Gesetz bedroht Menschenrechtsarbeit

Das Foto zeigt die Umrisse von Guatemala auf einer Karte

Am 11. Februar verabschiedete der Kongress in Guatemala das Dekret 4-2020, zuvor bekannt als Gesetzentwurf 5257. Mit diesem Gesetz werden die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisation (NGOs) auf unzulängliche Weise eingeschränkt. Dies birgt große Risiken für die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und bedroht die Arbeit von NGOs und Menschenrechtsverteidiger_innen. Der Präsident hat noch die Möglichkeit, gegen das Gesetz zu stimmen. 

Appell an

Zurzeit keine Zustellung ausländischer Post in Guatemala. Bitte per E-Mail/Twitter senden.

Präsident

Sr. Alejandro Giammattei

(Anrede: Dear President Giammattei /

Sehr geehrter Herr Präsident)

E-Mail: informacion@secretariaprivada.gob.gt

Twitter: @DrGiammattei

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Guatemala

S. E. Herrn José Francisco Cali Tzay

Kaiserdamm 20

14057 Berlin

Amnesty fordert:

  • Legen Sie bitte unverzüglich ihr Veto gegen das Dekret 4-2020 ein, da dieses Gesetz die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtler_innen über Gebühr einschränkt. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Guatemala vollumfänglich gewahrt werden.

Sachlage

In Guatemala hat der Kongress am 11. Februar das Dekret 4-2020 verabschiedet, ein Gesetz, das unverhältnismäßige Einschränkungen, Kontrollen und Sanktionen für Nichtregierungsorganisation (NGOs) vorsieht.

Der Gesetzestext enthält einige Bestimmungen, die eine Gefahr für die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Guatemala darstellen und die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen stark behindern.

So gibt es den Behörden beispielsweise weitreichende Befugnisse, um zivilgesellschaftliche Organisationen zu schließen, deren Aktivitäten als "Störung der öffentlichen Ordnung" betrachtet werden. Diese vage Formulierung würde dazu führen, dass Personen und Organisationen, die ohnehin bereits aufgrund ihrer wichtigen Menschenrechtsarbeit angegriffen und mit konstruierten Anklagen überzogen werden, noch stärker drangsaliert würden.

Im Februar 2019 machte Amnesty International auf den Gesetzentwurf 5257 aufmerksam, mit dem das NGO-Gesetz von 2003 reformiert werden sollte. Die Gesetzesvorlage sah unverhältnismäßige Kontrollen sowie beschwerliche Registrierungs- und Geschäftskriterien für NGOs in Guatemala vor. Der Gesetzentwurf gab der Regierung zudem die Befugnis, die Aktivitäten von NGOs dauerhaft auszusetzen, wenn diese als "Störung der öffentlichen Ordnung" betrachtet werden. Auf der Grundlage dieser vagen Formulierung könnten zivilgesellschaftliche Organisationen willkürlich geschlossen und Menschenrechtsverteidiger_innen noch stärker kriminalisiert werden.

Amnesty International hat kürzlich zwei Briefings herausgegeben, in denen die Gesetzesvorlage 5257 erwähnt wird: Last Chance of Justice, Dangerous setbacks for human rights and the fight against impunity in Guatemala und Laws Designed to Silence: The Global Crackdown on Civil Society Organizations. Die Vorlage 5257 steht darin beispielhaft für den gefährlichen globalen Trend, NGOs und Menschenrechtler_innen per Gesetz zu verfolgen.

Nach mehreren vergeblichen Versuchen verabschiedete der Kongress das Gesetz schließlich am 11. Februar, nun unter dem Namen Dekret 4-2020.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Menschenrechtsverteidiger_innen gehen ihrer Tätigkeit in Guatemala in einem extrem feindseligen Umfeld nach, insbesondere diejenigen, die sich für Landrechte und Umweltschutz einsetzen. Sie werden ständig bedroht, eingeschüchtert und angegriffen.

Nach Angaben der guatemaltekischen NGO UDEFEGUA, die für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen eintritt, wurden 2019 in Guatemala 467 Menschenrechtsverteidiger_innen angegriffen. In 20 Fällen handelte es sich um Mord oder versuchten Mord. Darüber hinaus überziehen sowohl nichtstaatliche als auch staatliche Akteure Menschenrechtler_innen mit Verleumdungskampagnen. Die Justizbehörden werden regelmäßig dazu missbraucht, Menschenrechtsverteidiger_innen zu kriminalisieren, um so Bewegungen und Organisationen zu schwächen und Menschenrechtler_innen zu zermürben und sie aus dem öffentlichen Raum zu drängen.

Weitere Informationen finden Sie in den beiden englischsprachigen Amnesty-Berichten "We are defending the land with our blood": Defenders of the land, territory and environment in Honduras and Guatemala und Americas: State Protection Mechanisms for Human Rights Defenders.