Inhaftierte Mapuche in Gefahr
Diese Urgent Action ist beendet.
Der chilenische Innenminister beantragte vor Gericht, dass die Anklagen gegen vier Angehörige der indigenen Mapuche-Gemeinschaft nicht länger als "terroristische Verbrechen" eingestuft werden sollen. Den Männern wird vorgeworfen, einen Brandanschlag auf eine evangelische Kirche verübt zu haben.
Protest für politische Gefangene Mapuche 2012
© David von Blohn / Demotix
Vor über 100 Tagen begannen vier Angehörige der indigenen Mapuche-Gemeinschaft einen Hungerstreik, um gegen ein unfaires Gerichtsverfahren zu protestieren, das nach dem chilenischen Antiterrorgesetz gegen sie eingeleitet worden war. Seit dem 25. September nimmt einer von ihnen auch keine Flüssigkeit mehr zu sich. Das Leben der vier Männer ist gefährdet.
Setz dich für die Inhaftierten ein!
Appell an
Mario Fernández Baeza
Palacio de la Moneda
Santiago de Chile
CHILE
Sende eine Kopie an
Amnesty International Chile
E-Mail: info@amnistia.cl
Botschaft der Republik Chile
S. E. Herrn Patricio Alberto Pradel Elgueta
Mohrenstr. 42, 10117 Berlin
Fax: 030-726 203 603
E-Mail: comunicaciones@echile.de
Amnesty fordert:
- Lassen Sie bitte die Anklagen nach dem Antiterrorgesetz gegen Alfredo Tralcal Coche, Benito Trangol Galindo, Pablo Trangol Galindo und Ariel Trangol Galindo fallen und garantieren Sie ihnen ein Verfahren, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.
- Reformieren Sie bitte dringend das Antiterrorgesetz, sodass es mit internationalen Standards und den Empfehlungen internationaler Gremien übereinstimmt.
- Beenden Sie bitte die Verfolgung nach dem Antiterrorgesetz von Angehörigen der Mapuche-Gemeinschaft, die ihr angestammtes Land verteidigen.
Sachlage
Seit dem 10. Juni 2016 werden Alfredo Tralcal Coche, Benito Trangol Galindo, Pablo Trangol Galindo und Ariel Trangol Galindo in Untersuchungshaft gehalten. Sie gehören der Mapuche-Gemeinschaft an und werden wegen des Vorwurfs, einen Brandanschlag auf eine evangelische Kirche verübt zu haben, im Gefängnis von Temuco in der chilenischen Region Auracanía festgehalten. Ihr Fall wird auf der Grundlage des chilenischen Antiterrorgesetzes verhandelt, das die Verhängung von langer Untersuchungshaft ermöglicht. Außerdem ermöglicht das Gesetz eine sehr weitreichende Interpretation des Begriffs "terroristische Straftaten".
Internationale Menschenrechtsgremien haben festgelegt, dass die Bezeichnung "terroristische Straftaten" ausschließlich für Handlungen verwendet werden darf, die den Einsatz tödlicher oder schwerwiegender Gewalt gegen Zivilpersonen beinhalten. Zudem muss eine lange andauernde Untersuchungshaft eine Ausnahme darstellen, da sie sonst das Prinzip der Unschuldsvermutung, sowie die Grundsätze der Legalität, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verletze. Dennoch wurde das chilenische Gesetz nicht angepasst, sondern wird bis heute fast ausschließlich gegen Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Mapuche angewendet, die sich in der Region Auracanía für ihre Landrechte einsetzen.
Die vier Männer reagierten auf diese Ungerechtigkeit, indem sie am 9. Juni 2017 in den Hungerstreik traten. Sie fordern, dass ihr Fall nach dem strafrechtlichen Regelverfahren verhandelt wird und nicht nach dem Antiterrorgesetz. Am 25. September begann Benito Trangol Galindo einen trockenen Hungerstreik – er nimmt keine Flüssigkeit mehr zu sich – um die Behörden dazu zu zwingen, ihnen ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren.
Die körperliche Unversehrtheit der vier Angeklagten ist gefährdet. Die Vorwürfe nach dem Antiterrorgesetz müssen umgehend fallen gelassen werden, sodass ein strafrechtliches Regelverfahren eingeleitet werden kann, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht. Amnesty International hat das Antiterrorgesetz vielfach kritisiert, da dieses mit den Prinzipien der Strafverfolgungspflicht (Legalität) und dem Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren unvereinbar ist.
