Journalist willkürlich in Haft

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Seit dem 22. Januar ist der palästinensische Fotojournalist Mustafa al-Kharouf willkürlich im israelischen Givon-Gefängnis in Ramla inhaftiert. Kurz vor seiner Festnahme hatte das israelische Innenministerium seinen Antrag auf Familienzusammenführung mit seiner Frau und Tochter abgelehnt und seine sofortige Abschiebung nach Jordanien angeordnet. Mustafa al-Kharouf lebt seit 1999 ohne geregelten Rechtsstatus in Ostjerusalem. Ihm droht nun jederzeit die Abschiebung.

Appell an

Aryeh Makhlouf Deri

2 Kaplan Street

PO Box 6158, Kiryat Ben-Gurion

Jerusalem 91061

ISRAEL

 

Sende eine Kopie an

Botschaft des Staates Israel

S. E. Herrn Jeremy Nissim Issacharoff

Auguste-Viktoria-Straße 74-76

14193 Berlin


Fax: 030 – 8904-5555

E-Mail: botschaft@israel.de

Amnesty fordert:

  • Bitte entlassen Sie Mustafa al-Kharouf unverzüglich aus dem Givon-Gefängnis.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Ostjerusalem erhält, wie es das Vierte Genfer Abkommen vorschreibt, dessen Vertragsstaat Israel ist.

Sachlage

Der palästinensische Fotojournalist Mustafa al-Kharouf wurde am 22. Januar in Israel festgenommen und inhaftiert, nachdem das israelische Innenministerium seine Abschiebung nach Jordanien angeordnet hatte. Kurz zuvor war sein Antrag auf Familienzusammenführung mit seiner Frau und Tochter abgelehnt worden. Der 32-Jährige ist in Algerien geboren und hat einen palästinensischen Vater. Seit seinem zwölften Lebensjahr lebt er mit seiner Familie in Ostjerusalem. Seine Frau Tamam al-Kharouf kommt aus Ostjerusalem. Mustafa al-Kharouf befindet sich nun bereits seit mehr als 70 Tagen im Givon-Gefängnis in Ramla in Haft und läuft Gefahr, abgeschoben zu werden.

Mustafa al-Kharouf arbeitet als Fotojournalist für die türkische Presseagentur Anadolu Agency und berichtet über Menschenrechtsverletzungen durch das israelische Militär. Amnesty International befürchtet, dass seine willkürliche Inhaftierung und der Ausweisungsbefehl dazu gedacht sind, ihn von seiner journalistischen Arbeit abzuhalten. Die Vertreibung von Mustafa al-Kharouf aus Ostjerusalem würde gegen das Vierte Genfer Abkommen verstoßen, zu dessen Vertragsstaaten Israel seit 1951 gehört. Sollte Mustafa al-Kharouf nach Jordanien abgeschoben werden, wo er über keinerlei Rechtsstatus verfügt, besteht die ernste Gefahr, dass er staatenlos bleibt und von seiner Familie getrennt wird. Als in Jerusalem lebender Palästinenser verfügt Mustafa al-Kharouf lediglich über einen befristeten jordanischen Reiseausweis, was nicht bedeutet, dass er jordanischer Staatsbürger ist oder ein Aufenthaltsrecht in Jordanien hat. Vielmehr darf er sich nur für kurze Zeit in Jordanien aufhalten.

Nach dem Sechstagekrieg von 1967 wurde Ostjerusalem rechtswidrig von Israel annektiert. Daraufhin führte Israel eine Volkszählung durch und gewährte Palästinenser_innen in den besetzten Gebieten dauerhaften Aufenthaltsstatus – allerdings nur dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Volkszählung dort anwesend waren. Seither hat Israel laut Angaben des israelischen Innenministeriums mindestens 14.600 Palästinenser_innen in Ostjerusalem die Aufenthaltserlaubnis entzogen.

