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DEINE SPENDE WIRKT!
Drohende Hinrichtungen
Diese Urgent Action ist beendet.
Ihar Hershankou und Siamion Berazhnoy sind hingerichtet worden – wahrscheinlich am 19. oder 20. November. Amnesty International verurteilt die Hinrichtungen auf Schärfste und fordert die belarussichen Behörden weiterhin auf, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen.
Amnesty-Aktion gegen die Todesstrafe vor der US-Botschaft in Berlin
© Christian Jungeblodt
Am 21. Juli wurden Ihar Hershankou und Siamion Berazhnoy in Belarus wegen sechsfachen Mordes schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Damit sind 2017 in Belarus inzwischen drei Todesurteile ergangen.
Appell an
Staatspräsident
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa 38
220016 Minsk
BELARUS
Sende eine Kopie an
Menschenrechtszentrum Vyasna
Vul. Merzhinkovo 8-26
220012 Minsk
BELARUS
E-Mail: viasna@spring96.org
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Denis Sidorenko
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
Amnesty fordert:
- Bitte wandeln Sie die Todesurteile gegen Ihar Hershankou, Siamion Berazhnoy und allen anderen zum Tode Verurteilten in Belarus um.
- Ich möchte in keiner Weise die Schwere der Tat oder das verursachte Leid verharmlosen. Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Todesstrafe im Hinblick auf die Verübung einer Straftat keine abschreckendere Wirkung hat als Haftstrafen. Zudem stellt sie die schwerste aller Menschenrechtsverletzungen dar.
- Ich bitte Sie nachdrücklich, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe in Belarus, ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen.
Sachlage
Am 21. Juli wurden Ihar Hershankou und Siamion Berazhnoy vom Landgericht Mahiliou im Osten von Belarus zum Tode verurteilt. Die beiden Männer wurden für schuldig befunden, zwischen 2009 und 2015 sechs Menschen getötet zu haben, um sich deren Eigentum anzueignen. Die Verurteilten waren weithin als Immobilienbetrüger bekannt geworden.
Die beiden Männer werden in den kommenden Wochen vor dem Obersten Gerichtshof Rechtsmittel gegen die Todesurteile einlegen. Im Falle einer Ablehnung bleibt ihnen noch die Einreichung eines Begnadigungsgesuchs bei Präsident Alyaksandr Lukashenka. Allerdings hat der Oberste Gerichtshof seit 1994 alle Todesurteile bestätigt und der Staatspräsident hat nur einem Begnadigungsgesuch stattgegeben. Ihar Hershankou und Siamion Berazhnoy sind somit in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden.
In Belarus werden weder Datum noch Uhrzeit einer bevorstehenden Hinrichtung angekündigt und es wird kein letztes Treffen mit Angehörigen gewährt. Die zum Tode Verurteilten werden mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet. Nach belarussischem Recht wird der Leichnam der Hingerichteten nicht an deren Familien zur Bestattung ausgehändigt. Die Angehörigen erhalten zudem keine Informationen dazu, wo sie begraben wurden.
Belarus ist das einzige Land in Europa und Zentralasien, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird. Sie ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.
Hintergrundinformation
Ihar Hershankou, Siamion Berazhnoy und zwei weitere Personen waren wegen Mordes, Entführung, Unterschlagung, Drogenbesitzes sowie Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden. Das Ziel dieser Taten, die sie zwischen 2009 und 2015 begangen haben sollen, sei die Aneignung von Immobilienbesitz gewesen. Die beiden Mitangeklagten wurden zu Haftstrafen von 22 und 24 Jahren verurteilt.
Die belarussischen Behörden versichern zwar nach wie vor, Fortschritte im Hinblick auf die Verhängung eines Moratoriums zur Todesstrafe zu machen. Doch sie missachten auch weiterhin rundweg die globalen und regionalen Trends zu deren Abschaffung. Das erste Todesurteil in diesem Jahr wurde im April vollstreckt, als Siarhei Vostrykau — der im Mai 2016 zum Tode verurteilt worden war — hingerichtet wurde. Neben Ihar Hershankou und Siamion Berazhnoy sitzen in Belarus momentan noch zwei weitere Häftlinge im Todestrakt, die 2016 und 2017 schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt worden waren: Kiryl Kazachok und Aliaksei Mikhalenya. Kiryl Kazachok entschied sich dagegen, Rechtsmittel gegen den Schuldspruch und das Todesurteil einzulegen. Die von Aliaksei Mikhalenya eingelegten Rechtsmittel wurden vom Obersten Gerichtshof am 30. Juni 2017 abgewiesen. Damit droht beiden Männern unmittelbar die Hinrichtung (zu Kiryl Kazachok siehe UA-016/2017-1, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-016-2017-1/bevorstehende-hinric… und zu Aliaksei Mikhalenya siehe UA-172/2017, https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/drohende-hinrichtung-1).
In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden unter strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird der Leichnam der Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo er begraben wurde. Hinrichtungen werden zum Teil auch dann vollzogen, wenn der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierung aufgefordert hat, diese für die Dauer der Überprüfung der Fälle auszusetzen. Im November 2012 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Anwendung der Todesstrafe in Belarus eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien darstelle.
Da die Behörden jedoch keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen veröffentlichen, verhindern sie eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe.
Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird. Amnesty International unterstützt die fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung seit 2007, in denen Belarus aufgefordert wird, ein Moratorium für alle Todesurteile und Hinrichtungen zu erlassen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen. Bis heute haben 105 Länder die Todesstrafe per Gesetz abgeschafft und insgesamt 141 Länder haben die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.