Äthiopien: Journalist willkürlich inhaftiert

Das Bild zeigt das Porträtfoto eines Mannes

Der äthiopische Journalist Belay Manaye (undatiertes Foto)

Am 13. November 2023 wurde Belay Manaye, Mitbegründer und Moderator des YouTube-Nachrichtenkanals Ethio News, in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba von uniformierten Polizist*innen und in Zivil gekleideten Sicherheitskräften festgenommen. Bis heute wurde er weder vernommen noch über den Grund für seine Festnahme und Inhaftierung informiert. Es wird allerdings vermutet, dass der Journalist aufgrund seiner Berichterstattung über den Konflikt in der Amhara-Region in festgenommen wurde. Die Regierung hat im Rahmen des Ausnahmezustands, der als Reaktion auf den Konflikt in der Amhara-Region verhängt wurde, noch weitere Personen willkürlich inhaftiert. Belay Manaye und zwei weitere Journalisten, die wegen ihrer Arbeit unter dem Ausnahmezustand inhaftiert wurden, müssen unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

Ministerpräsident
Abiy Ahmed Ali
c./o. 
Botschaft der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien
S. E. Herrn Fekadu Beyene Ayana 
Boothstraße 20A
12207 Berlin

Sende eine Kopie an

Botschaft der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien
S. E. Herrn Fekadu Beyene Ayana 
Boothstraße 20A
12207 Berlin

Fax: 030 – 772 06 26
E-Mail: berlin.embassy@mfa.gov.et oder info.berlin@mfa.gov.et

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Belay Manaye und alle anderen willkürlich inhaftierten Journalist*innen umgehend und bedingungslos frei, sofern sie nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden.
  • Sorgen Sie außerdem dafür, dass Belay Manaye bis zu seiner Freilassung unter Bedingungen festgehalten wird, die internationalen Standards entsprechen, dass er vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und umgehend und regelmäßig Zugang zu seiner Familie, Rechtsbeiständen und der notwendigen medizinischen Versorgung erhält.

Sachlage

Die fortlaufende willkürliche Inhaftierung von Journalist*innen in Äthiopien seit der Verhängung des Ausnahmezustands gibt Anlass zur Sorge. Zu ihnen gehört auch Belay Manaye, Mitbegründer und Moderator des YouTube-Nachrichtenkanals Ethio News. Er wurde am 13. November 2023 in Addis Abeba von uniformierten Angehörigen der Polizei und in Zivil gekleideten Sicherheitskräften festgenommen. Seither ist er willkürlich inhaftiert, ohne über die Gründe für seine Inhaftierung informiert worden zu sein. Auch hatte er bisher weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch wurde ein Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet. Obwohl es keine offizielle Erklärung gab und auch keine Anklage erhoben wurde, wird vermutet, dass Belay Manaye im Zusammenhang mit seiner Arbeit als Journalist und der Berichterstattung über den Konflikt in der Amhara-Region ins Visier der Behörden geraten ist.

Die Familie von Belay Manaye gab außerdem an, ihn vor drei Monaten das letzte Mal im Militärlager Awash Arba, 240 km entfernt von seinem Wohnort, besucht zu haben. Dorthin war er am 6. Dezember 2023 verlegt worden. Seine Angehörigen können ihn derzeit nur telefonisch erreichen, manchmal nur in Abständen von mehreren Wochen und stets mit den Gefängnisbehörden in der Leitung. Seine Familie sorgt sich sehr um seine Gesundheit, weil er verletzt wurde, als die Gefängniszellen des Militärlagers, in dem er inhaftiert ist, bei einem Sturm zerstört wurden. Seine Verletzungen wurden bis heute nicht medizinisch versorgt.

Das Vorgehen gegen Belay Manaye ist kein Einzelfall. Die äthiopischen Behörden nutzen den seit August 2023 geltenden Ausnahmezustand, um die Presse und friedliche Kritiker*innen zum Schweigen zu bringen. Die zahlreichen Inhaftierungen von Journalist*innen stellen einen klaren Verstoß gegen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit dar, die sowohl durch regionale als auch durch internationale Menschenrechtsabkommen geschützt werden, zu deren Vertragsstaaten Äthiopien gehört. Die äthiopischen Behörden müssen sich unbedingt an ihre Verpflichtungen unter nationalen und internationalen Menschenrechtsnormen halten und das Recht auf freie Meinungsäußerung respektieren, das auch die Medienfreiheit umfasst.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die fortlaufende willkürliche Inhaftierung von Journalist*innen in Äthiopien seit der Verhängung des Ausnahmezustands gibt Anlass zur Sorge. Zu ihnen gehört auch Belay Manaye, Mitbegründer und Moderator des YouTube-Nachrichtenkanals Ethio News. Er wurde am 13. November 2023 in Addis Abeba von uniformierten Angehörigen der Polizei und in Zivil gekleideten Sicherheitskräften festgenommen. Seither ist er willkürlich inhaftiert, ohne über die Gründe für seine Inhaftierung informiert worden zu sein. Auch hatte er bisher weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch wurde ein Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet. Obwohl es keine offizielle Erklärung gab und auch keine Anklage erhoben wurde, wird vermutet, dass Belay Manaye im Zusammenhang mit seiner Arbeit als Journalist und der Berichterstattung über den Konflikt in der Amhara-Region ins Visier der Behörden geraten ist.

Die Familie von Belay Manaye gab außerdem an, ihn vor drei Monaten das letzte Mal im Militärlager Awash Arba, 240 km entfernt von seinem Wohnort, besucht zu haben. Dorthin war er am 6. Dezember 2023 verlegt worden. Seine Angehörigen können ihn derzeit nur telefonisch erreichen, manchmal nur in Abständen von mehreren Wochen und stets mit den Gefängnisbehörden in der Leitung. Seine Familie sorgt sich sehr um seine Gesundheit, weil er verletzt wurde, als die Gefängniszellen des Militärlagers, in dem er inhaftiert ist, bei einem Sturm zerstört wurden. Seine Verletzungen wurden bis heute nicht medizinisch versorgt.

Das Vorgehen gegen Belay Manaye ist kein Einzelfall. Die äthiopischen Behörden nutzen den seit August 2023 geltenden Ausnahmezustand, um die Presse und friedliche Kritiker*innen zum Schweigen zu bringen. Die zahlreichen Inhaftierungen von Journalist*innen stellen einen klaren Verstoß gegen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit dar, die sowohl durch regionale als auch durch internationale Menschenrechtsabkommen geschützt werden, zu deren Vertragsstaaten Äthiopien gehört. Die äthiopischen Behörden müssen sich unbedingt an ihre Verpflichtungen unter nationalen und internationalen Menschenrechtsnormen halten und das Recht auf freie Meinungsäußerung respektieren, das auch die Medienfreiheit umfasst.