Kanada: Weiterer Gesetzentwurf gefährdet Migrant*innen

Zwei Personen mit Protestschildern

"Rechte von Migrant*innen schützen": Amnesty-Aktion in der kanadischen Stadt Montreal am 20. Juni 2022. 

Im Oktober 2025 brachte die kanadische Regierung im Parlament den Gesetzentwurf C-12 ein, der das Recht auf Asyl massiv einschränken und Schutzsuchende gefährden würde – und dies trotz heftiger Kritik an seinem Vorläufer C-2, über den noch nicht abschließend entschieden wurde. Der neue, umfassende Gesetzentwurf C-12 enthält auch Bestimmungen des C-2, die sich gegen die Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen richten. Beide Gesetzesentwürfe müssen unverzüglich zurückgezogen werden. Sie stellen eine ernsthafte und inakzeptable Gefährdung des international anerkannten Menschenrechts auf Asyl dar.

Appell an

Mark Carney
Office of the Prime Minister
80 Wellington St.
Ottawa, ON
K1A 0A2
KANADA

Sende eine Kopie an

Botschaft von Kanada
Frau Evelyne Coulombe
Geschäftsträgerin a.i.
Leipziger Platz 17
10117 Berlin
Fax: 030-20 31 25 90
E-Mail: Brlin@international.gc.ca


 

Amnesty fordert:

  • Ich appelliere dringend an Sie, die Gesetzentwürfe C-2 (Bill C-2) und C-12 (Bill C-12) zurückzuziehen und stattdessen den völkerrechtlichen Verpflichtungen Kanadas auf Gewährung von Schutz, faire Verfahren und Achtung der Menschenwürde gerecht zu werden. 

Sachlage

Sollten die Gesetzentwürfe C-2 und C-12 verabschiedet werden, wäre es für Menschen, die aus den USA nach Kanada einreisen, noch schwieriger als bisher, unter fairen Bedingungen einen Asylantrag zu stellen. Wer sich bereits länger als ein Jahr in Kanada aufhält, wäre gemäß der Gesetzesvorschläge nicht in der Lage, seinen Asylantrag der Einwanderungsstelle (Immigration and Refugee Board) zur Prüfung vorzulegen. Dabei würde es keine Rolle spielen, ob die jeweilige Person bei einer Abschiebung in ihr Herkunftsland Verfolgung oder Folter ausgesetzt wäre. Eine "Risikobewertung im Vorfeld der Abschiebung" (Pre-Removal Risk Assessment) ist keine geeignete Alternative zu einer Anhörung des Asylantrags durch die Einwanderungsstelle, da sie den Betroffenen das Recht auf eine Anhörung, eine Beurteilung durch unabhängige Entscheidungsträger*innen und das Recht auf ein Rechtsmittel verweigert.

Die Gesetzesentwürfe räumen den Ministerien zudem weitreichende Befugnisse ein, im Namen des "öffentlichen Interesses" Aufenthaltsgenehmigungen oder die Erlaubnis, zu arbeiten und zu studieren ohne faires Verfahren zu annullieren. Solche vagen Formulierungen liefern die Betroffenen dem Ermessen der politischen Institutionen aus.

Das Recht, Asyl beantragen zu können, ist ein Menschenrecht. Die Gesetzentwürfe C-2 und C-12 würden dieses Recht jedoch untergraben, gefährliche Ermessensspielräume zum Schaden der Menschen, die sich in Kanada ein neues Leben aufbauen, einführen und die Gefahr bergen, dass auch Kanada eine Grenzpolitik verfolgt, die bereits von vielen anderen Staaten genutzt wird, um Flüchtlinge zu stigmatisieren und zu gefährden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Juni 2025 brachte die kanadische Regierung den Gesetzentwurf C-2 (Bill C-2) unter der irreführenden Bezeichnung "Strong Borders Act" (Gesetz für starke Grenzen) ins Parlament ein. Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Änderungen der bestehenden Vorschriften in den Bereichen Grenzsicherheit, Einwanderung, Asyl, Zoll und Strafverfolgung vor. Vor dem Hintergrund heftiger Kritik der Oppositionspartei an einer Ausweitung der Freigabe von Nutzer*innendaten und von Bedenken hinsichtlich der Verletzung des Rechts auf Privatsphäre kanadischer Staatsangehöriger legte die kanadische Regierung im Oktober 2025 Gesetzentwurf C-12 (Bill C-12) vor, mit dem die Aspekte des Gesetzentwurfs C-2 (Bill C-2) in Bezug auf Flüchtlinge und Einwanderung durchgesetzt werden sollten. Auch Gesetzentwurf C-2 liegt weiter dem Parlament vor. 

