Libyen: Stoppt die Hinrichtungen!
© Amnesty International
Mindestens 50 Männer im ostlybischen Militärgefängnis Gernada sind akut von der Hinrichtung bedroht. Seit dem 23. August vollstreckten die Libysch-Arabischen Streitkräfte (LAAF) mindestens 30 Todesurteile.
Setzt euch gegen die willkürlichen Hinrichtungen in Libyen ein!
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Appell an
Field Marshall Khalifa Belqasim Haftar
General Commander of the Libyan Arab Armed Forces
Nur per E-Mail
Amnesty fordert:
- Setzen Sie alle Hinrichtungen im Osten Libyens sofort aus und verhängen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium.
- Heben Sie alle Schuldsprüche und Todesurteile auf, die nach unfairen Verfahren verhängt wurden. Gewähren Sie Personen, denen international anerkannte Straftaten zur Last gelegt werden, faire Neuverfahren vor Zivilgerichten. Dabei dürfen weder unter Folter oder Misshandlung erlangte "Beweise" verwendet noch die Todesstrafe verhängt werden.
- Stellen Sie zudem sicher, dass Vorwürfe von Folter und anderer Misshandlung unabhängig und unparteiisch untersucht und die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden.
- Gewähren Sie internationalen Beobachter*innen Zugang zu Gernada sowie zu allen weiteren Haftanstalten im Osten Libyens.
Sachlage
Einige der bereits Hingerichteten und der aktuell von der Hinrichtung bedrohten Männer wurden wegen Mordes oder mutmaßlicher terroristischer Straftaten im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt zwischen der LAAF und rivalisierenden bewaffneten Gruppen in den Jahren 2014 bis 2018 verurteilt. Viele von ihnen wurden während oder nach den Kämpfen in Derna und Bengasi festgenommen. Darunter sind sowohl Kämpfer als auch Personen, die nur wegen ihrer familiären oder ethnischen Zugehörigkeit als Gegner der LAAF gelten. Nach Angaben von Menschenrechtsaktivist*innen und anderen informierten Quellen wurden zwischen dem 23. August und dem 9. September 2026 insgesamt 30 Menschen hingerichtet – erstmals seit 2010. Mindestens fünf von ihnen waren nach ihrer Festnahme zwischen 2015 und 2018 "verschwunden" oder wurden ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, in einigen Fällen bis zu zwei Jahren. In dieser Zeit hat der mit der LAAF verbündete Geheimdienst vier von ihnen gefoltert, um "Geständnisse" zu erzwingen, die später als Beweismittel verwendet wurden. Zu den dokumentierten Foltermethoden zählen Stromschläge, Verbrennungen, Schläge mit Kunststoffrohren und das Aufhängen in schmerzhaften Stresspositionen.
Hintergrundinformation
Nach Angaben von Menschenrechtsaktivist*innen haben die Behörden im Osten Libyens die Familien der Hingerichteten daran gehindert, ihre Angehörigen zu bestatten. Stattdessen hielten sie die Leichen zurück und führten die Bestattungen selbst durch. Den Angehörigen hatten sie nur erlaubt, die Verstorbenen zu identifizieren. Berichten zufolge wiesen die Behörden die Familien zudem an, keine Trauerfeiern abzuhalten. Damit beraubten sie ihres Rechts, gemäß ihren kulturellen und religiösen Bräuchen zu trauern und ihre Verstorbenen zu bestatten – eine Praxis, die von UN-Gremien ebenfalls als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung verurteilt wurde.
Die Bekanntgabe der Hinrichtungen durch die LAAF erfolgte etwa zwei Wochen, nachdem Generalmajor Fawzi al-Mansouri, der Chef des Militärgeheimdienstes der LAAF, am 10. August 2026 in Bengasi bei einem Autobombenanschlag getötet worden war.
Amnesty International hat zahlreiche Verstöße gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren bei Prozessen vor Militärgerichten im Osten Libyens dokumentiert: Darunter das Recht auf anwaltliche Unterstützung vor und während des Verfahrens sowie auf ausreichende Zeit und Möglichkeiten zur Vorbereitung der Verteidigung; das Recht, bei Vernehmungen zu schweigen; das Recht auf eine faire und öffentliche Verhandlung vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht; das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein; das Recht auf ein begründetes Urteil sowie das Recht auf eine sinnvolle Überprüfung des Urteils und der Strafe durch ein höheres Gericht. Nach Recherchen von Amnesty International haben Militärgerichte zwischen 2018 und 2021 im Osten Libyens Hunderte Zivilpersonen in geheimen und grob unfairen Militärprozessen verurteilt, um tatsächliche oder vermeintliche Gegner*innen und Kritiker*innen der LAAF und ihr nahestehender bewaffneter Gruppen zu bestrafen. Mindestens 22 Menschen wurden zum Tode verurteilt, wobei Berichte über Folter oder andere Misshandlungen in der Untersuchungshaft vorliegen.