Hintergrundinformation
Die Mapuche sind eine indigene Gemeinschaft, die im Süden Chiles und im Südwesten Argentiniens lebt. Sie versuchen seit jeher, ihr angestammtes Land zu verteidigen. Obwohl der chilenische Staat anerkennt, dass solche Territorien der Mapuche existieren, wurden diese immer weiter verkleinert. Dies führt in den betroffenen Gebieten wie Auracanía, wo die Gemeinschaft der Mapuche ihr angestammtes Land und den Respekt für ihre kulturelle Identität einfordert, zu gesellschaftlichen Spannungen.
Das chilenische Antiterrorgesetz wurde bereits von zahlreichen internationalen Menschenrechtsgremien kritisiert. Der damalige UN-Sonderberichterstatter über Menschenrechte und Terrorismus, der UN-Menschenrechtsausschuss und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte kritisierten, dass das Gesetz grundlegende Menschenrechte missachtet und selektiv gegen Mitglieder der indigenen Gemeinschaft der Mapuche angewendet wird, die Anspruch auf ihr angestammtes Land erheben.
In dem Fall Norín Catrimán und weitere Personen gegen Chile aus dem Jahr 2014 verurteilte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte den chilenischen Staat, da eine Anklage nach dem Antiterrorgesetz gegen Mitglieder der Mapuche-Gemeinschaft vorlag. Der Gerichtshof entschied, dass einige Bestimmungen in diesem Gesetz die Rechte auf Strafverfolgungsplicht, angemessene Verteidigung sowie die Unschuldsvermutung und das Recht auf Freiheit verletzten.
Das Gesetz erlaubt den Behörden, verlängerte Untersuchungshaft zu verhängen. Dies wird üblicherweise nur durch die Schwere der Vorwürfe gerechtfertigt. Das allein kann jedoch nie ein ausreichender Grund sein, um Angeklagte für einen längeren Zeitraum in Haft zu halten. Vielmehr ist der Einsatz von Untersuchungshaft als Strafe ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Darüber hinaus muss die Untersuchungshaft im Hinblick auf Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit regelmäßig überprüft werden. In jedem einzelnen Fall muss zudem geprüft werden, ob die Umstände, mit denen eine verlängerte Untersuchungshaft begründet wurde, diese auch tatsächlich rechtfertigen. Dabei muss auch beachtet werden, wie lange der betroffenen Person bereits ihre Freiheit entzogen wird.
Alfredo Tralcal Coche, Benito Trangol Galindo, Pablo Trangol Galindo und Ariel Trangol Galindo werden alle nach der Richtlinie für Untersuchungshaft des Antiterrorgesetzes festgehalten. Man wirft ihnen einen terroristischen Brandanschlag vor. Sie haben bereits 15 Mal erfolglos ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt.
In den Fällen von Ariel Trangol Galindo und Pablo Trangol Galindo gewährte das zuständige Ermittlungsgericht den Angeklagten eine Hafterleichterung in Form von Hausarrest. Diese Entscheidung wurde später vom Berufungsgericht in Temuco widerrufen. Beide Entscheidungen wurden mit der Schwere der Tat und dem möglichen Strafmaß begründet.
Nach seinem Besuch in Chile im Jahr 2013 sagte der damalige UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Terrorismus, dass weitere Anklagen gegen Angehörige der Mapuche, die für ihre Landrechte protestieren, nicht mehr nach dem Antiterrorgesetz verhängt werden sollen. Er sagte auch, dass die bestehenden Anklagen nach dem Antiterrorgesetz erneut überprüft und durch Anklagen nach dem Strafrecht ersetzt werden sollen. Er forderte die Einrichtung eines Gremiums, das die Urteile und das jeweilige Strafmaß derjenigen Angehörigen der Mapuche-Gemeinschaft überprüft, die in der Vergangenheit wegen ihrer Landrechtsproteste bereits nach dem Antiterrorgesetz verurteilt wurden.
Schließlich empfahl der UN-Menschenrechtsausschuss in seinem Bericht über Chile aus dem Jahr 2014, dass das Antiterrorgesetz nicht mehr gegen die Gemeinschaft der Mapuche eingesetzt und die Gesetzgebung so reformiert werden soll, dass sie vollständig mit den internationalen Standards übereinstimmt.