Bei einer Verabschiedung würde der Gesetzentwurf C-12 folgende Neuerungen einführen: 

  • Folgende Personen wären nicht mehr in der Lage, der Einwanderungsstelle (Immigration and Refugee Board) einen Antrag auf Flüchtlingsschutz vorzulegen:
    • Menschen, die sich seit mehr als einem Jahr in Kanada aufhalten, und einen Antrag auf Flüchtlingsschutz stellen wollen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Umstände geändert haben oder ihr Herkunftsland erst nach ihrer Ankunft in Kanada zu einem gefährlichen Land wurde.
    • Menschen, die inoffiziell nach Kanada eingereist sind, und nach 14 Tagen einen Antrag auf Flüchtlingsschutz stellen wollen. Sie sind durch die zwischen Kanada und den USA vereinbarte Drittstaatenregelung (Safe Third Country Agreement) zu dieser Art von Grenzübertritt gezwungen.
  • Diese Menschen würden in ein System zur "Risikobewertung im Vorfeld der Abschiebung" (Pre-Removal Risk Assessment) gedrängt. Dieses System bietet keine Garantie des verfassungsmäßig geschützten Rechts auf eine mündliche Anhörung, hat keine unabhängigen oder spezialisierten Entscheidungsträger*innen, sieht keine Möglichkeit vor, Rechtsmittel einzulegen, und sorgt auch nicht dafür, dass eine Abschiebung automatisch ausgesetzt wird, sobald eine Entscheidung angefochten wurde. Das bedeutet, dass diese Menschen in ein Land abgeschoben werden könnten, in dem ihre Sicherheit oder gar ihr Leben in Gefahr wären.
  • Die Ministerien würden weitreichende Befugnisse erhalten, gültige Einwanderungsdokumente im Namen des "öffentlichen Interesses" zu annullieren. So könnten dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen sowie die Erlaubnis, zu arbeiten oder zu studieren aus vagen Gründen und ohne ordnungsgemäßes Verfahren oder individuelle Prüfung rückgängig gemacht werden. 

Jeder Mensch hat das Recht, vor Verfolgung und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen zu fliehen und Asyl zu beantragen. Dies ist ein allgemeingültiges Menschenrecht. Unabhängig von ihrem Einwanderungsstatus hat jede Person zudem das Recht, nicht in Gebiete abgeschoben zu werden, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr wären oder wo ihnen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe drohen würde. Dies ist bekannt als der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) und ist im Völkergewohnheitsrecht, Flüchtlingsrecht, humanitären Völkerrecht und in internationalen Menschenrechtsnormen verankert. Staaten haben diesen Grundsatz einzuhalten und dürfen Menschen nicht in Länder oder Gebiete abschieben oder sonstwie überstellen, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße drohen würden.

Die unter Bill C-12 vorgeschlagenen Änderungen würden möglicherweise gegen völkerrechtliche verbriefte Rechte verstoßen. Rund um den Globus verfolgen Staaten zunehmend eine Asyl- und Migrationspolitik, die Schutzsuchende kriminalisiert, stigmatisiert und bestraft, und verstoßen damit gegen ihre internationalen Menschenrechtsverpflichtungen. Die kanadische Regierung darf sich nicht in diese Riege einreihen und jenen, die internationalen Schutz suchen, den Rücken kehren. Vielmehr muss Kanada die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden schützen und den Gesetzentwurf C-12 unverzüglich zurückziehen.