Medizinische Hilfe verweigert

Ein Polizist mit Gewehr vor einer Menschengruppe

Seit mehr als zwei Wochen leidet der papuanische politische Aktivist Yakonias Womsiwor unter starken Schmerzen. Während einer Razzia wurde er von der Polizei angeschossen. Aufgrund der Verletzungen ist er nicht in der Lage, zu gehen oder zu stehen. Trotzdem verwehrt ihm die Polizei die entsprechende medizinische Versorgung.

Appell an

Head of Presidential Staff Office

General (Retired) Moeldoko Gedung Bina Graha

Jl. Veteran No. 16 Jakarta Pusat           

DKI Jakarta, 10110, INDONESIEN

Sende eine Kopie an

Vorsitzender der Nationalen Menschenrechtskommission (Komnas HAM)

Ahmad Taufan Damanik

Komnas HAM Office

Jl. Latuharhary No. 4B, Menteng

Jakarta Pusat, DKI Jakarta

10310, INDONESIEN


Fax: (00 62) 21 392 5227

E-Mail: info@komnasham.go.id

 

Botschaft der Republik Indonesien

S.E. Herrn Arif Havas Oegroseno

Lehrter Straße 16-17


10557 Berlin

Fax: 030-4473 7142

E-Mail: info@kbri-berlin.de,

oder info@botschaft-indonesien.de

Amnesty fordert:

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Yakonias Womsiwor sofort und umfassend medizinisch versorgt wird.
  • Stellen Sie bitte außerdem sicher, dass er bis zu seiner Freilassung vor Folter oder anderweitiger Misshandlung geschützt ist und umgehend regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl erhält.

Sachlage

Am 15. September schoss die Polizeieinheit der Region Mimika Yakonias Womsiwor in beide Beine. Dies geschah während einer gemeinschaftlichen Razzia von Polizei- und Militärkräften, die das Abteilungsbüro des "Nationalen Komitees von West Papua" (KNPB) im Ort Timika stürmten. Die Organisation setzt sich für die Unabhängigkeit Papuas ein. Neun Mitglieder der Organisation wurden festgenommen.

Währen der Festnahme schoss die Polizei zwei der Mitglieder des KNPB an, welche die Polizist_innen mit scharfen Waffen bedroht haben sollen. Zum einen trafen Yakonias Womsiwor insgesamt sechs Schüsse, dabei trafen drei seine Oberschenkel, zwei seine Schienbeine und ein Schuss traf seinen Fuß.  Zum anderen erlitt einer seiner Kollegen eine Schusswunde am rechten Bein. Nach der Festnahme brachte die Polizei die beiden Männer zur Versorgung der Wunden in ein Krankenhaus der Stadt Timika. Drei Tage darauf brachte die Polizei die beiden erneut ins Krankenhaus, um die Wunden säubern und die Verbände wechseln zu lassen.

Infolge der Schussverletzungen kann Yakonias Womsiwor weder stehen noch gehen und laut seinem Rechtsbeistand leidet er weiterhin unter starken Schmerzen. Es besteht die Befürchtung, dass die Kugeln seine Knochen verletzt haben. Die Polizei wies alle durch den Rechtsbeistand gestellten Anträge auf bessere medizinische Versorgung ab.

Die anderen sieben Mitglieder wurden noch am Tag ihrer Festnahme wieder freigelassen. Gegen sie wurde keine Anklage erhoben. Yakonias Womsiwor und sein ebenfalls verwundeter Kollege werden unterdessen im Hauptquartier des mobilen Polizeieinsatzkommandos von Mimika festgehalten. Ihnen wird entsprechend Paragraf 2(1) des Gesetzes Nr. 12/1951 über Notfälle vorgeworfen, im Besitz von scharfen Waffen gewesen zu sein und den Ordnungskräften Gewalt angedroht zu haben (Paragraf 214 des indonesischen Strafgesetzbuchs).

Artikel  10(1) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet alle Vertragsstaaten, darunter auch Indonesien, alle Gefangenen menschlich zu behandeln. Die von den Vereinten Nationen vorgeschriebenen Mindestgrundsätze für die Behandlung von Strafgefangenen (Mandela-Regeln) tragen Sorge dafür, dass behandlungsdürftige Gefangene von einer angemessenen Zivilinstitution entgeltfrei behandelt werden müssen, sollte die entsprechende medizinische Versorgung nicht im Gefängniskrankenhaus stattfinden können.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den vergangenen Jahren hat das "Nationale Komitee von West Papua" (KNPB) immer wieder Massendemonstrationen in zahlreichen Städten von Papua organisiert. Dabei stand der Aufruf zur Selbstbestimmung von Papuaner_innen, einschließlich einer möglichen referendumsbedingten Unabhängigkeit von Indonesien im Mittelpunkt. Die Organisation gibt an, ihre politische Strategie sei gewaltfrei. Aus einigen Berichten geht jedoch hervor, dass ihre Mitglieder auch Gewalt angewendet haben könnten.

Amnesty International hat außerdem den unnötigen und übermäßigen Gebrauch von Schusswaffen und Gewalt, sowie Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen gegen politische Aktivist_innen und andere, die beschuldigt werden, die Unabhängigkeitsbewegung zu unterstützen, dokumentiert. Darunter auch Mitglieder der Organisation "Nationales Komitee von West Papua" (KNPB). Nur selten werden die Verantwortlichen für derartige Taten zur Rechenschaft gezogen, und im Höchstfall wird eine Disziplinarstrafe gegen die jeweiligen Angehörigen der Sicherheitskräfte ausgesprochen.

Amnesty International bezieht zum politischen Status  der indonesischen Provinzen, darunter der Ruf nach Unabhängigkeit, keine Stellung. Nichtsdestotrotz ist Amnesty International der Ansicht, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch das Recht auf eine friedliche Verfechtung von Unabhängigkeit und anderer politischer Themen, welche keine Anstiftung zur Diskriminierung, Hass oder Gewalt mit sich bringen, beinhaltet.

Die indonesischen Behörden sind nach internationalem Recht dazu verpflichtet alle Gefangenen menschlich zu behandeln, dazu gehört unter anderem eine angemessene medizinische Versorgung. In ähnlicher Weise verlangt Paragraf 17 der indonesischen Regierungsverordnung Nr. 32/1999 über die Bedingungen und Verfahren zur Umsetzung der Rechte von Inhaftierten, dass die Gefängnisbehörden für angemessene medizinische Versorgung der Gefangenen zu sorgen haben.