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Falun-Gong-Anhängerin in Haft
Karte von China
© Amnesty International
Das Gerichtsverfahren gegen die Falun-Gong-Anhängerin und Chemielehrerin Chen Yan soll im April 2019 beginnen. Sie wurde festgenommen, als sie Materialien über die spirituelle Bewegung Falun Gong in Peking verteilte. Ihr wird derzeit der Kontakt zu ihrer Familie verwehrt. Laut Angaben ihres Rechtsbeistands wollte der zuständige Richter sie zu einem "Geständnis" drängen. Ansonsten würde er eine härtere Strafe verhängen.
Appell an
Generalstaatsanwalt des Stadtbezirks Shijingshan
Wang Chunfeng
Jia No. 2, Guchengnanli
Shijingshan Qu, Beijing Shi 100043
VOLKSREPUBLIK CHINA
Sende eine Kopie an
Botschaft der VolksRepublik China
S. E. Herrn Ken Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: chinaemb_de@mfa.gov.cn oder presse.botschaftchina@gmail.com
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie Chen Yan umgehend und bedingungslos frei und lassen Sie alle Anklagen gegen sie fallen, es sei denn, es existieren glaubwürdige und zulässige Beweise dafür, dass sie eine international anerkannte Straftat begangen hat, und sie ein Verfahren erhält, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Chen Yan nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird. Bitte sorgen Sie außerdem dafür, dass sie regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl hat und ungestört mit ihrer Familie sprechen kann, es sei denn, eine Einschränkung wäre in Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen.
Sachlage
Das Gerichtsverfahren gegen Chen Yan soll im April 2019 beginnen. Ihr wird vorgeworfen, die Durchsetzung von Gesetzen mithilfe bösartiger religiöser Organisationen sabotieren zu wollen (Paragraf 300 im chinesischen Strafrecht). Sie befindet sich schon seit fünf Monaten in Haft.
Chen Yan ist Chemielehrerin an einer weiterführenden Schule. Sie wurde am 3. Dezember 2018 von Polizist_innen festgenommen, weil sie im Pekinger Stadtbezirk Shijingshan Kalender mit Materialien über Falun Gong verteilte. Ihr Haus wurde durchsucht und ihre Computer, Handys und Materialien über Falun Gong wurden konfisziert.
Nach Angaben ihrer Tochter sagte ihr Rechtsbeistand im April 2019, ein Richter wolle eine härtere Strafe verhängen, wenn Chen Yan sich nicht schuldig bekenne.
Chen Yan durfte in der Haftanstalt zwar ihren Rechtsbeistand empfangen, aber ihre Familie durfte sie bisher nicht ein einziges Mal sehen. Ihre Familie befürchtet, dass es ihr in der Haft schlecht geht. Ihre 88-jährige Großmutter wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, nachdem sie von der Festnahme der Enkelin erfahren hatte.
Hintergrundinformation
Nachdem Anhänger_innen der spirituellen Bewegung Falun Gong im Juli 1999 am Tiananmen-Platz einen friedlichen Sitzstreik abgehalten hatten, wurde die Bewegung in China als "Bedrohung für die soziale und politische Stabilität" eingestuft und verboten. Die Regierung gründete nach dem Verbot das "Büro 610", einen Sicherheitsdienst, der das Vorgehen gegen die Falun-Gong-Bewegung und andere "irrgläubige Kulte" überwacht.
Seitdem wurden Zehntausende von Falun-Gong-Anhänger_innen willkürlich inhaftiert und dazu gezwungen, ihrer Überzeugung abzuschwören – oft unter Anwendung von Folter und anderweitiger Misshandlung. Seit die Lager für die Umerziehung durch Arbeit im Jahr 2013 abgeschafft wurden, nutzen die chinesischen Behörden andere Methoden zur willkürlichen Inhaftierung – z. B. die strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen.
Folter und andere Misshandlungen sind in allen chinesischen Hafteinrichtungen nach wie vor an der Tagesordnung, obwohl China 1988 die Antifolterkonvention der UN ratifiziert hat. Amnesty International erhält regelmäßig Berichte über Todesfälle im Gewahrsam – oft als Folge von Folter. Die Leitung von Haftzentren und Gefängnisbehörden nutzt immer wieder Häftlinge und "Zellenchefs", um das Verhalten der anderen Häftlinge zu überwachen und zu bestrafen. Zu solchen Strafen gehört Schlafentzug, das erzwungene Verharren in Stresspositionen und andere Formen der körperlichen und geistigen Folter und anderweitiger Misshandlung.
Das Strafjustizsystem in China ist grob in drei verschiedene Phasen unterteilt. Die erste Phase ist die polizeiliche Ermittlung. Die zweite Phase ist die Strafverfolgung. In dieser Phase lässt die Staatsanwaltschaft erste Beweise zu, mithilfe derer eine verdächtige Person festgenommen werden kann. Zudem stellt sie weitere Untersuchungen an, um zu entscheiden, ob die verdächtige Person angeklagt werden soll. In der dritten Phase findet die Gerichtsverhandlung statt. 99,9 % aller Fälle enden mit Schuldsprüchen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass jeglicher Zweifel so früh wie möglich im Strafverfahren geäußert wird – am besten schon bevor entschieden wurde, eine Person festzunehmen oder anzuklagen.