Bloggerin in Psychiatrie inhaftiert

Porträt von Nafosat Olloshkurova, die in die Kamera lächelt.

Nafosat Olloshkurova 2019

Am 23. September filmte die usbekische Bloggerin Nafosat Olloshkurova einen Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstrant_innen. Dann wurde sie selbst gewaltsam festgenommen. Zunächst wurde die Menschenrechtsverteidigerin zu zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt, am 26. September wurde sie in eine psychiatrische Anstalt verlegt. Dort wird sie weiterhin festgehalten und es besteht große Sorge um ihr Wohlergehen.

Appell an

Präsident von Usbekistan

Shavkat Mirziyoyev

Amir Timur Avenue, 14

Tashkent

USBEKISTAN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Usbekistan

S.E. Herrn Nabijon Kasimov


Perleberger Str. 62

10559 Berlin

Fax: 030-3940 9862

E-Mail:
botschaft@uzbekistan.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie dazu auf, umgehend bei der Generalstaatsanwaltschaft auf eine sofortige Freilassung von Nafosat Olloshkurova zu drängen.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Nafosat Olloshkurova während ihrer Inhaftierung keinen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt ist und Zugang zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung erhält, sofern nötig. Grundlage dafür muss ihre vorherige Zustimmung in Kenntnis der Sachlage sein.

Sachlage

Am 23. September löste die Polizei einen friedlichen Protestmarsch aus der Region Khorezm in die Hauptstadt Taschkent auf und nahm 14 Personen fest – eine von ihnen war Nafosat Olloshkurova. Die Bloggerin hatte den Protestmarsch begleitet und auf Facebook unter ihrem Pseudonym Shabnam Olloshkurova über aktuelle Entwicklungen berichtet. Als sie den Polizeieinsatz filmte, wurde sie selbst geschlagen und festgenommen.

Unter Verstoß gegen Paragraf 29.2 des usbekischen Verwaltungsgesetzbuchs wurde Nafosat Olloshkurova zu zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Paragraf 29.2 legt fest, dass gegen Mütter von Kindern unter drei Jahren und gegen alleinerziehende Mütter von Kindern unter 14 Jahren keine Verwaltungshaft verhängt werden darf. Nafosat Olloshkurova ist alleinerziehend, ihre beiden Kinder wohnen momentan bei ihren Eltern.

Am 26. September wurde sie unter Anwendung von Gewalt in ein psychiatrisches Krankenhaus in der Stadt Urganch verlegt. Aus den Polizeiakten geht hervor, dass sie zuvor einen "Suizidversuch" unternommen habe. Am 30. September gab das Oberverwaltungsgericht von Urganch dem Gesuch der Staatsanwaltschaft statt, die eine zweimonatige Unterbringung von Nafosat Olloshkurova in der Psychiatrie beantragt hatte. Nafosat Olloshkurova wird der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert, auch ihre Angehörigen dürfen sie nicht ohne Überwachung besuchen. Zwar durfte sie kurz ihren Bruder in der Klinik sehen, in der sie festgehalten wird, doch waren bei dem Besuch Polizist_innen, medizinisches Personal und Regierungsbeamt_innen anwesend.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nafosat Olloshkurova ist eine Bloggerin und Menschenrechtsverteidigerin, die unter ihrem Pseudonym Shabnam Olloshkurova auf Facebook die Verletzungen von Frauenrechten angeprangert hat. Am 22. September schloss sie sich dem friedlichen Protestmarsch aus der Region Khorezm in die Hauptstadt Taschkent an, einen Tag später wurde sie festgenommen. Sie hatte auf Facebook über den Marsch berichtet und Interviews mit Teilnehmenden, Polizeikräften und örtlichen Regierungsbeamt_innen veröffentlicht, die versucht hatten, den Marsch zu verhindern. Ihre Angehörigen machen sich große Sorgen um ihr körperliches, emotionales und geistiges Wohlergehen.

Bereits früher haben die usbekischen Behörden Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen zwangsweise in die Psychiatrie einweisen lassen. Die Menschenrechtsverteidigerin Elena Urlaeva war in den letzten zwei Jahrzehnten mehrmals in einer psychiatrischen Klinik festgehalten worden, um sie von ihrem Einsatz für die Menschenrechte abzuhalten. Elena Urlaeva ist Vorsitzende der Menschenrechtsallianz Usbekistans.

Nafosat Olloshkurova war bereits im Januar 2019 festgenommen worden: Sie hatte fünf Frauen gefilmt, die friedlich vor dem Senatsgebäude in Taschkent protestierten und ein Treffen mit Präsident Mirziyoyev forderten. Sie wurde wegen Rowdytums angeklagt und zu fünf Tagen Verwaltungshaft verurteilt.

Auch dieses Urteil verstößt gegen Paragraf 29.2 des usbekischen Verwaltungsgesetzbuchs, nach dem sie als alleinerziehende Mutter nicht hätte inhaftiert werden dürfen. Doch die usbekischen Gerichte ignorieren diesen Paragrafen häufig.