Hinrichtung in China

Menschen stehen mit Fackeln und Banner im Abendlicht vor einem Gebäude mit US-Flagge

Amnesty-Aktion gegen die Todesstrafe vor der US-Botschaft in Berlin

Am 26. Mai 2017 wurde in China Zhao Liping hingerichtet, nachdem der Oberste Volksgerichtshof das Todesurteil bestätigt und die sofortige Vollstreckung des Urteils angeordnet hatte. Das Gericht traf diese Entscheidung trotz großer Bedenken bezüglich der Fairness des Prozesses und trotz Vorwürfen, dass das "Geständnis" unter Folter zustande gekommen sei.

Sachlage

Zhao Liping war ehemaliger Sekretär der Kommunistischen Partei in der Behörde für öffentliche Sicherheit der autonomen chinesischen Region Innere Mongolei. Seine Rechtsbeistände hatten auf eine Genehmigung des Obersten Volksgerichtshof für eine Verfahrenswiederaufnahme gehofft. Gründe hierfür wären Vorwürfe der Folter und anderweitigen Misshandlung gewesen und der Mangel an rechtlicher Vertretung während der ersten neun Monate von Zhao Lipings Haft sowie widersprüchliche Zeugenaussagen. Das Todesurteil wurde dennoch bestätigt. Am 26. Mai 2017 führten Beamt_innen des Mittleren Volksgerichts Shanxi Taiyuan den Befehl des Obersten Volksgerichts aus und richteten Zhao Liping hin. Seine Familie durfte ihn vor der Hinrichtung noch besuchen.

Obwohl es einen Rückgang in der Zahl der Hinrichtungen gegeben haben soll, seit der Oberste Volksgerichtshof 2007 begonnen hat, sämtliche Todesurteile zu überprüfen, ist eine unabhängige Prüfung dieser Angabe aufgrund mangelnder Transparenz unmöglich.

Amnesty International fordert die chinesischen Behörden auf, Beweise für die Reduzierung der Anwendung der Todesstrafe in Form von jährlichen Berichten über die Zahl der ergangenen Todesurteile und der vollstreckten Hinrichtungen zu erbringen.

Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.