Asylsuchenden droht Abschiebung oder Haft
Diese Urgent Action ist beendet.
Israels Regierung hat eine Erklärung abgegeben, dass sie keine Abschiebungen eritreischer und sudanesischer Asylsuchender in Drittstaaten auf Grundlage des israelischen "Verfahrens zur Abschiebung in Drittstaaten" vornehmen werde. Die Erklärung folgte, nachdem 280 Asylsuchende auf Anweisung des Hohen Gerichts freigelassen worden waren.
© Amnesty International
Tausenden eritreischen und sudanesischen Asylsuchenden droht entweder die Abschiebung nach Ruanda oder Uganda, wo ihr Schutz nicht gewährleistet wäre, oder unbegrenzte Haft in Israel. Einige sind bereits inhaftiert, während andere von den israelischen Behörden eine Frist bis Anfang April erhalten haben, um das Land zu verlassen, oder andernfalls eingesperrt zu werden.
Setzt euch für ein Bleiberecht der Sudanesen und Eritreer in Israel ein!
Appell an
Director General
Population, Immigration and Border Authority
Prof. Shlomo Mor-Yosef
42 Agripas Street
Jerusalem 9430125, ISRAEL
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S. E. Herrn Jeremy Nissim Issacharoff
Auguste-Viktoria-Straße 74-76
14193 Berlin
Fax: (030) 8904-5555 -
E-Mail: botschaft@israel.de
Amnesty fordert:
- Stoppen Sie bitte umgehend die Abschiebung von eritreischen und sudanesischen Asylsuchenden.
- Lassen Sie bitte umgehend alle Asylsuchenden frei, die inhaftiert sind, weil sie sich weigern, Israel zu verlassen.
- Stellen Sie bitte sicher, dass eritreische und sudanesische Asylsuchende Zugang zu einer fairen und wirksamen Bestimmung ihres Flüchtlingsstatus in Israel erhalten.
Sachlage
Am 1. Januar veröffentlichte die israelische Behörde für Bevölkerung, Einwanderung und Grenzen eine neue Politik gemäß dem Israelischen Zuwanderungsgesetz. Die neue Politik sieht vor, dass eritreische und sudanesische Männer, die entweder nicht bis zum 1. Januar Asyl beantragt hatten oder deren Antrag abgelehnt wurde, das Land bis Anfang April verlassen müssen. Wer einwilligt, das Land zu verlassen, erhält 3.500 US-Dollar und einen Rückfahrschein ins Herkunftsland oder in einen nicht näher genannten "Drittstaat". Wer sich weigert, wird unbefristet inhaftiert. Die israelische Regierung behauptet, dass dieses Konzept zur "freiwilligen Ausreise" von Migrant_in ohne regulären Aufenthaltsstatus beiträgt. Tatsächlich aber wurde den meisten Abgeschobenen ein faires Asylverfahren in Israel verweigert. Amnesty International betrachtet sie als Asylsuchende oder Menschen auf der Flucht und ihre Abschiebung nach dem Völkerrecht als rechtswidrig.
Israel soll mit zwei Ländern – allem Anschein nach Uganda und Ruanda – Vereinbarungen getroffen haben, die Abgeschobenen dorthin zu bringen. Doch Uganda und Ruanda bestreiten die Existenz einer solchen Vereinbarung und die israelische Regierung betrachtet jede Information zu diesen Vereinbarungen als geheim.
Die israelischen Behörden haben nach dem neuen "Verfahren zur Abschiebung in Drittstaaten" Abschiebungsbescheide für Asylsuchende ausgestellt, die bereits seit dem 4. Februar inhaftiert sind. 280 Asylsuchende, denen ein solcher Bescheid ausgestellt wurde, befinden sich bereits in Haft. Ihnen wird gesagt, dass sie das Land innerhalb von zwei Monaten nach dem ersten Abschiebungsbescheid verlassen müssen oder in Haft bleiben. Seit der Ankündigung der neuen Politik haben 500 Eritreer und Sudanesen Israel verlassen oder unterschrieben, dass sie ausreisen.
