren zu Kapitalverbrechen die relevanten internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren minutiös beachtet werden, insbesondere angesichts der Endgültigkeit der Todesstrafe. Die Verhängung der Todesstrafe nach einem Verfahren, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprochen hat und damit auf der Grundlage eines willkürlichen Urteils, ist laut Völkerrecht ein willkürlicher Entzug des Rechts auf Leben.

Weitere Informationen