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Journalist verschwunden

Bangladesch
© Amnesty International
Shafiqul Islam Kajol, Redakteur einer bangladeschischen Tageszeitung, kam am 10. März 2020 nicht von der Arbeit nach Hause. Am selben Tag hatte die Polizei nach dem drakonischen Gesetz über die digitale Sicherheit eine Anzeige gegen ihn aufgenommen. Seine Familie fürchtet, er könnte dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen sein.
Appell an
Mr. Asaduzzaman Khan, MP
Minister
Ministry of Home Affairs
Bangladesh Secretariat
Dhaka-1000
BANGLADESCH
Sende eine Kopie an
Botschaft der Volksrepublik Bangladesch
S. E. Herrn Imtiaz Ahmed
Kaiserin-Augusta-Allee 111
10553 Berlin
Fax: 030–39 89 75 10
E-Mail: info.berlin@mofa.gov.bd
Amnesty fordert:
- Bitte leiten Sie umgehend eine Untersuchung ein, die den Aufenthaltsort und das Schicksal von Shafiqul Islam Kajol klärt. Informieren Sie seine Familie zu jeder Zeit umfassend und stellen Sie sicher, dass Shafiqul Islam Kajol sofort freigelassen wird, sollte er sich in Gewahrsam der Behörden befinden.
- Beenden Sie bitte die Praxis der geheimen Haft und des Verschwindenlassens und stellen Sie sicher, dass jede festgenommene Person angemessen registriert wird.
- Ratifizieren Sie bitte sofort das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.
Sachlage
Seit dem 10. März 2020 hat niemand mehr etwas von Shafiqul Islam Kajol gehört oder ihn gesehen. Shafiqul Islam Kajol ist Fotograf und Redakteur einer Tageszeitung in Bangladesch. Ebenfalls am 10. März hat die Polizei unter dem repressiven Gesetz über die digitale Sicherheit eine Anzeige gegen ihn und 31 weitere Personen aufgenommen. Er wurde zuletzt am Abend des 10. März gesehen, als er sein Büro bei der Zeitung verließ. Seine Familie hat ihn seitdem nicht gesehen und auch nichts von ihm gehört. Die Polizei streitet ab, Shafiqul Islam Kajol in Gewahrsam zu halten. Seine Familie fürchtet, er könnte dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen sein. Die bangladeschischen Behörden müssen dringend eine Untersuchung einleiten, um das Schicksal und den Verbleib von Shafiqul Islam Kajol aufzuklären. Außerdem muss er, sollte er sich in Gewahrsam der Behörden befinden, sofort freigelassen werden. Alle Anzeigen gegen ihn und die 31 weiteren Personen müssen fallengelassen werden.
Bangladesch hat alle Vorwürfe des Verschwindenlassens von sich gewiesen. 2017 hat die UN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens allerdings die Annahme geäußert, dass das Verschwindenlassen in Bangladesch immer häufiger angewandt wird.
Seit 2019 hat die Menschenrechtsorganisation Odhikar 34 Fälle von mutmaßlichem Verschwindenlassen dokumentiert. In acht Fällen wurden die Betroffenen tot aufgefunden. In 17 Fällen stellte sich heraus, dass sie festgenommen wurden. Die restlichen neun Fälle bleiben ungeklärt. Diese Zahlen sind alarmierend und Grund zur Sorge um die Sicherheit und Unversehrtheit von Shafiqul Islam Kajol.
Der UN-Ausschuss gegen Folter hat Bangladesch aufgefordert, sicherzustellen, dass niemand in geheimer Haft oder Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gehalten wird. Die Strafverfolgungsbehörden Bangladeschs sollen dieser Aufforderung nach sofort aufhören, Personen in geheimer Haft zu halten.
Hintergrundinformation
Shafiqul Islam Kajol und 31 weiteren Personen wird vorgeworfen, "falsche, beleidigende und verleumderische" Informationen auf Facebook veröffentlicht zu haben. Seit seiner Festnahme fehlt von Shafiqul Islam Kajol jede Spur.
Die Familie von Shafiqul Islam Kajol berichtete Amnesty International, dass es ungewöhnlich ist, für solch eine lange Zeit nichts von ihm zu hören. Seine beiden Telefone waren nach 20 Uhr am 10. März abgeschaltet. Seine Familie fürchtet, er könnte aufgrund der Anzeige dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen sein.
Am nächsten Tag informierte die Ehefrau des Journalisten die örtliche Polizei in Dhaka darüber, dass er nicht nach Hause gekommen sei, und bat sie, nach ihm zu suchen. Die Polizei stritt ab, Shafiqul Islam Kajol in Gewahrsam zu halten. Sie nahmen die Meldung seiner Ehefrau im "General Diary" auf, einem Polizei-Dokument, in dem alle Vorfälle auf einer Polizeiwache dokumentiert werden.
Nach der bangladeschischen Verfassung haben Behörden die Pflicht, sicherzustellen, dass niemand seiner Freiheit beraubt wird – es sei denn, dies wäre in Einklang mit dem Gesetz. Das Verschwindenlassen ist nach dem Völkerrecht ein Verbrechen und das Verbot des Verschwindenlassens ist ein zwingendes Prinzip des Völkerrechts (jus cogens).
Der UN-Ausschuss gegen Folter prüfte den ersten Bericht Bangladeschs zur Umsetzung der Anti-Folterkonvention und beanstandete, dass die Untersuchungen der Vorwürfe des Verschwindenlassens darin nicht adressiert wurden. Der Ausschuss forderte Bangladesch auf, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu ratifizieren.