Der Antrag des eritreischen Asylsuchenden "Tesfai" wurde ohne Erklärung abgelehnt. Im November 2017 kam er in Haft, weil er kein gültiges Visum hatte. Nach 100 Tagen im Gefängnis, wurde er aufgefordert, Israel zu verlassen und nach Ruanda zu gehen. Als er sich weigerte, wurde er nach dem Zuwanderungsgesetz wegen Nicht-Kooperierens mit seiner Abschiebung inhaftiert und wird bis heute festgehalten.
Hintergrundinformation
Die meisten eritreischen und sudanesischen Asylsuchenden, denen jetzt die Abschiebung droht, kamen vor 2013, als Israel die Grenze zu Ägypten schloss, nach Israel. Viele von ihnen wurden auf der Sinai-Halbinsel in Ägypten von Menschenhändlern gefoltert oder anderweitig misshandelt und leiden jetzt an physischen und psychischen Traumata.
Der Transfer eritreischer und sudanesischer Asylsuchender in afrikanische Länder begann 2013. Laut Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge wurden zwischen Dezember 2013 und Juni 2017 etwa 4.000 eritreische und sudanesische Asylsuchende abgeschoben. Auch wenn die afrikanischen Länder nicht offiziell genannt wurden, bestätigen Aussagen von aus Israel abgeschobenen Asylsuchenden, dass es Ruanda und Uganda sind. Beide Länder bestreiten, dass sie mit Israel eine Vereinbarung getroffen haben, Asylsuchende aufzunehmen.
Ob die Vereinbarungen existieren oder nicht, die Abschiebungen sind rechtswidrig, da sie gegen das Non-Refoulement-Prinzip (Nicht-Zurückweisung) verstoßen. Das Prinzip besagt, dass niemand in ein Land abgeschoben oder zurückgeschickt werden darf, in dem ihm oder ihr schwere Menschenrechtsverletzungen drohen oder wo sie vor einer erneuten Abschiebung in ein unsicheres Land nicht sicher wären.
Um das Non-Refoulement-Prinzip zu erfüllen, muss das Risiko von Menschenrechtsverletzungen bei Abschiebung im Einzelfall mit Blick auf die individuellen Umstände jeder Person evaluiert werden. Das abschiebende Land muss nicht nur die individuelle Gefahr für Menschenrechtsverletzungen im "Drittstaat" einschätzen, sondern auch das Risiko einer weiteren Abschiebung in ein Land, in dem die Person in Gefahr wäre ("Ketten-" oder "Indirektes" Refoulement). Die Tatsache, dass der Drittstaat Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist, genügt nicht, um das Risiko des "Ketten-Refoulement" auszuschließen.
Die Abschiebungen sind nicht nur rechtswidrig, Israel entzieht sich damit auch in seiner Gerichtsbarkeit seiner Verantwortung gegenüber Asylsuchenden und Menschen auf der Flucht und überlässt sie weniger reichen Ländern mit einer größeren Flüchtlingspopulation. Israel beherbergt 44.600 Asylsuchende und Menschen auf der Flucht, eine handhabbare Menge für ein wohlhabendes Land. Im Gegensatz dazu beherbergt Ruanda eine mehr als drei Mal so große Flüchtlingspopulation wie Israel; Ugandas Flüchtlingspopulation ist sogar mehr als 20 Mal so groß wie die israelische.
Die Abschiebungen durch die israelischen Behörden setzen voraus, dass die Abzuschiebenden entweder nie Asyl beantragt haben oder ihr Antrag abgelehnt wurde. Doch das nicht funktionierende israelische Asylsystem zieht diese Prämisse in ernsten Zweifel. Von 15.200 eritreischen und sudanesischen Staatsangehörigen, die zwischen 2013 und 2017 einen Asylantrag stellten, erhielten nur zwölf den Flüchtlingsstatus, das sind weniger als 0,5%. Im vergangenen Jahrzehnt sind nur 0,1% der eritreischen Asylsuchenden als Flüchtlinge in Israel anerkannt worden. Im Vergleich dazu wurden in der EU 92,5% der Eritreer_innen anerkannt, die 2016 den Flüchtlingsstatus beantragten.