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Q&A zu Menschenrechtsbildung

Amnesty-Workshop zum Thema "Flüchtlinge und Asyl" an der Hermann-Hesse-Oberschule in Berlin im November 2012.
© Christian Ditsch/Amnesty International
Menschenrechte werfen viele Fragen auf. Auf dieser Seite findest du eine Auswahl der häufigsten Fragen in Bezug auf Menschenrechtsbildung. Hast du Fragen, die hier nicht beantwortet werden?
Wir freuen uns auf eine Kontaktaufnahme per Mail: bildung@amnesty.de
Menschenrechte sind Rechte, die für alle Menschen auf der Welt gelten. Du hast diese Rechte von Geburt an, einfach so, weil du ein Mensch bist. Hinter diesen Rechten stehen die Grundbedürfnisse, die jede:r braucht um in Würde zu leben. Deshalb beginnt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) mit dem Artikel "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren". Dieses Dokument soll den größtmöglichen Schutz aller Menschen im Hier und Jetzt gewährleisten. In den 30 Artikeln der AEMR gibt es bürgerliche und politische Rechte (darunter fällt z.B. das Recht auf Leben, das Wahlrecht, freie Meinungsäußerung oder das Verbot von Sklaverei) sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (beispielsweise das Recht auf Wohnen, Recht auf Bildung und Arbeit, Recht auf Erholung). All diese Rechte bedingen einander, ergänzen sich, sind abhängig voneinander und sind unteilbar. Die AEMR ist der am häufigsten übersetzte Text der Welt.
Amnesty Internationals Vision ist eine Welt, in der alle Menschen alle Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder in anderen international anerkannten Menschenrechtsdokumenten stehen, genießen können. Diese Vision kann jedoch nur Realität werden, wenn Menschen über ihre eigenen Rechte Bescheid wissen und den anderen Menschenrechten mit Respekt begegnen. Daher sieht Amnesty International Menschenrechtsbildung als wichtige Grundlage der Arbeit ihrer Organisation. Sie trägt nicht nur dazu bei, das Wissen um und Bewusstsein für Menschenrechte zu stärken, sondern sie befähigt Menschen dazu, sich aktiv an der Verwirklichung der Menschenrechte zu beteiligen.
Die Angebote der Menschenrechtsbildung von Amnesty International orientieren sich an den drei Ebenen in der UN-Erklärung über Menschenrechtsbildung- und training:
Wissen: Bildung über Menschenrechte
Dies umfasst die Vermittlung von Wissen über die Menschenrechte und über ihre geschichtliche Herkunft, sowie das Verständnis für Normen und Prinzipen und der ihnen zugrunde liegenden Werte und Mechanismen zu ihrem Schutz.
Einstellungen: Bildung durch Menschenrechte
Dies umfasst Formen des Lernens und Unterrichtens, welche die Rechte sowohl der Lehrenden als auch der Lernenden achten. Zudem zielt diese Ebene darauf ab, Werte und Haltungen zu entwickeln und Einstellungen zu hinterfragen, um so Menschenrechtsverletzungen zu erkennen, selbst zu vermeiden sowie Betroffenen zu unterstützen.
Fähigkeiten: Bildung für Menschenrechte
Dies bedeutet Menschen darin zu stärken, ihre Rechte wahrzunehmen und auszuüben sowie die Rechte anderer zu achten und hochzuhalten. Dies gelingt durch den Erwerb und die Entwicklung von Handlungs- und Kommunikationsfähigkeiten, wie zum Beispiel: kritisches Denken, Zuhören, friedliche Konfliktlösung, Zivilcourage...
Amnesty International sieht Menschenrechtsbildung als eine wichtige Grundlage an, um das Bewusstsein für Menschenrechte zu stärken, Menschen gleichzeitig zu befähigen, aktiv zu werden und für die Menschenrechte einzustehen sowie Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und zu bekämpfen. Oft wird dabei von einer "Kultur der Menschenrechte" gesprochen, in der Menschenrechte genauso zum Leben gehören wie alle anderen kulturellen Bereichen.
Bei den Aktivitäten in der Menschenrechtsbildung geht es neben der Wissensvermittlung auch darum,
- Einstellungen, Wertvorstellungen und Verhaltensweisen zu überprüfen und ggf. zu ändern,
- die Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung und Analyse zu schaffen,
- zu sensibilisieren und Bewusstseinsbildung zu fördern,
- kontinuierliches Engagement und Begeisterung für die Menschenrechte zu unterstützen
- Aktionen für die Förderung, den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte zu organisieren.