Weder die Militärstaatsanwälte noch die Richter sind unabhängig und unparteilich, da sie der LAAF oder verbündeten bewaffneten Gruppen angehören. So vertrat beispielsweise Faraj Al-Soussa’a, der derzeitige Leiter der Militärstaatsanwaltschaft im Osten Libyens, früher die LAAF bei den von den Vereinten Nationen vermittelten Gesprächen der libyschen Gemeinsamen Militärkommission ("5+5"). Der Richter am ständigen Militärgericht in Bengasi ist wiederum dem Leiter der Obersten Militärjustizbehörde unterstellt. Gemäß dem Völkerrecht sind Militärgerichte nur für Verfahren zuständig, in denen es um militärische Pflichtverletzungen geht. Zivilpersonen vor Militärgerichte zu stellen, ist problematisch, da die Staatsanwälte und Richter aktive Angehörige des Militärs sind und dessen Hierarchie unterliegen. Zudem können Urteile von Militärgerichten nur vor einem höheren Militärgericht angefochten werden.
2017 verabschiedeten Mitglieder des Repräsentantenhauses – Libyens zuletzt gewähltes Parlament – das Gesetz Nr. 4/2017, mit dem die Zuständigkeit der Militärgerichte für Zivilpersonen festgelegt wurde, denen "Terrorismus" sowie Straftaten vorgeworfen werden, die in "Militärgebieten" begangen wurden. Zu dieser Zeit war das Land zwischen zwei rivalisierenden Kräften gespalten: Das Repräsentantenhaus, das mit den Libysch-Arabischen Streitkräften (LAAF) verbündet war, kontrollierte einen Großteil Ostlibyens und stand im Konflikt mit der damals international anerkannten Regierung der Nationalen Übereinkunft (Government of National Accord – GNA) mit Sitz in Tripolis.
Im November 2018 erklärte ein Sprecher der LAAF, dass die Gesetzesänderungen von 2017 eine Rechtsgrundlage dafür schafften, Personen, denen "Terrorismus" vorgeworfen wird, vor Militärgerichten anzuklagen. Im Jahr 2025 erklärte die Verfassungskammer des libyschen Obersten Gerichtshofs das Gesetz Nr. 4/2017 jedoch für verfassungswidrig – genau deswegen, weil es vorsah, dass Zivilpersonen wegen terroristischer Straftaten und Staatsverbrechen vor Militärgerichten verurteilt werden können.
2014 begann der Oberbefehlshaber der LAAF, General Khalifa Haftar, die Militäroperation "Dignity" (Karama) in Bengasi. Diese markierte den Beginn des militärischen Vorgehens gegen bewaffnete Gruppen in Derna und Bengasi mit dem erklärten Ziel, den "Terrorismus" auszurotten. So war es der LAAF später möglich, ihre Kontrolle über weite Teile Ostlibyens zu festigen. Libyen ist nach wie vor zwischen rivalisierenden Regierungen gespalten: der Regierung der Nationalen Einheit (Government of National Unity – GNU) im Westen und der "libyschen Regierung", die mit der LAAF verbündet ist und im Osten sowie im größten Teil des Südens die Macht ausübt. Am 30. August 2026 führten von den Vereinten Nationen vermittelte Gespräche zu einer Einigung über die nächsten Schritte im Hinblick auf nationale Wahlen, darunter die Überarbeitung des Wahlrechts und die Umstrukturierung der Hohen Nationalen Wahlkommission. Diese politische Einigung sieht die Durchführung nationaler Präsidentschafts- und Parlamentswahlen innerhalb der nächsten 24 Monate vor.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. Nach den internationalen Menschenrechtsnormen müssen bei Verfahren zu Kapitalverbrechen die relevanten internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren minutiös beachtet werden, insbesondere angesichts der Endgültigkeit der Todesstrafe. Die Verhängung der Todesstrafe nach einem Verfahren, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprochen hat und damit auf der Grundlage eines willkürlichen Urteils, ist laut Völkerrecht ein willkürlicher Entzug des Rechts auf Leben.