Oppositionellem droht Hinrichtung
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ATM Azharul Islam ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden. Am 16. März stellten die Behörden in Bangladesch den Hinrichtungsbefehl aus. Im Dezember 2014 hatte das Sondergericht für Kriegsverbrechen in Bangladesch ICT den hochrangigen Oppositionspolitiker zum Tode verurteilt, am 31. Oktober 2019 wies der Oberste Gerichtshof die eingelegten Rechtsmittel ab und bestätigte das Todesurteil. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt auf schwerwiegende Mängel bei Gerichts- und Berufungsverfahren vor dem ICT hingewiesen, die zu fatalen Fehlurteilen führten.
Bitte versucht die Hinrichtung von ATM Azharul Islam zu verhindern!
Appell an
President of the People’s Republic of Bangladesh
Abdul Hamid
President's Office Bangabhaban
Dhaka
BANGLADESCH
Sende eine Kopie an
Botschaft der Volksrepublik Bangladesch
S. E. Herrn Imtiaz Ahmed
Kaiserin-Augusta-Allee 111
10553 Berlin
Fax: 030-39 89 75 10
E-Mail: info.berlin@mofa.gov.bd
Amnesty fordert:
- Bitte wandeln Sie das Todesurteil gegen ATM Azharul Islam umgehend in eine Haftstrafe um.
- Bitte erlassen Sie außerdem ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Bangladesch.
- Bitte halten Sie sich an die strengen internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren.
Sachlage
Der hochrangige Oppositionspolitiker ATM Azharul Islam ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden. Nach der Ausstellung des Hinrichtungsbefehls am 16. März haben seine Rechtsbeistände zwar 15 Tage Zeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen und die Umwandlung des Todesurteils in eine Haftstrafe zu fordern, doch im Falle einer Ablehnung könnte die Hinrichtung innerhalb nur weniger Tage vollstreckt werden.
Das Sondergericht zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen (International Crimes Tribunal – ICT) sprach ATM Azharul Islam 2014 des Massenmordes und Genozids während des Unabhängigkeitskriegs 1971 schuldig. ATM Azharul Islam ist führendes Mitglied der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami. Die Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs von Bangladesch bestätigte das Todesurteil am 31. Oktober 2019. Am 16. März 2020 schickte die Regierung den Hinrichtungsbefehl an die Gefängnisbehörde. Nun droht ATM Azharul Islam unmittelbar die Hinrichtung.
Die Verantwortlichen für die im Unabhängigkeitskrieg von 1971 begangenen Verbrechen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Doch eine weitere Tötung kann nicht die Antwort sein. Die Todesstrafe ist ein Racheakt und wird den Opfern nicht die Gerechtigkeit bringen, die sie verdient haben.
Hintergrundinformation
Nach Ausstellung eines Hinrichtungsbefehls kann der Rechtsbeistand des Angeklagten einen Überprüfungsantrag (Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Berufungsentscheidung) einreichen. Die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags sind jedoch sehr gering, bisher erwies sich diese Maßnahme in allen Fällen, in denen das ICT ein Todesurteil gefällt hatte, als wirkungslos. Daher wird für ATM Azharul Islam ein ähnliches Ergebnis erwartet. Das Einreichen des Überprüfungsantrags kann die Hinrichtung ein paar Wochen hinauszögern, ansonsten steht diese unmittelbar bevor.
2019 verurteilte das ICT 14 Personen zum Tode. Laut einem Bericht von Amnesty International betrug die Gesamtzahl der im Jahr 2018 verhängten Todesurteile 319. Das Sondergericht für Kriegsverbrechen in Bangladesch ICT wurde 2010 von der Regierung eingerichtet, um die massiven Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die während des Unabhängigkeitskriegs des Landes gegen Pakistan im Jahr 1971 begangen wurden. Amnesty International begrüßte diesen Schritt der Regierung, die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Doch muss den Angeklagten ein faires Gerichtsverfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe garantiert werden. Die vorangegangenen Verfahren des ICT waren dagegen durch grobe Unregelmäßigkeiten und Verletzungen des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren gekennzeichnet.
Bangladesch ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), der das Recht auf Leben und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren festschreibt. Paragraf 6 Absatz 1 des IPbpR verbietet willkürliche Tötungen, die auch nach dem Völkergewohnheitsrecht unter allen Umständen verboten sind. Laut dem UN-Menschenrechtsausschuss stellt die Verhängung der Todesstrafe nach einem Gerichtsverfahren, das nicht den im IPbpR festgelegten Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht, eine Verletzung des Rechts auf Leben dar. Der damalige UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen betonte 2012, dass es "willkürlich" sei, die Todesstrafe zu verhängen, wenn "das Gerichtsverfahren nicht an den höchsten Maßstäben für faire Gerichtsverfahren orientiert war".