Burundi: Journalistin freilassen!

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Die burundische Journalistin Floriane Irangabiye

Am 30. März fand vor dem Berufungsgericht von Mukaza in Bumumbura in Burundi eine Anhörung zum Fall der burundischen Journalistin Floriane Irangabiye statt. Sie hatte Rechtsmittel gegen das Urteil des Hohen Gerichts von Mukaza vom 2. Januar eingelegt, das sie wegen konstruierter Vorwürfe der "Gefährdung der Integrität des Staatsgebiets" für schuldig befunden und zu zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von einer Million Burundi-Franc (etwa 450 Euro) verurteilt hatte. Das Berufungsgericht hat 30 Tage Zeit, um über das Rechtsmittel zu entscheiden. Floriane Irangabiye befindet sich seit August 2022 in Haft. Da sie allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte und ihrer Arbeit als Journalistin verfolgt wird, fordert Amnesty International ihre sofortige und bedingungslose Freilassung sowie die Aufhebung ihrer Verurteilung. Setzt euch jetzt für sie ein!

Setzt euch bitte für Floriane Irangabiye ein!

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Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich wende mich heute an Sie, weil ich erfahren habe, dass die Journalistin Floriane Irangabiye allein wegen ihrer freien Meinungsäußerung und ihrer Arbeit zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde.

Sie wurde am 30. August 2022 bei einem Familienbesuch in Bujumbura von Sicherheitskräften festgenommen. Das Hohe Gericht von Mukaza befand sie am 2. Januar 2023 der "Gefährdung der Integrität des Staatsgebiets" für schuldig. Ihren Rechtsbeiständen zufolge ließ das Hohe Gericht bei ihrer Festnahme gemachte Verfahrensfehler sowie das Fehlen zulässiger Beweise gegen Floriane Irangabiye außer Acht. So wurde ihr beispielsweise bei ihrer ersten Befragung der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert.

Bei ihrem Verfahren Ende 2022 legte die Staatsanwaltschaft Aufnahmen einer Sendung des burundischen Online-Radiosenders Radio Igicaniro vor, in der Floriane Irangabiye im August 2022 mit ihren Gästen die Regierung Burundis kritisiert hatte. Sie soll Folgendes gesagt haben: "Die Bevölkerung hat sich mit den Missständen in Burundi abgefunden, die Bürger äußern sich nicht aus Angst, getötet zu werden. Wir rufen die Menschen in Burundi auf, ihre Angst zu überwinden." Außerdem legte die Staatsanwaltschaft als Beweis Fotos vor, die sie mit dem ruandischen Präsidenten Paul Kagame und dem ehemaligen burundischen Präsidenten Pierre Buyoya auf öffentlichen Veranstaltungen zeigen. Floriane Irangabiye wurde auch vorgeworfen, an Treffen junger Burunder*innen im ruandischen Exil teilgenommen zu haben.

Meiner Meinung nach ist die strafrechtliche Verfolgung von Floriane Irangabiye politisch motiviert und ein Zeichen dafür, dass die burundischen Behörden trotz der Versprechen von Präsident Evariste, die Menschenrechtslage im Land zu verbessern, den zivilgesellschaftlichen Raum weiter einschränken wollen.

Sorgen Sie bitte dafür, dass unverzüglich alle notwendigen Schritte zur bedingungslosen Freilassung von Floriane Irangabiye veranlasst werden. Ihre Verurteilung und fortgesetzte willkürliche Inhaftierung verstoßen gegen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und ein faires Gerichtsverfahren.

Hochachtungsvoll,

Dear Minister,

I am concerned by the continued arbitrary detention and unfair prosecution of journalist Floriane Irangabiye.

On 30 March, the Court of Appeal of Mukaza in Bujumbura, Burundi, held a hearing on the appeal against her conviction and sentencing to ten years in prison and one million Burundian francs (around USD 482). The court will make its decision within 30 days of the hearing.

On 30 August 2022, Floriane Irangabiye was arrested by Burundian security forces while on a family visit in Bujumbura. The High Court of Mukaza’s found her guilty of "undermining the integrity of the national territory’ on 2 January. According to her lawyers the High Court failed to consider procedural irregularities during her arrest – including the denial of access to her lawyer when she was first interrogated- and the lack of any admissible evidence against her.

During her trial at the end of 2022, the prosecution presented comments made during an August 2022 show on Radio Igicaniro. At this Burundian online media outlet, Floriane Irangabiye and her guests criticized the government of Burundi. In an audio record of the show retrieved by the prosecutor, she purportedly said: "the population is resigned to the evils of the leaders of Burundi, citizens do not express themselves for fear of being killed, we call on Burundians to brave the fear." The prosecution also presented as evidence photos of her posing with President Paul Kagame of Rwanda and former President Pierre Buyoya at public events. She was also accused of participating in meetings held by Burundian youths in exile in Rwanda.

Floriane Irangabiye’s prosecution is politically motivated and a sign that the Burundian authorities intend to continue restricting the civic space, despite promises by President Evariste to improve the country’s human rights record.

I urge you to take all necessary steps to ensure that Floriane Irangabiye is immediately and unconditionally released. Her conviction and ongoing arbitrary detention are in violation of her rights to freedom of expression and fair trial.

Yours sincerely,

 

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Appell an

Justizministerin
Mme Domine Banyankimbona
Minister of Justice
PO Box: 1880, Bujumbura
BURUNDI

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Burundi
I. E. Frau Appolonie Nibona
Berliner Str. 36
10715 Berlin

Fax: (030) 2345 67 20
E-Mail: ambabuberlin2019@yahoo.com

Amnesty fordert:

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass unverzüglich alle notwendigen Schritte zur bedingungslosen Freilassung von Floriane Irangabiye veranlasst werden. Ihre Verurteilung und fortgesetzte willkürliche Inhaftierung verstoßen gegen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und ein faires Gerichtsverfahren.

