Bangladesch: Blogger freigelassen

Das Bild zeigt das Porträtbild eine Mannes

Sachlage

Ein Mitglied der privaten Facebook-Gruppe hatte einen Screenshot von dem islamkritischen Post gemacht und ihn auf Facebook veröffentlicht. Das löste heftige Diskussionen aus. Dann erstattete ein Mitglied der Regierungspartei Anzeige gegen Selim Khan und er wurde in Haft genommen. Die Anzeige lautete "Verstoß gegen religiöse Werte und Verletzung religiöser Gefühle" und erfolgte unter Berufung auf das neue Cybersicherheitsgesetz und das Strafgesetzbuch. 

Am 13. März 2024 stimmte das Gericht der Freilassung von Selim Khan gegen Kaution endlich zu. Doch wegen "Verzögerungen im administrativen Ablauf" wurde er erst fünf Monate später aus der Haft entlassen.

Selim Khan hätte wegen der Äußerung seiner Ansichten gar nicht erst angeklagt werden dürfen, und die Verzögerung seiner Haftentlassung scheint eine zusätzliche Form der Bestrafung gewesen zu sein. Die Strafverfolgung von Selim Khan unter dem Cybersicherheitsgesetz und dem Strafgesetzbuch sowie die anhaltenden Verstöße gegen seine Verfahrensrechte haben seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Religions- und Glaubensfreiheit verletzt. Sie haben auch gegen das Verbot der willkürlichen Inhaftierung verstoßen.

Der Fall Selim Khan war Ende 2024 noch nicht abgeschlossen. Amnesty International kann nicht überprüfen, ob der Fall derzeit noch anhängig ist.

Vielen Dank allen, die sich 2024 für Selim Khans Freilassung eingesetzt haben.

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