Völkerrechtlich betrachtet gilt Ostjerusalem als Teil der besetzten palästinensischen Gebiete und folglich steht die dortige palästinensische Bevölkerung unter dem Schutz des Vierten Genfer Abkommens (Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949). Den israelischen Behörden ist es untersagt, palästinensische Bewohner_innen Ostjerusalems umzusiedeln oder abzuschieben. Die Entscheidung zur Abschiebung von Mustafa al-Kharouf verstößt eindeutig gegen Artikel 49 des Vierten Genfer Abkommens, der die Vertreibung von geschützten Personen aus einem besetzten Gebiet ausdrücklich verbietet. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs definiert die folgende Handlung als Kriegsverbrechen: "[...] die Vertreibung oder Überführung [durch die Besatzungsmacht] der Gesamtheit oder eines Teiles der Bevölkerung des besetzten Gebiets innerhalb desselben oder aus diesem Gebiet[.]"

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der 32-jährige Fotojournalist Mustafa al-Kharouf wurde in Algerien geboren. Seine Mutter ist Algerierin und sein Vater ein aus Jerusalem stammender Palästinenser. Mustafa al-Kharouf kam als Zwölfjähriger mit seinen Eltern aus Algerien nach Ostjerusalem und lebt dort heute mit seiner Frau Tamam al-Kharouf und seiner 18 Monate alten Tochter Asia.

Kurz nachdem seine Eltern mit Mustafa al-Kharouf nach Ostjerusalem gezogen waren, reichten sie bei den israelischen Behörden einen Antrag auf Familienzusammenführung ein, um eine rechtliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Behörden verlangten jedoch für die Erlangung des offiziellen Aufenthaltsstatus von der Familie einen Beleg darüber, dass Ostjerusalem ihr Lebensmittelpunkt ist. Diese Bestimmung wird seit 1988 in diskriminierender Form auf die palästinensische Bevölkerung Jerusalems angewendet. Die Familie konnte diesen Beleg erst nach weiteren sechs Jahren erbringen. Zu diesem Zeitpunkt war Mustafa al-Kharouf bereits 18 Jahre alt, was bedeutete, dass seine Eltern keinen Antrag auf Registrierung eines Kindes oder Familienzusammenführung in seinem Namen stellen konnten. Somit wurde er staatenlos.

Seither versucht Mustafa al-Kharouf in einem langwierigen bürokratischen Prozess, das Innenministerium dazu zu bringen, seinen Rechtsstatus in Ostjerusalem anzuerkennen. Dies verlief jedoch bisher erfolglos. Er verfügt über einen befristeten jordanischen Reiseausweis, den Jordanien für alle staatenlosen Palästinenser_innen ausstellt, die in Ostjerusalem wohnen. Vom 27. Oktober 2014 bis zum 1. Oktober 2015 verfügte er noch über ein Arbeitsvisum der Kategorie "B\1", das ihm aus humanitären Gründen ausgestellt wurde. Im Dezember 2015 informierte man Mustafa al-Kharouf darüber, dass die Abteilung des Innenministeriums, die diese humanitären Visa ausstellt, seinen Antrag auf eine Visumsverlängerung möglicherweise ablehnen werde, da man geheime Informationen vom israelischen Geheimdienst erhalten habe.

Im Juni 2016 teilte das Innenministerium Mustafa al-Kharouf mit, sein B\1-Arbeitsvisum werde aus "Sicherheitsgründen" nicht verlängert. Sein Anwalt Adi Lustigman, der für die israelische Menschenrechtsorganisation Hamoked arbeitet, ist der Ansicht, dass dies mit der journalistischen Arbeit seines Mandanten zusammenhängt. Mustafa al-Kharouf dokumentiert Menschenrechtsverletzungen durch die israelischen Behörden in Ostjerusalem. Im Mai 2017 legte der Anwalt vor dem Berufungsgericht Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Innenministeriums ein. Nach einigem Hin und Her gestattete ihm das Innenministerium, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen und in Ostjerusalem zu bleiben, bis über den Antrag entschieden wurde. Am 23. Dezember 2018 lehnte das Innenministerium den Antrag auf Familienzusammenführung ab. Laut Angaben seines Anwalts basiert diese Entscheidung auf der haltlosen Anschuldigung, Mustafa al-Kharouf sei in illegale Aktivitäten verwickelt und Anhänger der Hamas.