Sachlage

Die anhaltende willkürliche Inhaftierung und ungerechtfertigte strafrechtliche Verfolgung der Journalistin Floriane Irangabiye gibt Anlass zur Sorge. Am 30. März fand vor dem Berufungsgericht Mukaza in Bujumbura in Burundi eine Anhörung zu dem Rechtsmittel gegen ihren Schuldspruch und das Strafmaß von zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Burundi-Franc (etwa 450 Euro) statt. Das Gericht wird seine Entscheidung innerhalb von 30 Tagen nach der Anhörung treffen.

Floriane Irangabiye wurde am 30. August 2022 bei einem Familienbesuch in Bujumbura von Sicherheitskräften festgenommen. Das Hohe Gericht von Mukaza befand sie am 2. Januar 2023 der "Gefährdung der Integrität des Staatsgebiets" für schuldig. Ihren Rechtsbeiständen zufolge ließ das Hohe Gericht bei ihrer Festnahme gemachte Verfahrensfehler sowie das Fehlen zulässiger Beweise gegen Floriane Irangabiye außer Acht. So wurde ihr beispielsweise bei ihrer ersten Befragung der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert.

Bei ihrem Verfahren Ende 2022 legte die Staatsanwaltschaft Aufnahmen einer Sendung des burundischen Online-Radiosenders Radio Igicaniro vor, in der Floriane Irangabiye im August 2022 mit ihren Gästen die Regierung Burundis kritisiert hatte. Sie soll Folgendes gesagt haben: "Die Bevölkerung hat sich mit den Missständen in Burundi abgefunden, die Bürger äußern sich nicht aus Angst, getötet zu werden. Wir rufen die Menschen in Burundi auf, ihre Angst zu überwinden." Außerdem legte die Staatsanwaltschaft als Beweis Fotos vor, die sie mit dem ruandischen Präsidenten Paul Kagame und dem ehemaligen burundischen Präsidenten Pierre Buyoya auf öffentlichen Veranstaltungen zeigen. Floriane Irangabiye wurde auch beschuldigt, an Treffen junger Burunder*innen im ruandischen Exil teilgenommen zu haben.

Die strafrechtliche Verfolgung von Floriane Irangabiye ist politisch motiviert und ein Zeichen dafür, dass die burundischen Behörden trotz der Versprechen von Präsident Evariste, die Menschenrechtslage im Land zu verbessern, den zivilgesellschaftlichen Raum weiter einschränken wollen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Floriane Irangabiye lebt seit über zehn Jahren in Ruanda. Vor der Krise 2015 reiste sie gewöhnlich regelmäßig aus der ruandischen Hauptstadt Kigali, wo sie lebt, zu ihrer Familie nach Bujumbura in Burundi.

Als der ehemalige Präsident Pierre Nkurunziza sich entschied, im April 2015 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, gingen zahlreiche Burunder*innen auf die Straße. Sie protestierten gegen diese Entscheidung, die ihrer Ansicht nach gegen die burundische Verfassung von 2005 verstieß. Diese sieht eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren vor. Im August 2022 reiste Floriane Irangabiye erstmals seit 2015 wieder nach Bujumbura, um ihre Familie zu sehen.

Die Zivilgesellschaft und die Medienorganisationen Burundis gehörten 2015 zu den ersten Zielscheiben der staatlichen Repression. Die Regierung schloss die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen und Medien vorübergehend oder dauerhaft oder trieb die Mitarbeiter*innen ins Exil. Obwohl Präsident Ndayishimiye 2021 versprochen hatte, das Verhältnis zu den Medien zu normalisieren, begegnet die burundische Regierung Menschenrechtsarbeit weiterhin mit Misstrauen, und die Menschenrechte, auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, werden nach wie vor stark eingeschränkt.

Die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen konnten ihre Tätigkeit in Burundi nicht wieder aufnehmen, zumal die burundischen Behörden gegen viele ihrer führenden Aktivist*innen im Exil Haftbefehle erlassen haben. Am 14. Februar wurden fünf Menschenrechtsverteidiger*innen festgenommen und der Rebellion sowie der Gefährdung der innerstaatlichen Sicherheit und der öffentlichen Finanzwirtschaft angeklagt. Bei ihnen handelt es sich um Sonia Ndikumasabo, Präsidentin, und Marie Emerusabe, allgemeine Koordinatorin des Juristinnenverbandes in Burundi (Association des femmes juristes du Burundi) sowie Audace Havyarimana, rechtlicher Vertreter, Sylvana Inamahoro, Geschäftsführerin, und Prosper Runyange, Landprojektkoordinator der Vereinigung für Frieden und Förderung der Menschenrechte in Burundi (Association pour la paix et la promotion des droits de l’Homme). Die Vorwürfe beziehen sich offenbar auf ihre Beziehungen zu einer internationalen Organisation im Ausland und die Finanzierung, die sie von dieser Organisation erhalten haben. Zwölf Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen gehörten zu einer Gruppe von 34 Personen, die im Juni 2020 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, weil sie an einem Putschversuch im Mai 2015 beteiligt gewesen sein sollen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde erst im Februar 2021 veröffentlicht.

Festnahmen oder Inhaftierungen als Strafe für die friedliche Ausübung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sind willkürlich und verstoßen gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die beide von Burundi ratifiziert wurden. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat festgelegt, dass Personen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, sofort freigelassen werden müssen.