Oder anders ausgedrückt: Menschenrechtsbildung beinhaltet das ganzheitliche Lernen mit Kopf, Herz und Hand.
Menschenrechtsbildung kann überall dort stattfinden, wo Menschen zusammenkommen. Welches der beste Weg ist, hängt vom Kontext ab. Menschenrechtsbildung kann sowohl in der formalen Bildung als auch in der non-formalen Bildung stattfinden.
Formale Bildung bezieht sich auf Grund- und Sekundarschulen, Berufsschulen und Universitäten sowie Ausbildung in bestimmten Berufsgruppen.
Non-formale Bildung sind Lernorte außerhalb der Schule, wie zum Beispiel private oder zivilgesellschaftliche Bildungsangebote, Freizeitaktivitäten oder auch Angebote in der Erwachsenenbildung.
Mit Menschenrechtsbildung will Amnesty auf Empowerment und Handlungsänderung abzielen. Damit dies geschehen kann, müssen die Menschenrechte erfahrbar gemacht werden. Das erreichst du nicht durch einen Frontalvortrag, sondern durch eine aktive Auseinandersetzung mit den Menschenrechten, die viel mit der Lebensrealität der Zielgruppen zu tun hat. Denn Menschenrechte sind stark in unserer Gesellschaft verankert und umfassen auch Alltagserfahrungen der Beteiligten.
Menschenrechtsbildung findet in einem interaktiven und partizipativen Lernumfeld statt, in dem freie Meinungsäußerung und aktive Beteiligung angeregt wird. Dieses Lernumfeld kennzeichnet sich durch den wechselseitigen Respekt zwischen Moderator*innen und Teilnehmer*innen. Wir wollen dabei alle Beteiligten in einen Dialog einbinden und die gegenseitige Abhängigkeit, die Unteilbarkeit und die Universalität der Menschenrechte hervorheben. Dies geschieht unter Achtung aller Menschen in ihrer Verschiedenheit bei gleichzeitigem aktiven Widerstand gegen Diskriminierung jeglicher Art.
Amnesty International Deutschland e.V. will, dass jede*r von den Bildungsangeboten profitieren kann und bietet die Workshops kostenlos an.
In vielen Regionen in Deutschland gibt es ehrenamtliche Gruppen und Expert*innen, die an Schulen und anderen Institutionen Workshops anbieten. Kontaktiere uns unter bildung@amnesty.de und erfahre, welche Angebote es in deiner Region gibt. Mit genügend Vorlaufzeit können wir individuelle Themenwünsche mitberücksichtigen.
Sollen Menschenrechtsbildung und die Diskussion politischer Prozesse und Positionen im Schulunterricht einen Platz finden? Die Beantwortung dieser Frage fällt angesichts von Neutralitätsgebot und des Beutelsbacher Konsens’ nicht leicht und manchmal kontrovers aus.
Klare Argumente für die Menschenrechtsbildung an Schulen hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in der sehr empfehlenswerten Publikation "Schweigen ist nicht neutral" zusammengefasst: Sie bietet eine ausführliche Begründung, warum insbesondere der Diskriminierungsschutz, aber auch andere rechtliche Verpflichtungen sowie der Bildungsauftrag der Schule es sogar zwingend notwendig machen, sich mit menschenrechtlichen Themen, diskriminierenden Äußerungen und politischen Positionen auseinanderzusetzen. Denn wie der Titel der Broschüre schon sagt: Auch Schweigen ist nicht neutral.
Deutschland hat sich international dazu verpflichtet, Menschenrechte durch die internationalen Menschenrechtsverträge sowie das Grundgesetz zu garantieren. Das bedeutet: Der Staat muss die Menschenrechte achten, schützen und gewährleisten. Der Schule kommt somit bezüglich der Bildung und Menschenrechtsbildung (zuletzt international bekräftigt durch die UN-Erklärung über Menschenrechtsbildung und -training) eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu.
Dies hat zuletzt die Kultusministerkonferenz im Jahre 2018 durch die Aktualisierung des Dokuments "Menschenrechtsbildung in der Schule" bestärkt: Menschenrechtsbildung ist als Querschnittsthema in jedem Fach für das gesamte Schulleben zu verstehen und gehört zum Kernbereich des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule.